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Kubaner in Texas tödlich verunglückt

Meine Frau wird kurzfristig am kommenden Mittwoch nach Holguín fliegen, um ihrer Freundin beistehen zu können.
Am Mittwoch streikt das Lufthansa-Bodenpersonal, der Zubringerflug von Salzburg nach Frankfurt wurde also heute Nachmittag gestrichen. Stattdessen werde ich meine Frau morgen um Mitternacht in den Zug setzen und sie wird die Nacht im Zug verbringen. :(
 
Wenn man denkt, mehr kann eigentlich nicht passieren … Viel Kraft für Euch!
 
Was ist mit der KFZ Haftpflichtversicherung? Gibt es so etwas in Texas?
Ich hab auch Zweifel dass Ansprüche von Privatpersonen aus Kuba irgendwie realisiert werden können.
Die in den USA geltenden juristischen, haftungsrechtlichen/finanziellen Schadensersatzforderungen und deren Durchsetzbarkeit kann ich nicht einschätzen, aber vermutlich werden sich zahlreiche erfolgsabhängig zu honorierende US-Anwälte darum balgen, wer hier als Rechtsanwalt die Schadenersatz-Interessen der Angehörigen vertreten darf. Nur weil die Angehörigen des Unfallopfers in Cuba leben, ändert das m.E. nichts an den finanziellen Schadenersatzansprüchen der Hinterbliebenen gegenüber dem Unfallverursacher gegenüber einem vergleichbaren Unfall mit Unfallsopfer-Angehörigen, die statt in Cuba ebenfalls in den USA leben. Sonst wär’s übrigens ja auch ein Riesen-Politikum für die US-Medien a la „Menschen zweiter Klasse“. Juristisch durchzusetzen wird‘s wahrscheinlich komplizierter „von Cuba aus“, aber US-Anwälte arbeiten ja üblicherweise erfolgsabhängig.
Wir sind in Kontakt mit einer Anwaltskanzlei in Austin, die auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist und spanischsprachige Anwälte und Personal hat. Zufällig hat die deutsche Frau des Gründungspartners dieser Kanzlei, der meine Kontaktaufnahme gestern (!) gegen 7:00 Uhr morgens Ortzeit (!) sofort beantwortet hat (Dienstleistung können die Amerikaner!), in Deutschland an derselben Hochschule studiert wie ich! Die Welt ist klein!

Die Kanzlei hat auch Kontakte zu einer Kanzlei in Miami, die sich mit US-kubanischen Rechtsfragen auskennt.

Der wichtigste Punkt, der derzeit zu klären ist, ist neben dem Unfallhergang die Versicherungssituation des Unfallgegners. Ein Anspruch besteht aber grundsätzlich, auch wenn die Familie in Kuba lebt.


Bei einem unter Drogen stehenden Fahrer, dürfte eine Versicherung schon mal raus sein.
Davon gehe ich nicht aus.

Die wird ganz bestimmt nicht nach Kuba zahlen.
Nur bezweifle ich, dass diese Ansprüche auf Grund der Embargobestimmungen nach Kuba gezahlt werden (dürfen).
Das scheint wohl wirklich "tricky" zu sein, aber das ist Schritt 37 und wir sind bei Schritt 2. Die Familie in Kuba könnte wohl die Kanzlei beauftragen, das Geld vom Treuhandkonto auf ein Konto außerhalb der USA (und natürlich außerhalb Kubas) zu überweisen. Danach haben die USA keinen Zugriff mehr.
 
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Statt Geld könnte ein Beauftragter Waren im erlaubten Rahmen senden lassen.
Oder einem weiteren Familien Angehörigen gelingt die Flucht, und kann das nutzen.
 
@Quimbombó :
Ja, Du schreibst „… Dienstleistung können die Amerikaner …“.
Aber die allermeisten US-Anwälte sind natürlich keine wohltätigen Pro Bono-Gutmenschen, sondern agieren als knallharte Geschäftsleute in eigener Sache und wollen/müssen Geld verdienen, gerne auch mit im anwaltlichen Miteinander in den USA unerfahrenen Mandanten … .

Das Allerwichtigste also: unbedingt vorab (!!!) die Zusammenarbeit (wer ist Auftraggeber, Auftrag, Anzahl Stunden, Stundensatz, wer zahlt wann was, Erfolgs- oder Aufwandshonorar, …) etc. in einem schriftlichen Vertrag regeln!!! Ansonsten erteilt Ihr (nicht der Geschädigte) einen Auftrag für den RA zum Gelddrucken und macht später große Augen, wenn Ihr in Österreich plötzlich eine 5-stellige Anwaltsrechnung bekommt!

Auch eine teure „stille Post“-Kommunikation mit einer zweiten RA-Kanzlei in Miami klingt prima vista erstmal teuer und komplex.

Beruflich hatte ich öfters mit US-Anwälten zu tun, da kamen manchmal für uns Deutsche unglaubliche Honorarrechnungen zusammen (bei teilweise katastrophal dilettantischer Dienstleistung …).

Jedenfalls: buena suerte !
 
Das Allerwichtigste also: unbedingt vorab (!!!) die Zusammenarbeit (wer ist Auftraggeber, Auftrag, Anzahl Stunden, Stundensatz, wer zahlt wann was, Erfolgs- oder Aufwandshonorar, …) etc. in einem schriftlichen Vertrag regeln!!!
Meine Frau nimmt den Vertrag morgen mit nach Kuba zur Unterschrift durch die Hinterbliebenen.
 
Ich wünsche euch positives denken auch in dunklen Zeiten. Viel Erfolg für die Familie. Ich glaube sehr an einen finanziellen Erfolg, der den Verlust natürlich nie kompensieren kann.
 
Ich glaube sehr an einen finanziellen Erfolg
Der ist derzeit ungewiss, es gibt noch viele Unwägbarkeiten.

Selbst in einem günstigen Fall bliebe nach Abzug aller Kosten vermutlich nur ein niedriger fünfstelliger US-Dollar-Betrag übrig. Wenn man den dann irgendwie nach Kuba schaffen könnte, würde das für die Familie natürlich trotzdem einen großen Unterschied machen.
 
Hoffe sehr, dass zumindest das erfolgreich ist und mit der internationalen Unterstützung realisiert werden kann. Viel Erfolg auch wenn die Trauer zu groß wird, der Blick in die Zukunft muss Priorität haben.
 
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