Liegt wohl daran weil ein Exil Kubaner behauptet ihm gehöre die Cubana Aviacion und der Jose Marti Flughafen und will alle Airlines verklagen die dort landen.
Lopez Regueiro war sechs Jahre alt, als es passierte. Fidel Castro und seine Kämpfer übernahmen 1959 die Macht in Kuba. Der Vater des Jungen musste in der Folge
seine Airline Cubana de Aviación an die Regierung abgeben. Doch nicht nur die Fluglinie wurde nach der Revolution verstaatlicht. Auch der Flughafen Havanna der Regueiros wurde vom revolutionären Kuba zum Staatseigentum gemacht.
Sechzig Jahre später behauptet der in die USA geflohene Exil-Kubaner noch immer, der rechtmäßige Erbe und Besitzer beider Unternehmen zu sein. Jetzt kann Rugeiro zum ersten Mal versuchen, sich auch auf dem Rechtswege zu wehren. Denn das Justizministerium der USA gestattet vertriebenen Kubanern mit US-Pass neuerdings, die Regierung Kubas und Nutzer staatlicher kubanischer Einrichtungen auf Entschädigung zu verklagen.
Präsident Donald Trump hat das 1996 eingeführte, aber suspendierte Helms-Burton-Gesetz im April zur Umsetzung freigegeben. Dies könnte auch für Fluglinien aus Deutschland und der Schweiz zum Problem werden. Denn Rugeiro will nicht nur wegen der Enteignung der mittlerweile größten Fluglinie des Landes sowie des José Martí International Airport entschädigt werden. Der mittlerweile 65-Jährige plant, auch gegen alle Airlines zu klagen, die den Airport von Havanna anfliegen, schreibt die Nachrichtenseite Yahoo News.
In diesen Kreis fallen mit Eurowings, Condor und Edelweiss nun auch drei Ferienflieger aus Deutschland sowie der Schweiz. Für europäische Unternehmen könnten die neue Regelung durchaus ein beachtliches Risiko darstellen, schreibt die Berliner Wirtschaftskanzlei Noerr. Laut Sicht der US-Regierung seien ausländische Firmen vermeintliche Nutznießer der staatlichen Enteignungen, die sie nach wie vor als illegal ansieht – so auch Airlines, welche die Infrastruktur der staatlichen Flughäfen nutzen. Daher könnte gegen sie geklagt werden.