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Geimpfte Kubaner mit Schengen Visum in Deutschland

Meine Schwägerin kommt nächste Woche, Pcr reicht.
Was komisch ist, obwohl sie schon mehrmals hier war hat sie dieses mal nur für einen Monat Visum bekommen.
 
Na, wenn ich die Vorgaben des bmi richtig verstehe, ist kuba kein Drittstaat mit Ausnahmeregelung, und damit gilt einreise nur für vollständig geimpfte Personen, sofern sie nicht zur kernfamilie gehören (ehepartner, kinder, eltern). Vermutlich hat deine Schwägerin Glück, dass sie das visum bekommt (wobei ich jetzt prüfen würde, welche Steine die Grenzkontrollen noch in den Weg legen konnen, da diese die einreise freigeben).
Sorry,dass ich so detailiert frage, aber ich bin sehr unsicher mit diesem für mich unübersichtlichen Thema visum und einreise).
 
Sie fällt unter Kernfamilie da sie einen Sohn in Deutschland hat.
Etwaige Fallstricke bleiben abzuwarten, alles was im Moment verlangt wird bringt sie mit.
 
Daher hatte ich auch gefragt, wie die Regelung für nicht Familienangehörige ist.
 
Betreffs Visa familiar, ein bekannter wurde nach 5 aufenthalten mittels visa familiar ohne verheiratet oder Vater zu sein, dieses Mal das visa familiar verwehrt, jetzt will er schnell heiraten, sozusagen Pflicht heirat, hoffentlich ohne schwere Nebenwirkungen und schäden
 
Wie sind denn die aktuellen Vorgaben für Nicht-Familienmitglieder?
Ich verstehe das so, dass geimpfte Kubaner nicht einreisen dürfen, wenn sie nicht mit einem in Deutschland anerkannten impfstoff vollgeimpft sind. PCR reicht nicht. Stimmt das?
Wie sind eure Erfahrungen mit der visavergabe in Havanna? Eher problemlos oder...?
Ich möchte meine Freundin herholen, die ich jetzt 2 Jahre nur digital gesehen habe..
Naja, die Wahrheit über die Anerkennung von Impfstoffen ist/wird eigentlich nicht von Deutschland 'standard' bestimmt. Derzeit geht es global üblicherweise darum, ob ein Impfstoff von der WHO anerkannt ist um reisen zu können. Inwiefern da zB Soberana gerade im Status ist, weiss ich nicht genau bzw. ändert sich sowas ja auch mal. Nur Beispiele: Sinovac (China) ist anerkannt, Sputnik V derzeit nicht.
 
Naja, die Wahrheit über die Anerkennung von Impfstoffen ist/wird eigentlich nicht von Deutschland 'standard' bestimmt. Derzeit geht es global üblicherweise darum, ob ein Impfstoff von der WHO anerkannt ist um reisen zu können. Inwiefern da zB Soberana gerade im Status ist, weiss ich nicht genau bzw. ändert sich sowas ja auch mal. Nur Beispiele: Sinovac (China) ist anerkannt, Sputnik V derzeit nicht.
Das verstehe ich nicht.
"Seit dem 25.06.2021 sind Einreisen für vollständig mit durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Personen aus Kuba nach Deutschland möglich. Vollständig geimpfte Personen können dann auch zu Besuchs- und touristischen Zwecken wieder nach Deutschland einreisen. Somit können hierzu von entsprechend vollständig Geimpften auch erforderliche Visa wieder beantragt werden."

Einreisen können nur solche Personen, die mit einem der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) aufgeführten Impfstoffe geimpft sind, wenn seit Erhalt der letzten erforderlichen Einzelimpfung/Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind."

Das gilt allgemein. Für Familienmitglieder reicht ein pcr-test mit anschließender Quarantäne. Ich sehe nicht, dass nicht-Familienangehörige nur mit pcr einreisen dürfen. Daher die Frage.
Mein Problem, ich kann meine Lebensgefährtin nicht einladen, da ich arbeitslos und ohne gesichertes Einkommen bin, trotz Vermögen. Wenn Bekannte von mir einladen ist die familiäre Bindung nicht gegeben.
 
@JES :
Angeblich kann man das Problem des fehlenden Einkommensnachweises für die Verpflichtungserklärung bei manchen Ausländerbehörden durch die Bürgschaft einer anderen Person mit besserer Bonität oder aber durch Hinterlegung einer Sicherheit (vierstelliger Eurobetrag) lösen.
Dahingehend würde ich mal nachfragen bei der Ausländerbehörde, bei der die Verpflichtungserklärung abzugeben ist.
Auch ein belastbarer, glaubwürdiger Vermögensnachweis (statt Einkommen) sollte dort verhandelbar sein.
Voraussetzung für die Verpflichtungserklärung ist halt, dass man der erklärten Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen kann aufgrund eigener finanzieller Möglichkeiten und nicht schlussendlich doch der Steuerzahler den Deutschlandtrip des/der eingeladenen Cubi‘s bezahlen muss - nicht mehr und nicht weniger.
 
@CarpeDiem
Mit dem Vermögen bzw der Hinterlegung habe ich schon versucht... akzeptieren sie nicht, weil gar kein Gehalt da ist. Das ginge wohl, wenn ein unzureichendes Gehalt vorhanden wäre, also weniger als 2500€ netto.
Ich kann jetzt versuchen als "Gehalt" Einnahmen aus Vermietung anzugeben, aber auf 2500€ komme ich nicht.
Vermögen zählt überhaupt nicht.
Aber danke für den Tipp mit der Bürgschaft einer dritten Partei. Versuch ist es wert...
 
@JES

Vermögen ist nicht gleichbedeutend mit monatlicher Liquidität

Darin liegt das Problem
 
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