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Yamirita

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23 Mai 2016
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Hallo Zusammen,

Ich bin Yamira und in Kuba geboren. Mein Papa ist Kubaner, meine Mutter Deutsche. Aufgewachsen bin ich in Deutschland. Spanisch spreche ich leider nicht, habe aber vor das nachzuholen.

Meine Geschwister und ich wollen Anfang nächsten Jahres nach Kuba, Familienbesuch und Urlaub.
Während meiner Recherche bin ich zum Glück auf dieses Forum gestoßen. Es stellen sich mir nämlich so einige Fragen.
Angefangen mit der Nationalität. Ich hatte als Baby einen kubanischen Reisepass, seit ich hier in Deutschland bin, wird immer nur die deutsche Staatsangehörigkeit erwähnt. Müsste ich nicht beide haben? Meine Schwester ist in Deutschland geboren, hat auch einen kubanischen Papa und hat sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit. Bei ihr ist klar, sie benötigt einen kubanischen Pas zur Einreise. Wie sieht das aber bei mir aus? Wenn die kubanische Staatsangehörigkeit in keinem Dokument auftaucht, in Kuba aber der Geburtsort (Mayari) gesehen wird und ich nur einen deutschen Pass habe, wird mir die Einreise verweigert. Reicht hier die Touristenkarte? Ich weiß gar nicht, an wen ich mich diesbezüglich wenden kann. Wie sieht das aus mit dem Nachweis der Krankenversicherung, reicht da eine Art Dreizeiler oder gibt es direkt Vordrucke dafür? Und könnte ich bei meiner Familie väterlicherseits wohnen (3 Wochen ca).
Wie ihr seht stehe ich noch am Anfang, lese verschiedene Sachen und bin doch recht verunsichert. Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Anregungen geben

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG
Yamira
 
Hi Yamira,

und herzlich Willkommen!

deine Frage mit dem Pass, kann Dir verbindlich sicher nur die Botschaft beantworten. Dort wird man wissen, ob und wie Du in Kuba gemeldet bist, bzw. welchen genauen Status Du hast. Soweit ich weiß, verliert man jedoch einige Rechte wenn man länger als zwei Jahre nicht nach Kuba zurückkehrt.
Damit meine ich zwar nichts weltbewegendes - vor allem wenn Du in Europa lebst - jedoch gelten so halt ein Paar andere Regeln bezüglich der Einreise und des Aufenthalts.
Erster Ansprechpartner für Dich also die kubanische Botschaft in Berlin (am besten per Mail) da telefonisch ziemleich schlecht erreichbar.
Den englisch- oder spansichsprachigen Nachweiß für die Krankenversicherung erhältst Du von der Krankenversicherung selbst. Einfach anrufen oder anschreiben und um eine Übersetzung bitten.

Die Beantwortung der noch offenen Fragen hängt stark davon ab, ob Du nun noch Kubanerin bist (Ich glaube ja) oder eben nicht mehr.
 
Yamira in Kuba geboren. Mein Papa ist Kubaner, meine Mutter Deutsche.
Aufgewachsen bin ich in Deutschland. Spanisch spreche ich leider nicht


Yamira ..Du hast es mit zwei Botschaften und sich fortlaufend ändernden Gesetzeslagen zu tun.
und eminent wichtig ..für Deine Fragen : Wie alt bist Du jetzt überhaupt ?

http://www.bundesregierung.de/Conte...e-optionsverfahren.pdf?__blob=publicationFile
dort :
Nach dem 1.1.2000 geborene Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen können durch die Geburt in Deutschland – also nach dem sogenannten Geburtsortprinzip – unter bestimmten Bedingungen von Anfang an deutsche Staatsbürger sein. Daneben haben sie in der Regel auch noch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Für diese Kinder gilt (seit 2014) später grundsätzlich die
Optionspflicht.
Wenn Sie optionspflichtig sind, schickt die Behörde Ihnen die Aufforderung, sich zwischen Ihrer deutschen und Ihrer ausländischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Das Optionsverfahren beginnt damit. Jetzt haben Sie bis zu Ihrem 23. Geburtstag insgesamt fünf Jahre Zeit, alle erforderlichen Schritte zu machen
Sie können
1.sich für ihre deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Dann müssen Sie die ausländische Staatsbürgerschaft abgeben,
2.unter bestimmten Bedingungen neben der deutschen Ihre andere Staatsangehörigkeit zusätzlich behalten. Dies müssen Sie vor dem 21. Geburtstag beantragen
3. sich für Ihre ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Die deutsche Staatsangehörig keit verlieren Sie dann aber,
4. keine Entscheidung treffen. Sie verlieren dann Ihre deutsche Staatsangehörigkeit automatisch mit dem 23. Geburtstag.
Verlust der Staatsbürgerschaft
Mit der Einbürgerung geht die ausländische Staatsangehörigkeit grundsätzlich verloren oder muss aufgegeben werden.Denn der deutsche Staat will die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung vermeiden.
Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit
Der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit kann automatisch - aufgrund ausländischen Rechts - erfolgen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen wird. Weitere Maßnahmen sind dann nicht erforderlich. Allenfalls wird die Einbürgerungsbehörde eine Bescheinigung über den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit verlangen.
Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit
Die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist häufig gar nicht so einfach. Viele ausländische Staaten verlangen einen formalen Antrag, der bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft) zu stellen ist. Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit
Allerdings gibt es Ausnahmen. Der deutsche Staat nimmt Mehrstaatigkeit in einigen Fällen hin.
Sieht der ausländische Staat zum Beispiel keine Möglichkeit vor, seinen Bürger aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, ist eine Einbürgerung dennoch möglich.
Das ist bei bestimmten asiatischen oder nordafrikanischen Staaten der Fall, wie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien sowie Kuba.

Zuweilen gelingt die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht, etwa weil
der Antrag nicht vom ausländischen Staat entgegengenommen wurde,
der ausländische Staat verweigert die Aushändigung der erforderlichen Formulare,
eine Entscheidung ergeht auch nicht nach angemessener Zeit (mehr als 2 Jahre).

Doppelte Staatsbürgerschaft - Voraussetzungen
dort : Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine doppelte Staatsbürgerschaft entstehen. Diese unterscheiden sich je nach Art der Einbürgerung.
Abstammungsprinzip: Behalten der doppelten Staatsangehörigkeit
Geburtsortsprinzip: Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit
Einbürgerung durch Anspruch: Doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen
Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.

und nun KUBA:
Consular Services
Konsularische Dienste
Adresse: Kubanisches Konsulat, Gotlandstr. 15, 10439 Berlin
E-Mail:recepcion-consulado@botschaft-kuba.deFAX: (030) 44 79 30 91.
Email: recepción-consulado@botschaft-kuba.de consulberlin@botschaft-kuba.de

Die Formalitäten dürfen nur von den Vollmachtgeber persönlich gemacht werden.

INFORMATION DASS ZUR DURCHFÜHRUNG VON JEDER FORMALITÄT AUF NICHT PERSÖNLICHEN WEGE ( PER POST ) MAN 25.00 EURO HINZUFÜGEN MUSS.DIE KONSULARABTEILUNG VON KUBA IN BERLIN BEDANKT SICH FÜR DAS VERSTÄNDNIS. BOTSCHAFT VON KUBA BERLINER NANK KONTO NUMMER: 526758800
BLZ: 10070848Verwendungszweck: Bezeichnung des Antrags + Name des Antragsstellers
In diesem Fall schicken Sie uns vorher bitte eine Fotokopie der Überweisung.
Zusätzliche Gebühren fallen unter Umständen noch für eine Verlängerung der Ausreisegenehmigung (PVE) an. Bei Antragstellung muss diese mindestens noch einen Monat gültig sein, falls nicht, muss sie entsprechend verlängert werden (40 Euro monatlich).Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, wenden sie sich bitte an die Außenstelle der Botschaft Kuba, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn.
Tel: 0228.3090 - Fax: 0228-309244 - e-mail : kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
 
Hallo el-cheffe,
Hallo tompesto,

vielen vielen Dank für eure Antworten!

Die kubanische Botschaft in Berlin habe ich direkt mal angeschrieben. Ich hoffe das bringt etwas Licht ins Dunkel.

@tompesto Ich bin jetzt 27.

Hmm..Ich habe noch nie eine Aufforderung von einer Behörde bezüglich der Staatsangehörigkeit erhalten.
Das wusste ich alles noch gar nicht, was ihr mir hier benannt habt. Ich muss sagen, dass ich mir auch erst Gedanken darüber gemacht habe, als meine Schwester meinte, sie hätte beide.. hm.

Also warte ich jetzt am besten ab, was die Botschaft sagt?
Oder kann/ sollte ich noch eine Behörde in Deutschland kontaktieren?
 
1. Hast Du die 25€ überwiesen UND den Überweisungsbeleg eingescannt UND ein frankiertes Rückkuvert beigelegt ?? / kopiert und mit Deinem Anliegen mitgesendet ? ansonsten werfen sie erfahrungsgemäß dein Schreiben unbeantwortet in den Mülleimer. Das habe ich Dir ->von der Botschafts-Homepage zitiert.
2. Bist Du TATSÄCHLICH bereit , wegen einem 25€ -Touri Visum den Antrag auf doppelte"Nationalität. Ich hatte als Baby einen kubanischen Reisepass, seit ich hier in Deutschland bin, wird immer nur die deutsche Staatsangehörigkeit erwähnt. Müsste ich nicht beide haben? Meine Schwester ist in Deutschland geboren, hat auch einen kubanischen Papa und hat sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit. Bei ihr ist klar, sie benötigt einen kubanischen Pass zur Einreise. Wie sieht das aber bei mir aus?
 
JA chef !!
Oft wollte ich, es wäre so , dass irgendjemand Geburtsurkunden und Stammbuch einer Familie in Kopie beim jeweiligen Anfrageempfänger gerade zufällig auf dem Tisch liegen hat und er erbarmentlich nichts für seine Beratung berechnet und er dafür noch 30 Min seiner Arbeitszeit unentgeltlich opfert- denn lesen kann Ihre Familie doch SELBST alle kubanischen Gesetze - oder etwa nicht ? ????
Bleibt doch nur am Ende eine kleine Frage : WESHALB schreibt die Botschaft dann das :
INFORMATION DASS ZUR DURCHFÜHRUNG VON JEDER FORMALITÄT AUF NICHT PERSÖNLICHEN WEGE ( PER POST ) MAN 25.00 EURO HINZUFÜGEN MUSS. und frankiertes Rückkuvert ..DIE KONSULARABTEILUNG VON KUBA IN BERLIN BEDANKT SICH FÜR IHR VERSTÄNDNIS. BERLINER NANK KONTO NUMMER: 526758800 BLZ: 10070848Verwendungszweck: Bezeichnung des Antrags + Name des Antragsstellers
HaHattp://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/ConsularServices.aspx
oder habe ich halluziniert oder war im Dark-Net mit der BÖSEN Macht - smile - ?
Versuche mal einen Stempel für beglaubigte Botschaftsschreiben kostenfrei zu bekommen- wenn du kein Stempelfälscher bist-- oder eine tel Auskunft bei einem dt Rechtsanwalt ohne Erstberatungsgebühr 160€ zu bekommen..
 
Zuletzt bearbeitet:
Für eine reguläre Anfrage (keinen Bezug einer Leistung) muss nichts bezahlt werden.
Ja , für Ihre Anfrage muss nichts bezahlt werden - Da gebe ich jedem recht.
By the way, da du das hier so sicher behauptest : Hast Du von einer Kubanischen Behörde jemaaals selbst irgendeine rechtswirksame Auskunft bezüglich dt-cub Eltern mit cub Staatsbürgerschaft -Auskunft beantragt bestellt und kostenfrei erhalten ? Wenn das wahr ist - und du das mit einem Scan dieses Gratis-Briefes belegen kannst, lade ich Dich zu einer Flasche Rum ein. -Versprochen-
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein das nicht, ich bin aber häufig da vor Ort und die langen Wartezeiten sorgen dafür, dass ich die an der Wand hängenden Preise aller Leistungen mittlerweile fast auswendig kenne.
Eine Leistung á la "Antwort auf eine Frage bezüglich der Staatsangehörigkeit" habe ich da nicht gelesen.
Klar kosten Stempel und offizielle Amtshandlungen Geld, eine einfache Anfrage der hier beschriebenen Art meine ich aber, gehört nicht dazu.

Würde mich über die Antwort von Yamirita freuen, dann sind wir beide schlauer.
 
Hallo STIMMT genau.
bleibt mein Zweifel Gibt es in dieser Doppel-staatsbürgerschaftlichen Frage "quasi unverbindliche schriftliche Gratis-Auskünfte der kubanischen Botschaft ???--
aber schlaf gut.


Werde mich über die Antwort von Yamirita freuen -aber erfahrungsgemäß hören wir nie mehr etwas von ihr....ODER ?..
 
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