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Botschaftstermin

Turano

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Ich hoffe es gibt da schon Erfahrungswerte und jemand kann mir da antworten. Ich habe vor, die Dokumente die zum Vorlegen bei der Botschaft benötigt werden selbst mit rüber zu nehmen , da ich für einen längeren Zeitraum da bin , liegt auch der Termin bei der Botschaft in dieser Zeit . Weiß jemand , ob ich als Einladender an dem Gespräch in der Botschaft teilnehmen darf ?
 
@Turano, gruess dich erst mal hier im forum!

an dem Termin deiner Freundin darfst du nicht teilnehmen. Die wollen ja gerade testen, wie deine Freundin unbeeinflusst redet und ob sie sich eventuell in Widersprueche verwickelt.

Im Gegenteil: es gibt Faelle, da werden Antragsteller und Einladender simultan gehoert - aber ohne dass der/die eine weiss, was der/die andere gerade gesagt hat. In der Regel beschraenken sich solche SImultananhoerungen aber auf Faelle beantragter Familienzusammenfuehrung, wenn Verdacht auf Scheinehe besteht.
 
Wenn es sich um eine Einladung zu Besuchszwecken handelt, kann man als Einlader schon dabei sein, jedenfalls war ich schon dabei und andere auch. Von simultanen Anhörungen bei Besuchsvisa habe ich noch nicht gehört.
 
Hallo Moskito, da deine Aussage meinen Informationen und Erfahrungen diametral widerspricht, waere es ausgesprochen nuetzlich, wenn du ein kleines bisschen mehr verraten wuerdest:

Hat es sich bei der eingeladenen Person um eine Freundin gehandelt?

Oder war es ein Familienangehoeriger?

War die Einladung erfolgreich? Wenn ja, wie lange war der Aufenthalt?
 
Ja Moskito , das würde mich auch interessieren , ob du durch das persönliche Erscheinen erfolgreich warst .

Grüße Turano
 
Sie war damals meine Freundin und die Einladung war erfolgreich. Niemand auf der Botschaft hatte etwas dagegen, dass ich sie begleite, ähnliches erlebte auch ein Freund der seine Freundin bei der Einladung begleitete. In anderen Foren haben Leute ähnliches berichtet. Ich kann natürlich nicht garantieren, dass das immer und überall so ist und ich würde auch nicht behaupten, dass eine Begleitung des Einladers in jedem Fall die Erfolgsaussichten verbessert, bei uns jedenfalls hat es geklappt.
 
Sie war damals meine Freundin und die Einladung war erfolgreich. Niemand auf der Botschaft hatte etwas dagegen, dass ich sie begleite

Bitte sei mir nicht boes, @Moskito, wenn ich da etwas beharrlich bin:

Du schreibst, du hast deine Freundin "begleitet".

Ein Freund von mir, ein sehr durchsetzungskraeftiger Zahnarzt, hatte seine kubanische Freundin auch mal "begleitet" zur Botschaft. das ging, natuerlich ging das. Aber vor der Tuer des Befragungsraumes war dann fuer ihn Schluss. (Spaeter hat der uebrigens seiner Freundin ermoeglicht, den Aussenminister zu verklagen. DANN klappte es mit dem Visum)

Deshalb, @Moskito: durftest du mit IN den Befragungsraum? Durftest du an der Befragung TEILNEHMEN? Durftest du Antworten geben?

Wenn du das naemlich bejahen kannst, dann werde ich mal eine offizielle Anfrage beim Aussenministerium machen, wieso das moeglich ist bei der Botschaft in Kuba.
 
Hallo Willi, entschuldige, dass ich so unpräzise schrieb ;)

Zu deinen Fragen: ja, ja und ja.

Ich habe allerdings nicht viel gesagt, da ich auch nicht viel gefragt wurde. Die Dame fragte mich lediglich, ob ich der Unterzeichner der VE sei, was ich mit ja beantwortete. Auch meine Freundin wurde nicht viel gefragt, es ging primär darum die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen. Ein bisschen peinlich war noch, dass die Vollmacht für eine eventuelle Remonstration bei den eingereichten Unterlagen lag, wo sie natürlich nicht hingehörte :rolleyes: Die Botschaftsdame gab sie kommentarlos zurück.
 
Hallo Moskito, danke fuer deine Klarstellung. Inzwischen gehe ich von Folgendem aus:

Wenn sich bereits aus den Unterlagen ergibt, dass die Botschaft von gegebener Rueckkehrbereitschaft ausgehen kann und will - so das es also wirklich nur noch um eine Pruefung der Vollstaendigkeit geht -, dann lassen sie den Einlader, wenn er das will, mit rein.

Wenn die Botschaft demgegenueber Zweifel hat, dann wird Antragstellerin ALEINE "verhoert".

Moskito, vielleich noch eine allerletzte Frage: welche von diesen Unterlagen konnte denn deine Freundin vorlegen:

Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge

Wenn du dazu noch was sagen koenntest, dann wuerdest du wahrscheinlich so manch einem helfen hier im Forum.
 
Moskito, vielleich noch eine allerletzte Frage: welche von diesen Unterlagen konnte denn deine Freundin vorlegen:
Erstaunlicherweise nichts. Sie war weder verheiratet, noch hatte sie Kinder, noch Hausbesitz oder Konten, keinen Job (ama de casa) und der Altersunterschied zum Einlader (also mir) betrug 16 Jahre. Über unser Verhältnis haben wir gesagt, wir sind befreundet beabsichtigen aber nicht zu heiraten.

Also nach landläufiger Meinung eine nahezu chancenlose Einladung. Hat aber funktioniert. Und sie ist auch wieder zurückgekehrt, zumindest zunächst.
 
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