Es wird ja sogar unter Punkt 17 abgefragt, ob man an Personen ohne dauerhaften Aufenthalt in Kuba vermietet.Vielleicht habe ich mich nicht exakt genug ausgedrückt, ich spreche von Vermietung von Privatfahrzeugen zu touristischen Zwecken, sprich an Personen deren Status "Tourist" ist, die also mit einer Touristenkarte eingereist sind.