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Nach Protest wegen Wirtschaftskrise: 128 Kubaner zu langen Haftstrafen verurteilt - DER SPIEGEL

Cubadebate???
Was gibt es da zu diskutieren? Sie werden dort nie eine abweichende Meinung hören. Die ganze Sendung ist voll mit Aparatsjiks. Kritik wird dort nicht gehört, ja an der "Blockade". (Selbst)zensur ist führend!

Und nun das Urteil über die 20 Personen in Holguin.

Auffallend ist, dass mehr Worte verwendet wurden, um darauf hinzuweisen, wie "außerordentlich sorgfältig das Verfahren war", als um anzugeben, was die einzelnen Angeklagten " verbrochen" hatten. 20 oder 4 Jahre?, keine Erklärung. Es war natürlich völlig unnötig, eine unabhängige Presse zuzulassen. Oder auch, um das Verfahren öffentlich zu halten.
Dann werden alle 20 Verdächtigen in einen Topf geworfen und es wird eine allgemeine Geschichte über die Straftaten erzählt. Wer was und wann getan hat, wird bequemerweise weggelassen. Das sind nur Details, unwichtig!

Es handelt sich um ein SHOWPROCES, das der Bevölkerung Angst einjagen soll. Und zeigt: Wir sind der Sieger, koste es, was es wolle!
ZWANZIG JAHRE GEFÄNGNIS FÜR PROTESTE!
In einem Rechtsstaat ist das unverhältnismäßig.
 
Cubadebate??? ... Die ganze Sendung ist voll
Welche Sendung meinst du eigentlich genau?
Es war natürlich völlig unnötig, eine unabhängige Presse zuzulassen. Oder auch, um das Verfahren öffentlich zu halten.
Im Text steht, dass Angehörige und Freunde beim Prozess waren, also war er öffentlich.
Wer was und wann getan hat, wird bequemerweise weggelassen. Das sind nur Details, unwichtig!
Es ist natürlich schade, dass nicht wie nach der Schweinebucht Kameras dabei waren. Also aus Sicht von uns Betrachtenden.
ZWANZIG JAHRE GEFÄNGNIS FÜR PROTESTE!
In einem Rechtsstaat ist das unverhältnismäßig.
Das steht da, nach Googles Übersetzung:

Während der Ereignisse schleuderten die Angeklagten Beleidigungen und Beleidigungen gegen staatliche Institutionen sowie lokale und nationale Behörden und riefen Passanten und Nachbarn dazu auf, sich ihnen beim Angriff auf die Zentralen verschiedener Einrichtungen anzuschließen. Bei ihren Aktionen gelang es ihnen, mehr als hundert Menschen zu versammeln, an deren Spitze sie wahllos auf die Räumlichkeiten zugingen, die die Büros der Kommunistischen Partei Kubas, der Volksmacht, des Monumentalkomplexes der Provinz Plaza de la Revolución "Bürgermeister" besetzen General Calixto García Íñiguez“, die Einheit der Nationalen Revolutionspolizei und Nebenstellen des Innenministeriums.

Gewaltsam warfen die Angeklagten Steine, zerbrachen Fahrzeuge, Türen und Fenster, griffen mehrere Beamte, Vollzugsbeamte und andere Personen, die diese Einrichtungen schützten, körperlich an und verletzten sie vor den Versuchen der Angreifer, in sie einzudringen.

Diese Ereignisse wurden bewusst inmitten der komplexen Situation inszeniert, die das Land infolge der COVID -19-Pandemie durchmachte, insbesondere die Provinz Holguín, die die Momente der größten Auswirkungen durchmachte, Gründe für die Maßnahmen ausnahmsweise genommen, um seinen Auswirkungen entgegenzuwirken.

Die Angeklagten selbst filmten die Ereignisse und fotografierten diese Taten mit ihren Mobiltelefonen, um sie den Anstiftern und Organisatoren im In- und Ausland als Beweis für ihre Absichten zu zeigen.
 
da faselt einer was von "Rechtsstaat" ja, was ist das überhaupt?

Die nicht enden wollende Diskussion um die Charakterisierung von Rechtsstaat und Unrechtsstaat nimmt nicht ab.
Dies wirft viele Fragen auf.
Wer führt diese Diskussion und mit welchen Zielen?
An welchen Maßstäben richten sich die Inhalte dieser Diskussion aus?
Welche Ansichten werden auf welche Weise vertreten?

In jedem Land, in dem es Gesetze gibt, die der Staat einhält kann man von einem Rechtsstaat sprechen.
Erst ein Staat, der keine Gesetze hat, ist kein Rechtsstaat

Da kann die Schwarzfersenantilope springen wie sie will, es ist eben so.
 
Das ist nicht korrekt. In Deutschland beispielsweise gilt die Meinungsfreiheit u.a. nicht für
  • Beleidigungen
  • Verleumdungen
  • Gewaltverherrlichung
  • "Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft"
  • Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten (unlauterer Wettbewerb)
  • "Volksverhetzung" (z. B. Rassendiskriminierung)
Verstöße werden durchaus verfolgt und bestraft.

Okay, da du schon spitzfindig Haare spalten willst, können wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir das im Sinne des Themas auf politische Äußerungen hin betrachten und, dass Schmähungen, Beleidigungen und Verleumdungen prinzipiell nicht aus politischer Bewertung, sondern auf Grund der Wahrung von Persönlichkeitsrechten geahndet werden?
Seine Meinung haben kann hier und anderswo jeder. Im Kern ging es darum, dass niemand wegen seiner politischen Meinungsäußerung allein verfolgt wird. Nicht per se zumindest, denn einige der von dir aufgeführten Äußerungen müssten schon öffentlich getätigt werden.
Selbst die "Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft", "Gewaltverherrlichung" und "Volksverhetzung" sind außerhalb des öffentlichen Raums und Versammlungen nicht strafbar.

Können wir uns darauf einigen, dass wir eine weit gefasste freiheitliche Grundordnung haben, so wie die anderen benannten Staaten auch. Absolute Freiheit gibt es nirgendwo, deswegen heißt auch unsere Demokratie "freiheitlich", im Sinn von größtmöglicher, aber nicht absoluter Freiheit. Na egal.

Die These, die der Kollege weiter oben aufstellte, dass all die von ihm benannten Staaten mittlerweile ein vergleichbares Level an Unfreiheit erreicht hätten, wie es in Kuba der Fall ist, ist völlig absurd und grotesk. Ich verweise solche hemdsärmeligen Behauptungen ins Reich der Verschwörungserzählungen. Ich kann nichts dafür, dass der Kollege staatliche Repression und systematische Verfolgung nicht von Maßnahmen und individuellen Entscheidungen einzelner privaterrechtlicher Instanzen im zivilen sozialen Leben oder von arbeitsrechtlichen Szenarien, in denen das Ansehen des Arbeitgebers leidet oder eine Zusammenarbeit faktisch unmöglich wird abgrenzen kann. Zumal es insbesondere bei Kündigungen teilweise recht gute Chancen gibt, vor Gericht zu siegen.
 
können wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir das im Sinne des Themas auf politische Äußerungen hin betrachten und, dass Schmähungen, Beleidigungen und Verleumdungen prinzipiell nicht aus politischer Bewertung, sondern auf Grund der Wahrung von Persönlichkeitsrechten geahndet werden?
Ja.
Können wir uns darauf einigen, dass wir eine weit gefasste freiheitliche Grundordnung haben, so wie die anderen benannten Staaten auch.
Ja.
 
was ist eine "freiheitliche Grundordnung"?
ein hohles, nichtssagendes Wortungetüm, so etwas kenne ich von früher.

Konkretisierung im BVerfG-Urteil zum SRP-Verbot 1952Bearbeiten

Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[4]

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

"unter Außschluss jeglicher Gewalt..."
 
Was meinst Du was Frau Faeser mir " Reinigung" des öffentlichen Dienstes" und " Kampf gegen Rechts" meint.
Wegen fehlender Maske bei Demo körperliche Gewalt (Schläge, Tritte, Pfefferspray) auch gegen Frauen, Kinder Schwangere, 2 Tote im Zusammenhang mit "polizeilichen Maßnahmen"

Hast du, nico, für das, was du als zweites Zitat schreibst, Belege? Insbesondere ist das Vorgehen gegen Schwangere wg. Nicht-Tragen der Maske für mich etwas abstrus.

Auch generell ist halt die Frage, welche Sanktionen für Hardcore-Impfverweigerer - und damit meine ich nicht etwa Impfkritiker oder -skeptiker, die möglicherweise gegenüber mRNA- und Vektorimpfungen ihre Vorbehalte hatten/haben und denen durch die Verfügbarkeit eines wirkungsvollen Proteinimpfstoffs nun die Grundlage für die Ablehnung einer Impfung auch in D entzogen ist, legitim und welche nicht gerechtfertigt sind ... ;)

Worin du aber sehr sehr recht hast (1. Zitat) ;) ist, dass vor allem der "Kampf gegen Rechts", gegen Nationalismus, Rassismus, Homophobie und generell gegen Rechtsextremismus und Faschismus eine stete Herausforderung bedeutet - und dieser "Kampf" auch gekämpft werden muss!!!
 
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