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Nach Protest wegen Wirtschaftskrise: 128 Kubaner zu langen Haftstrafen verurteilt - DER SPIEGEL

Leider ist es wirklich schwierig, sich zu diesem Thema eine objektive Meinung zu bilden.
Übrigens habe ich bis heute nirgends etwas gelesen, wie der ebenfalls damals berichtete Todesfall eines Demonstranten passieren konnte.
An faire, ausgewogene, „gerechte“ Verfahren, die rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen, kann man jedenfalls wohl nicht naiv glauben.

Die Äußerung
„Laut Angaben des Gerichts hatten die Verurteilten Fahrzeuge, insbesondere Patrouillenfahrzeuge der Ordnungskräfte, umgeworfen und Steine, Flaschen und Molotowcocktails auf Einrichtungen der Polizei und Beamte des Innenministeriums geworfen. Damit hätten sie »Verletzungen« sowie »bedeutende materielle Schäden« verursacht.“
mag natürlich auch für einige wenige Demo-Randalierer zutreffend sein.

Fakt ist, dass es systemimmanent in Cuba keine Presse- und keine Meinungsfreiheit und keine Opposition gibt und Regierungskritik unerwünscht ist, und dass die Demos verboten waren.

Meine persönliche Einschätzung: den allermeisten Cubanern sind die Regierung und das politische System ziemlich egal. Aber wenn Lebensmittelverfügbarkeit, medizinische Versorgung, Transport, Baumaterialien, Mindestversorgung an Gebrauchsgütern entweder gar nicht verfügbar oder nur noch irre teuer werden, hört der Spaß auf, und die Leute protestieren.

Für gewaltfreie Demonstranten sind die Strafen absurd hoch. Vor allem sollen sie dadurch alle Cubaner natürlich für die Zukunft davon abschrecken, öffentlich zu protestieren. Man kann nur hoffen, dass es später zu Begnadigungen und vorzeitigen Entlassungen kommen wird!
 
Fakt ist, dass es systemimmanent in Cuba keine Presse- und keine Meinungsfreiheit und keine Opposition gibt und Regierungskritik unerwünscht ist, und dass die Demos verboten waren.
So wie mitlerweile im freien Werte Westen, in Deutschland, Österreich, Canada, Australien, Italien usw. usf.
 
Für gewaltfreie Demonstranten sind die Strafen absurd hoch
Das schreibt cubadebate zu den Verurteilungen: Diez cosas que no te han contado de los juicios de Toyo y La Güinera
Google translate:
129 Personen wurden wegen Beteiligung an den Vandalismusakten vom 11. und 12. Juli in der Nähe von Toyo und La Güinera in Havanna angeklagt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen und ein weiterer zu einer Freiheitsstrafe (Erziehungsarbeit ohne Internierung) verurteilt.

1–Welche Elemente wurden berücksichtigt, um sie zu sanktionieren?

Sowohl in der Ermittlungsphase als auch während der mündlichen Verhandlung wurden ausreichend Beweise vorgelegt, um die Anschuldigung jedes Einzelnen zu untermauern. In der mündlichen Verhandlung wurden die Beweise vorgelegt, unter Einschaltung der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger erörtert, und das Gericht kam zu seinen Schlussfolgerungen.

2–Welche Beweise wurden während der Gerichtsverfahren vorgelegt?

Die Beweise, die in einer mündlichen Anhörung vorgelegt und diskutiert werden, sind unterschiedlich. Zwischen ihnen:

–Die sogenannten dokumentarischen Beweise (in diesen Fällen Videos, Fotos, Dokumente usw., die unter anderem die Teilnahme oder das Verhalten des Angeklagten belegen).
– Zeugenaussagen (Zeugen, die vor Gericht aussagen und die Fragen der Parteien beantworten).
–Expertennachweis (es werden die Ergebnisse der für den wissenschaftlichen Nachweis der Teilnahme an den Veranstaltungen angewandten Expertentechniken gezeigt und diskutiert).
–Die Aussage des Angeklagten (sie haben das Recht, auszusagen oder nicht und auf Wunsch Fragen des Staatsanwalts oder ihres Anwalts zu beantworten. Diese Fragen können nur von ihrem Anwalt beantwortet werden, wenn sie dies bevorzugen).

In diesen Prozessen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte umfangreiche Beweise vorgelegt und diskutiert. Die Staatsanwaltschaft, um ihre Anschuldigungen zu stützen und die Beteiligung jedes Einzelnen zu demonstrieren, und die Anwälte, um eine kohärente Verteidigung mit den Rechten und Garantien ihrer Mandanten anzubieten.

Von besonderer Relevanz war die beträchtliche Anzahl von Videos und Fotos, die von den Beschuldigten selbst in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden und ihre direkte Teilnahme an den Ereignissen belegten.

3–Wer wurde mit den höchsten Strafen bestraft?

Diejenigen, die direkt an den gewalttätigsten und aggressivsten Vandalismusakten beteiligt waren und die während der Ermittlungen und des Prozesses einzeln gewaltsam bewiesen wurden.

Die höchsten Strafen entsprachen denen, die einem der im Strafgesetzbuch vorgesehenen erschwerenden Umstände zustimmten. In manchen Fällen wurde mehr als ein Umstand gewürdigt.

Die Höchststrafen betrugen 30 Jahre Gefängnis und entsprachen dem Verbrechen der Volksverhetzung. In diesem Fall gibt es zwei Sanktionen. Beide bewaffneten sich nachweislich mit Steinen und Flaschen, die sie beim Vorrücken auf die Kette der Beamten warfen.

Ziel war es, die Polizeistation von Capri zu erreichen, sie zu übernehmen und auf diese Weise zu versuchen, die etablierte verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit des Staates zu untergraben. In beiden Fällen wurde die Teilnahme der Protagonisten an den Ereignissen berücksichtigt. Der eine ist Wiederholungstäter bei der Begehung von Straftaten und der andere ein Mehrfachtäter.

Der Rückfällige befand sich im Sonderurlaub, noch ohne Erlöschen der Sanktion für ein früheres Unterschlagungsdelikt. Der Mehrfachtäter war wegen Raubes mit Gewalt zu 12 Jahren Haft und wegen Diebstahls zu drei Monaten Haft verurteilt worden.

In beiden Fällen wurden schreckliche soziale Verhaltensweisen ohne Beschäftigungsbindung nachgewiesen.

4–Welche Verbrechen entsprechen den höchsten Strafen? Warum?

zum Verbrechen der Volksverhetzung. Das Verbrechen ist ausgestaltet, weil es versucht hat, die verfassungsmäßige Ordnung des Landes zu ändern und dadurch die Sicherheit des Staates zu gefährden, indem die Ordnung ernsthaft verändert wurde, in der außerdem Gewalt angewendet und Vandalismus begangen wurde .

Die Staatssicherheit wurde aus verschiedenen Gründen gefährdet. Erstens, weil es sich nicht um isolierte Ereignisse handelte, sondern im Einklang in verschiedenen Teilen des Landes; zweitens, weil die Angeklagten selbst offen ihr Interesse bekundet haben, den Staat und die rechtmäßig im Land errichtete Regierung zu stürzen; Drittens provozierten die konkreten Ereignisse von Toyo und La Güinera Reaktionen außerhalb des Landes, in denen um „humanitäre Hilfe“ und eine ausländische Intervention gegen die Nation gebeten wurde.

Einige Angeklagte forderten während der Begehung der Taten auch „internationale humanitäre Hilfe“ und ausländische Intervention.

5–Welche Unterschiede bestehen zwischen Volksverhetzung und öffentlicher Unordnung?

Der Hauptunterschied liegt in der jeweiligen Absicht. Bei der öffentlichen Unordnung besteht das Ziel darin, Ruhe und Ordnung zu verändern. Es ist ein Verbrechen, das die sogenannte öffentliche Ordnung schützt, ohne schwerwiegende Folgen zu haben. Beim Verbrechen der Volksverhetzung besteht die Hauptabsicht darin, den Staat zu destabilisieren und die gesetzlich verankerte Ordnung der Nation zu untergraben. Gewalttaten, Vandalismus und schwerwiegende Folgen werden begangen.

6-Werden bei den Ereignissen von Toyo und La Güinera Personen wegen öffentlicher Unruhen bestraft?

Nein. Bisher sind die Tatsachen, die den Tatbestand der Volksverhetzung ausmachen, bewiesen.

7–Wurden Kinder sanktioniert?

Nein. Das geltende Strafgesetzbuch legt in Artikel 16.2 fest, dass das Alter, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu verlangen, zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 16 Jahre beträgt. In keinem der Fälle wurden Minderjährige unter 16 Jahren bestraft.

8–Wie war die Behandlung der jüngeren Angeklagten?

31 Angeklagte zwischen 16 und 20 Jahren wurden bestraft. In allen Fällen wurden die altersgerechten Regeln angewendet, die die Herabsetzung der Mindest- und Höchststrafen beinhalten. Für Personen zwischen 16 und 18 Jahren können diese Grenzen um bis zu die Hälfte und für Personen zwischen 18 und 20 Jahren um bis zu 1/3 reduziert werden. Von diesen Jugendlichen ist einer Wiederholungstäter und zwei Wiederholungstäter. Bei 22 Personen wurde neben Arbeits- und Studienbindungen soziales Fehlverhalten nachgewiesen.

9. Hatten alle Angeklagten Zugang zu ihrer Verteidigung?

Ja alle. Die meisten nannten ihren bevorzugten Anwalt. Diejenigen, die dies nicht taten, sowohl wegen der Behauptung, dass sie nicht über die Ressourcen verfügten, als auch, dass sie diese nicht wollten, wurden von Amts wegen zugewiesen. Die Gesamtbezahlung der Pflichtverteidiger wird vom Staatshaushalt übernommen. Damit festigt sie ihre Position der Achtung des Rechts auf Verteidigung, das in der Verfassung der Republik verankert ist.

10–Können all diejenigen, die sanktioniert wurden, gegen diese Urteile Berufung einlegen?

Ja, nach geltendem Recht und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Prozesse vor dem Volksprovinzgericht stattfanden, hat jeder die Möglichkeit, beim Obersten Volksgericht Berufung einzulegen. Dafür haben sie 10 Arbeitstage ab der Urteilsverkündung Zeit.


Der link im Text führt zu den Namen und jeweiligen Strafen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie mitlerweile im freien Werte Westen, in Deutschland, Österreich, Canada, Australien, Italien usw. usf.
So ein Unsinn! In keinem dieser Länder wird jemand allein wegen seiner persönlichen Meinung oder seiner Meinungsäußerung staatlich sanktioniert oder verfolgt.
 
Das kubanische Justiz-System unterliegt aus Gründen fehlender Gewaltentrennung dem generellen Interessenkonflikt, insbesondere in politischen Prozessen nicht überparteilich, sondern im Sinne der Erwartungshaltung von Partei, Regierung und deren Vertretern zu agieren, ebenso wie von den kontrollierten Medien zu erwarten ist, dass sie die öffentlichen Verlautbarungen nicht in Frage stellen. Daher ist dieser Artikel nicht sonderlich hilfreich. Was darin geschrieben steht, ist das eine, das andere ist, was real vor Gericht tatsächlich passiert. Da die Verhandlungen zu einem großen Teil nicht öffentlich waren, es wenig Transparenz nach außen gab und da es in Kuba keine freie und legale Gegenöffentlichkeit gibt, wird man zu vielen Punkten auf diesem Wege kaum echte Klarheit erlangen.

Es gibt sehr viele gegenteilige Aussagen zu den geschilderten Punkten von Angehörigen und Betroffenen und Menschenrechtsorganisationen haben versucht, diese Fälle so weit es möglich war zu dokumentieren. Relativ klar ist, dass die extrem unverhältnismäßig harten Urteile vor allem zur Abschreckung dienen. So viele Autos sind kaum umgeworfen worden und auch die Zahl der geplünderten Geschäfte war überschaubar, als dass diese hohe Zahl an Verhaftungen und hohen Haftstrafen noch irgendwie plausibel sein könnten.

Luis Frómeta Compte ist so ein Fall! Der Dresdner Familienvater, der schon seit 1985 in Deutschland lebt, ist zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, weil er in Güinera während seines Urlaubes das Demogeschehen filmte.
 
In keinem dieser Länder wird jemand allein wegen seiner persönlichen Meinung oder seiner Meinungsäußerung staatlich sanktioniert oder verfolgt.
Das ist nicht korrekt. In Deutschland beispielsweise gilt die Meinungsfreiheit u.a. nicht für
  • Beleidigungen
  • Verleumdungen
  • Gewaltverherrlichung
  • "Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft"
  • Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten (unlauterer Wettbewerb)
  • "Volksverhetzung" (z. B. Rassendiskriminierung)
Verstöße werden durchaus verfolgt und bestraft.
 
Das kubanische Justiz-System ...
Beziehst du das jetzt alles noch auf die im Text genannten Geschehnisse? Dann wäre es doch "hilfreich", wenn du mal die vielen dokumentierten gegenteiligen Aussagen aufzeigen könntest, die sich auf die obigen Taten beziehen, damit wir endlich "echte Klarheit erlangen". Und vielleicht auch gleich noch, was in den wenigen doch öffentlichen Prozessen deiner Meinung nach "real vor Gericht passiert" ist. Bisher machst du hier nicht mehr als den Versuch, das kubanische Rechtssystem wenig konkret zu diskreditieren.
Mit der Abschreckung gebe ich dir Recht, macht aber auch Sinn, wenn versucht wird eine Polizeistation zu besetzen. Woher kennst du die Zahl der umgeworfenen Autos und geplünderten Geschäfte? Das bei letzterem vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage abschreckend geurteilt wird, ist ebenso erwart- wie nachvollziehbar.
 
So ein Unsinn! In keinem dieser Länder wird jemand allein wegen seiner persönlichen Meinung oder seiner Meinungsäußerung staatlich sanktioniert oder verfolgt.
Mach Deine Augen auf!

In D wegen Teilnahme an Demo
Entlassung, Kontensperrung, Hausdurchsuchung, massenhaft Geldstrafen, u.m.
Wegen fehlender Maske bei Demo körperliche Gewalt (Schläge, Tritte, Pfefferspray) auch gegen Frauen, Kinder Schwangere, 2 Tote im Zusammenhang mit "polizeilichen Maßnahmen"
Wegen Urteil zu gunsten Maskenbefreiung in Schule Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter

In Kanada Konten eingefroren wegen Spende an Protest Trucker
In Australien schoß die Polizei mit Gummi Geschossen auf Demonstanten
usw. usf.

Was meinst Du was Frau Faeser mir " Reinigung" des öffentlichen Dienstes" und " Kampf gegen Rechts" meint.
 
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