Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich möchte in Kürze meine kubanische Verlobte hier in Deutschland heiraten. Die Papiere sind alle schon auf dem Weg zu mir. Soweit so gut.
Sie möchte meinen deutschen Nachnahmen bei Eheschließung annehmen (so haben wir es auch in der Vollmacht zu Eheschließung eingetragen).
Nun haben mir mehrere Personen gesagt, dass es keine so gute Idee wäre wenn sie ihren Nachnahmen aufgibt, weil sie dann einen neuen Reisepass beantragen muss.
Auch ist mir nicht klar, wie es sich mit ihrer kubanischen DNI verhält?
Wir müssen ja danach einige Papiere beantragen (Einwohnermeldeamt, Auslandbehörde, Bank, Steuernummer usw.) wo sie sich ausweisen muss.
Jetzt bin ich etwas unsicher, was ich machen soll?
1. Kann ich ohne weiteres in der kubanischen Botschaft in Deutschland einen neuen Reisepass beantragen oder muss das dann alles wieder ins Spanische übersetzt werden?
2. Ist ihre kubanische DNI hier in Deutschland weiterhin gültig, auch wenn sie meinen Nachnahmen annimmt? Oder muss ich diesen ebenfalls erneuern?
3. Kann sie mit ihrem "alten" Reisepass noch in Kuba einreisen, oder muss der zwingend schon auf ihren neuen Nachnahmen lauten?
4. Welche weiteren Schwierigkeiten erwarten uns bei Änderung ihres Nachnahmen bezüglich Ämter und Co.?
5. Ist eine nachträgliche Änderung in der Vollmacht zur Eheschließung bezüglich des Nachnahmen überhaupt möglich ohne komplett neu auszufüllen und Stempel aus Kuba?
Vielleicht kann mir jemand aus seinem Erfahrungsschatz berichten? Das wäre sehr nett und ungemein hilfreich
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Jürgen
Ich möchte in Kürze meine kubanische Verlobte hier in Deutschland heiraten. Die Papiere sind alle schon auf dem Weg zu mir. Soweit so gut.
Sie möchte meinen deutschen Nachnahmen bei Eheschließung annehmen (so haben wir es auch in der Vollmacht zu Eheschließung eingetragen).
Nun haben mir mehrere Personen gesagt, dass es keine so gute Idee wäre wenn sie ihren Nachnahmen aufgibt, weil sie dann einen neuen Reisepass beantragen muss.
Auch ist mir nicht klar, wie es sich mit ihrer kubanischen DNI verhält?
Wir müssen ja danach einige Papiere beantragen (Einwohnermeldeamt, Auslandbehörde, Bank, Steuernummer usw.) wo sie sich ausweisen muss.
Jetzt bin ich etwas unsicher, was ich machen soll?
1. Kann ich ohne weiteres in der kubanischen Botschaft in Deutschland einen neuen Reisepass beantragen oder muss das dann alles wieder ins Spanische übersetzt werden?
2. Ist ihre kubanische DNI hier in Deutschland weiterhin gültig, auch wenn sie meinen Nachnahmen annimmt? Oder muss ich diesen ebenfalls erneuern?
3. Kann sie mit ihrem "alten" Reisepass noch in Kuba einreisen, oder muss der zwingend schon auf ihren neuen Nachnahmen lauten?
4. Welche weiteren Schwierigkeiten erwarten uns bei Änderung ihres Nachnahmen bezüglich Ämter und Co.?
5. Ist eine nachträgliche Änderung in der Vollmacht zur Eheschließung bezüglich des Nachnahmen überhaupt möglich ohne komplett neu auszufüllen und Stempel aus Kuba?
Vielleicht kann mir jemand aus seinem Erfahrungsschatz berichten? Das wäre sehr nett und ungemein hilfreich
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Jürgen