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Temporäre Ausreisesperre nach kostenloser Ausbildung

Sollte Deiner Meinung nach für alle Menschen, die in einem Land mit kostenloser Ausbildung aufgewachsen sind, ein Auswanderungsverbot gelten?
Kostenlose Ausbildung ist übrigens in vielen Ländern üblich, ohne dass man diesen Ausgebildeten irgendwelche Steine hinsichtlich der Auswanderung in den Weg legt. Die BRD-GmbH gehört dazu.
 
Ich dachte, so etwas gibt es in Kuba?
Du hast recht, es gibt/gab den obligatorischen Sozialdienst nach Abschluss des Studiums. Ich glaube aber, dass er heute nicht mehr gegen eine Ausreise steht.

Bis kurz nach der Jahrtausendwende gab es wohl auch noch die Möglichkeit des Freikaufens, die dann leider abgeschafft wurde (ist mir gänzlich unverständlich).

Zu unserer eigenen großen Überraschung und Erleichterung erhielt meine Frau damals zuerst die temporäre (PVE) und dann die permanente (PRE) Ausreiseerlaubnis, obwohl sie ihren Sozialdienst erst zur Hälfte abgeleistet hatte. Also aus Arnulfos Sicht sicherlich verachtenswert. Wobei letztendlich Kuba bestimmt von diesem Arrangement profitiert hat.
 
Du kennst keine der beteiligten Personen. Vielleicht kann er zukünftig "sein Volk" aus der Ferne besser unterstützen, als bisher in Kuba...

Sollte Deiner Meinung nach für alle Menschen, die in einem Land mit kostenloser Ausbildung aufgewachsen sind, ein Auswanderungsverbot gelten? (Da wären wir wieder beim "Rechtsstaat" DDR...)
das glaubst du doch selbst nicht, sein Volk aus der Ferne unterstützen....wohl eher seine Familie
es geht nicht um Auswanderungsverbot, sondern um Rückgabe des durch die Gesellschaft Erhaltene, aber das scheint dir wohl zu hoch....
die DDR hatte Gesetze.....plapperst dem Propagandageschwafel nach....
 
das Volk sind alle und nicht nur EINE Famili,e wer soll da gerecht entscheiden, wer das Geld erhält? Träume weiter in deiner Blase....aber typische Trizonendenkweise, "Hauptsache ich"
 
Kostenlose Ausbildung ist übrigens in vielen Ländern üblich, ohne dass man diesen Ausgebildeten irgendwelche Steine hinsichtlich der Auswanderung in den Weg legt. Die BRD-GmbH gehört dazu.

Wer eine Ausbildung über Steuergelder finanziert bekommt müsste dafür entsprechende Gegenleistung bringen wenn er einen Arbeitsplatz im Ausland annimmt. Das trift dann wahrscheinlich meist Akademiker.
Handwerker müssen für ihre Weiterbildung zum Meister teuer bezahlen. Akademiker weitgehend nichts.
Entweder man stellt jedem kostenlose Weiterbildung zu Verfügung oder eben nicht. Und wenn der Steuerzahler für Ausbildung bezahlt ist es nur gerecht wenn er auch eine Gegenleistung bekommt. Es ist nicht das Geld des Staates sondern das was der kleine Mann vom Staat aus der Tasche gezogen bekommt.
Gruß Murci
 
Gegenleistung in Form von Ausreise- / Emigrationssperre geht aber nun mal nicht, weil das gegen die allgemeine Deklaration der Menrechte verstößt, wonach jeder jederzeit sein Land verlassen darf (und auch wieder zurück). Ob man mit dem angesprochenen Sozialen Jahr die Ausbildungskosten "abgearbeitet" hat, bezweifle ich, zumal der Sozialeinsatz ja meist nicht im erlernten Beruf erfolgt.

Dass der Brain-Drain nur in eine Richtung funktioniert, damit haben mehrere Länder zu kämpfen, nicht nur Kuba.
 
Warum soll das nicht gehen, wenn sich beide Seiten darüber im Klaren sind und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Wie schon mal gesagt, steht letztendlich überall nationales Interesse über Menschenrechten wenn es darauf ankommt. Den Sozialeinsatz sollte man auch nicht nur über finanzielle Ein- und Ausgaben bewerten, sondern wohl auch als Ausbildung eines Bewusstseins dafür, was gesellschaftliches Zusammenleben bedeutet.
 
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