@EHB:
Tatsächlich ist das interessant, nicht nur, aber auch juristisch als „akademische“ Frage:
1.) Was bedeutet denn eigentlich „… sin cumplir las formalidades legales …“?
2.) Seit vielen Jahren braucht ein kubanischer Staatsangehöriger ja gar keine „Ausreisegenehmigung“ mehr (außer medizinischem Personal/Militär in bestimmten Konstellationen), wenn er das aus Cuba ausreisen möchte! Bei der Ausreise wird zwar geprüft/hinterfragt, wohin die Ausreise erfolgen soll und ob ggf. ob die erforderliche Visum des Ziellandes vorliegt (vermutlich gibt es hierzu weltweit gültige internationale Abkommen, dass dies bei Ausreise überprüft werden „sollte“?).
3.) Für Cuba als Insel wäre im Übrigen es ja ein Leichtes, die (“illegalen“?!) Ausreisen zu reduzieren/„zu verbieten“, abgesehen von Bootsflüchtlingen nach Florida. War ja damals in der DDR auch gelebte Praxis, die Grenzen zu schließen … .
Und nein, Cuba „… will seine Migranten gar nicht zurück …“, der WELT-Artikel ist auch an diesem Punkt recht dümmlich. Cuba tut vielleicht gegenüber den Zielländern (USA …) so, als würde man die Migration eindämmen wollen und die Wirtschaftsflüchtlinge auch zurück haben wollen.
Tatsächlich aber ist einer der drei unverzichtbaren Teile des Geschäftsmodells der kubanischen Regierung - neben Medizinervermietung und Tourismus - dass die Exilkubaner ihre im Land zurückgebliebenen Familienangehörigen dauerhaft per Remesas durchfüttern. Je mehr auswandern und Devisen nach Cuba schicken, desto länger kann sich die Regierung weiter durchwursteln. Mittel-/langfristig natürlich desaströs für den demografischen Wandel auf der Insel. Irgendwann gibt‘s dort nur noch Almosenempfänger. Aber egal, gefühlt sind schon jetzt dort 80-90% der Bevölkerung arbeitslos. Eigentlich kaum jemand in Cuba ist wirklich wertschöpfend tätig. Warum auch … .