Da kubanische Reisepässe nur sechs Jahre gültig sind, ist nach zwei Verlängerungen jedesmal eine Erneuerung/Neu-Ausstellung nötig.
Wenn der Pass noch mehr als 2 Jahre vor dem Ablaufdatum steht, also z.B. zweieinhalb Jahre, muss er, sollte man Kuba besuchen wollen, nur verlängert werden.
Für die Reise in andere Länder, bzw. vor den deutschen Behörden gilt der Pass noch solange bis das tatsächliche Ablaufdatum überschritten ist. Eine Verlängerung (auch Prórroga genannt) ist nicht nötig.
Um optimal darauf vorbereitet zu sein, werden im folgenden dafür nötige Schritte und wichtige Details beschrieben und genauer erklärt.
Ablauf der postalischen Beantragung
Zu besorgen:
- Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen des Formulares (Planilla de Passaporte)[SUP]2[/SUP]
- Biometrisches Passbild
- Ein unterschriebener Verrechnungscheck in Höhe von 210,- € (185,- € für den Pass + 25,- € für die Abwicklung ohne persönliches Erscheinen), ausgestellt von einer deutschen Bank
- Ein adressierter und frankierter Rückumschlag für die Rücksendung des neuen Reisepasses
- Eine Fotokopie aller Seiten des alten Reisepasses, welche für die Ausstellung eines neuen benötigt werden (Die ersten beiden Seiten mit dem Lichtbild, die Seite welcher der Einreisestatus nach Kuba z.B. PRE aufzeigt, eventuelle Ergänzungen der bereits genannten Seiten). Das Original muss nicht mitgesandt werden.
- Das als erster Punkt genannte Formular muss wie folgt ausgefüllt werden:
- in spanischer Sprache
- mit Großbuchstaben
- komplett ohne Felder auszulassen
- Das Foto muss mit Hals und ohne Schmuck aufgenommen werden (nur das Gesicht genügt nicht)
- Der Ausweis kann nur neu beantragt werden wenn der alte bereits abgelaufen ist, oder weniger als fünf Monate bis zum Ablauf verbleiben.
- Sollte der Ausweis verloren gegangen sein, muss eine Verlustanzeige, welcher der volle Name sowie die Anschrift entnommen werden kann, beigelegt werden.
- Bei unter sechzehn jährigen muss das Dokument von den Eltern resp. Erziehungsberechtigten Unterzeichnet werden.
- Die durchschnittliche Dauer beträgt vier Wochen, kann sich aber bis zu drei Monaten hinziehen.
Adresse & Telefonische Sprechzeiten:
Consulado de Cuba en Berlín
Gotlandstr. 15, 10439 Berlin
FAX: (030) 44 79 30 91
E-Mail: recepción-consulado@botschaft-kuba.de
Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
(030) 44 79 31 09 & (030) 44 73 70 23 - auf Deutsch
(030) 44 79 30 91 - auf Spanisch
Verweise und Dokumente:
1 Erklärung der kubanischen Botschaft (auf spansich)
2 Download des PDF´s - Planilla de Passaporte y/o habilitación (Formular - Reisepass und /oder Verländerung)
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