da du ja das Kind gleich miteinladen willst, gilt dieses nicht als Rückkehrgrund
@Turano, das kann Stefan, der ja neu ist, nicht verstehen.
@stefan: die Einladung einer Kubanerin seitens eines Deutschen kann nur erfolgreich sein, wenn die Botschaft in Havanna davon ausgehen kann, dass die Frau nach 3 Monaten nach Kuba zurueckkehrt.
Ein Indiz fuer eine solche freiwillige Rueckkehrbereitschaft kann sein, dass die Frau
in Kuba ein Kind hat und zuruecklaesst, da Muetter normalerweise zu ihren Kindern zurueckwollen.
Turano sagt also zurecht, dass das Kind kein Indiz fuer eine freiwillige Rueckkehrbereitschaft waere, wenn es nicht in Kuba bleibt, sondern mit in Deutschland ist. Denn dann kann die Mutter natuerlich mitsamt dem Kind auch in Deutschland bleiben.
Stefan, aber nun kommt es:
Wenn du das Kind miteinlaedst, dann fackelt die Botschaft keine einzige Sekunde und lehnt deinen Antrag sowohl fuer Mutter als auch fuer Kind ab.
Denn klarer kann man - als Mutter - nicht darauf hinweisen, dass man gerne, mit Kind, in Deutschland bleiben wuerde.
Also Stefan: ganz, ganz dringend die Einladung des Kindes bleiben lassen. Sonst ist dein Geld fuer Paesse und so weiter alles umsonst ausgegeben.
Im Uebrigen stehe ich gerne fuer Rueckfragen zur Verfuegung. Denn ich hab Erfahrung mit Einladungen von Kubanerinnen. Du musst allerdings schauen, ob spaeter unter meinem Nick "gesperrt" steht. El Cheffe sperrt mich naemlich gerne, wenn er mich als "den aus Kolumbien" identifiziert. Und das kann er leicht, da er sehen wird, dass ich diesen Beitrag aus Kolumbien geschrieben habe.
Und als "Gesperrter" kann ich natuerlich nicht mehr schreiben. Stimmts Cheffe?