Kommt auf den Akku an.
Ni-Mh sind erlaubt, Li-Ion nicht.
Das ist eine interessante Aussage. Ich weiß die genaue Antwort auch nicht, aber werde demnächst mal eine Anfrage stellen, weil mich dieses Thema auch immer wieder beschäftigt. Vorerst würde ich es aber nicht unbedingt darauf ankommen lassen.
In Anhang A Spezialwörterbuch IATA-DGR steht zumindest:
BATTERIEN, TROCKEN. Versiegelte, unbelüftete Batterien von der Art wie sie in Taschenlampen oder für den Betrieb kleiner Geräte verwendet werden. Derartige Batterien müssen so in Innenverpackungen verpackt sein, dass Kurzschlüsse und Bewegungen / Verschiebungen die zu Kurzschlüssen führen könnten, wirksam verhindert werden. Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Metallhydrid- und Nickel-Cadmium-Batterien.
LiFePo Batterien / Akkus welche als Explosiossicher gelten dürfen, werden definitiv nicht transportiert.
Wobei ich anmerken möchte. Wir sprechen immer vom Postversand international bei Privatpersonen!
Mitführen im Gepäck oder Transport durch spezielle Versender sind anders geregelt.
Um eine einfache aber kurze Übersicht zu geben, habe ich hier eine Liste mit Beispielen von Waren, welche
nicht versendet werden dürfen. Darunter auch so harmlose Artikel wie: Nagellack, einige Klebstoffe oder Feuerzeuge.