Hallo Moskito, danke fuer deine Klarstellung. Inzwischen gehe ich von Folgendem aus:
Wenn sich bereits aus den Unterlagen ergibt, dass die Botschaft von gegebener Rueckkehrbereitschaft ausgehen kann und will - so das es also wirklich nur noch um eine Pruefung der Vollstaendigkeit geht -, dann lassen sie den Einlader, wenn er das will, mit rein.
Wenn die Botschaft demgegenueber Zweifel hat, dann wird Antragstellerin ALEINE "verhoert".
Moskito, vielleich noch eine allerletzte Frage: welche von diesen Unterlagen konnte denn deine Freundin vorlegen:
Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge
Wenn du dazu noch was sagen koenntest, dann wuerdest du wahrscheinlich so manch einem helfen hier im Forum.