Don Arnulfo
Cubano
"Die Einwilligung ist für das Recht am eigenen Bild zentral. Gemäß § 22 Satz 1 des Kunstuhrhebergesetzes (KunstUrhG) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Zweifel gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Abgebildete für die Fotoaufnahme eine Entlohnung erhalten hat."
Also darf man ohne Weiteres einen beschenkten Bettler ohne Erlaubnis einstellen....muss nan da sehen, deas er etwas bekommen hat, oder muss der das schriftlich bestätigen?
Also darf man ohne Weiteres einen beschenkten Bettler ohne Erlaubnis einstellen....muss nan da sehen, deas er etwas bekommen hat, oder muss der das schriftlich bestätigen?