ElHombreBlanco
Camaján
Alles was im Verantwortungsbereich der Airline liegt, auch Streiks des eigenen Personals, fällt nicht unter höhere Gewalt. Steht ja auch im verlinkten Text. Wenn der Zielflughafen aber mitten im Anflug mitteilt, dass bei ihm momentan nicht getankt werden kann, dann wäre das außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline und sie wäre nicht regresspflichtig. (IANAL)