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Namensrecht Kuba - Änderung Familienname Kind

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22 Juli 2021
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Liebe Cuba Foraner,

ich hoff mir kann jemand weiterhelfen: mein Kind hat seinen Nachnamen nach kubanischen (oder ist es angewandtes spanisches????) Recht erhalten in Deutschland. Name Vater und Name Mutter. Nun habe ich geheiratet und der zweite Name im Namen des Kindes trag ich nicht mehr. Kann ich die Änderung des Namens meines Kindes auf den des Vaters + meinen neuen Familienname beantragen? und wenn ja, wie und wo. DANKE IM VORAUS für die Hilfe. Manuela
 
... hab ich schon durch. die gehen nach deutschem Recht, das vorliegend nicht angewandt werden kann. Der letzte Standesamtkontakt ergab: schicken von Pontius zu Pilatus ... nachfragen in der deutschen Botschaft in Havanna (sagen sie können keine rechtlichen Fragen beantworten) oder die kubanische Botschaft in Bonn (wobei ich da auch nicht einfach mal hinfahren will und die haben noch nicht geantwortet)
 
Ich glaube, dann musst Du hier schon noch schreiben, welche Staatsbürgerschaften Dein Kind hat und ob der leibliche Vater erziehungsberechtigt ist.

Du könntest auch die Ausländervertretung Deines Ortes anschreiben, ob die einen ähnlichen Fall schon hatten.

Wenn ich es recht verstehe, hast Du beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung Deines Kindes gestellt, mit der von Dir beschriebenen Begründung und die haben geantwortet, dass deutsches Recht "vorliegend nicht angewandt werden" könne - sondern welches Recht dann, kubanisches? Wie lautet denn die Begründung konkret? Und in welchem Land ist die Geburtsurkunde ausgestellt?
 
Also das Sorgerecht liegt bei mir, jedoch haben wir für das Kind (in Deutschland geboren), das spanische/kubanische Namensrecht gewählt, sodass es einen Doppelnamen wie in Kuba erhalten hat, was ja nach Deutschem Recht nicht ginge. Eine Änderung ginge nur wenn nach spanischem bzw. kubanischem Namensrecht eine Änderung möglich ist. Ansonsten müsste ich bei Gericht eine Namensänderung nach deutschem Recht durchfechten. Man kann eine Einlassung nach deutschem Recht beantragen (Kind erhält den Familiennamen von mir und meinem neuen Mann), dann könnte das Kind aber nicht den kubanischen Namen weiterführen, was aber doch wichtig ist für dessen Wurzeln und Identität
 
Wir haben damals auch probiert den Namen meiner Stieftochter zu ändern. Gerichtlich allerdings nicht.
Unsere letzte Auskunft von Cubanischer Seite war das wir eine Petition bei Fidel probieren können.
 
@Manuela:
was meinst Du mit trotzdem „den kubanischen Namen weiterführen“?
Generell kann ich nur dringend empfehlen, jedenfalls im deutschen und im kubanischen (falls sie auch Cubanerin ist) völlig gleichlautende Namen zu haben, unbedingt. Sonst gibt’s ständig Rückfragen, Missverständnisse, Kosten etc., z.B. bei einer Cuba-Reise, und auch für die Tochter ist‘s besser, wenn sie nur einen einzigen Namen hat.

Und ob Euer Vorhaben nach kubanischem/spanischen Namensrecht möglich wäre, sollte Euer Standesbeamter herausfinden können, das ist sein Job! Und für kompliziertere Sachverhalte haben die Standesämter auch übergeordnete Dienststellen, bei denen sie sich schlau machen können.

Letztlich kommt‘s auch drauf an, wie alt Deine Tochter ist und wie wichtig es Euch ist, dass sie nicht mehr den Namen ihres leiblichen Vaters trägt, und vielleicht auch, ob Dein Ehemann sie irgendwann adoptieren würde, und und und. Oder einfach alles so lassen, wie es ist? So ist‘s halt in heutigen internationalen Patchwork-Familien … ;-)

Sachen könnte ich erzählen von unseren Kämpfen mit Standesämtern und Behörden und Übersetzern in Cuba, Spanien und Deutschland, was es für Komplikationen, Grabenkämpfe, Bearbeitungszeiten und Kosten bedeuten kann …
 
@Manuela:
was meinst Du mit trotzdem „den kubanischen Namen weiterführen“?
Generell kann ich nur dringend empfehlen, jedenfalls im deutschen und im kubanischen (falls sie auch Cubanerin ist) völlig gleichlautende Namen zu haben, unbedingt. Sonst gibt’s ständig Rückfragen, Missverständnisse, Kosten etc., z.B. bei einer Cuba-Reise, und auch für die Tochter ist‘s besser, wenn sie nur einen einzigen Namen hat.

Und ob Euer Vorhaben nach kubanischem/spanischen Namensrecht möglich wäre, sollte Euer Standesbeamter herausfinden können, das ist sein Job! Und für kompliziertere Sachverhalte haben die Standesämter auch übergeordnete Dienststellen, bei denen sie sich schlau machen können.

Letztlich kommt‘s auch drauf an, wie alt Deine Tochter ist und wie wichtig es Euch ist, dass sie nicht mehr den Namen ihres leiblichen Vaters trägt, und vielleicht auch, ob Dein Ehemann sie irgendwann adoptieren würde, und und und. Oder einfach alles so lassen, wie es ist? So ist‘s halt in heutigen internationalen Patchwork-Familien … ;-)

Sachen könnte ich erzählen von unseren Kämpfen mit Standesämtern und Behörden und Übersetzern in Cuba, Spanien und Deutschland, was es für Komplikationen, Grabenkämpfe, Bearbeitungszeiten und Kosten bedeuten kann …
Danke für deine Anregungen und Infos. Bei mir ist es leider so, dass mein Sohn schon bald 6 wird und der Vater sich leider nicht kümmert. Er hat schon einen Doppelnamen und zwar zuerst den kubanischen vom Vater und als zweiten meinen Namen. Jetzt habe ich geheiratet und heiße anders. Deshalb möchte ich den zu mir gehörenden Teil anpassen an meinen Namen, damit der Name des Kindes wieder auf Vater und Mutter als Herkunft hinweist.
 
@Manuela:
was meinst Du mit trotzdem „den kubanischen Namen weiterführen“?
Generell kann ich nur dringend empfehlen, jedenfalls im deutschen und im kubanischen (falls sie auch Cubanerin ist) völlig gleichlautende Namen zu haben, unbedingt. Sonst gibt’s ständig Rückfragen, Missverständnisse, Kosten etc., z.B. bei einer Cuba-Reise, und auch für die Tochter ist‘s besser, wenn sie nur einen einzigen Namen hat.

Und ob Euer Vorhaben nach kubanischem/spanischen Namensrecht möglich wäre, sollte Euer Standesbeamter herausfinden können, das ist sein Job! Und für kompliziertere Sachverhalte haben die Standesämter auch übergeordnete Dienststellen, bei denen sie sich schlau machen können.

Letztlich kommt‘s auch drauf an, wie alt Deine Tochter ist und wie wichtig es Euch ist, dass sie nicht mehr den Namen ihres leiblichen Vaters trägt, und vielleicht auch, ob Dein Ehemann sie irgendwann adoptieren würde, und und und. Oder einfach alles so lassen, wie es ist? So ist‘s halt in heutigen internationalen Patchwork-Familien … ;-)

Sachen könnte ich erzählen von unseren Kämpfen mit Standesämtern und Behörden und Übersetzern in Cuba, Spanien und Deutschland, was es für Komplikationen, Grabenkämpfe, Bearbeitungszeiten und Kosten bedeuten kann …
Danke für deine Anregungen und Infos. Bei mir ist es leider so, dass mein Sohn schon bald 6 wird und der Vater sich leider nicht kümmert. Die kubanischen Wurzeln will ich nicht leugnen und er kann stolz darauf sein und deswegen auch den kubanischen Teil des Namens weiterführen. Er hat schon einen Doppelnamen und zwar zuerst den kubanischen vom Vater und als zweiten meinen Namen. Jetzt habe ich geheiratet und heiße anders. Deshalb möchte ich den zu mir gehörenden Teil anpassen an meinen Namen, damit der Name des Kindes wieder auf Vater und Mutter als Herkunft hinweist.
 
Liebe Cuba Foraner,

ich hoff mir kann jemand weiterhelfen: mein Kind hat seinen Nachnamen nach kubanischen (oder ist es angewandtes spanisches????) Recht erhalten in Deutschland. Name Vater und Name Mutter. Nun habe ich geheiratet und der zweite Name im Namen des Kindes trag ich nicht mehr. Kann ich die Änderung des Namens meines Kindes auf den des Vaters + meinen neuen Familienname beantragen? und wenn ja, wie und wo. DANKE IM VORAUS für die Hilfe. Manuela
Wo ist eigentlich das Problem?
Meine Mutter hat noch einmal in meinem Zarten Alter von 3 geheiratet.
Ihr Nachname ist jetzt ein anderer als meiner.
Stört Dein Kind sich daran oder Du?
 
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