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90 Tage auf Kuba bleiben...

Zur Korruption gibt es ja verschiedene Statistiken. In einigen nimmt Spanien eine erfolgreich ansteigende Position ein, danke an Rajoy - Merkel und die passenden Parteien. Es hat also nichts mit dem gerne verteufelten Sozialismus zu tun. Die Rechten sind da genauso gut.
Mit den 90 Tagen habe ich schon immer geschrieben, legal sind fuer Touristen die 60 Tage . . . bei Bestechungsversuch in der Inmi kann man aber auch schnell zwecks Abschiebung verhaftet werden.
Die cubanischen Gefaengnisse zählen fuer mich nicht zu den empfehlenswerten Unterkuenften:mad:
 
Damit Neulinge hier im Forum auch richtig und vollstaendig informiert werden:

Ein Tourist erhaelt bei Einreise die Erlaubnis, 30 Tage zu bleiben. Er kann dann um eine Vrlaengerung um weitere 30 Tage nachsuchen. Macht er das, dann hat er zusammen 60 Tage. Frueher musste man danach das Land verlassen.

Seit geraumer Zeit kann der Tourist kurz vor Ablauf der 60 Tage EIN WEITERES MAL um Verlaengerung um 30 Tage nachsuchen. Macht er das, dann hat er zusammen 90 Tage.

Danach muss er das Land verlassen, kann jedoch bereits an demselben Tag wieder neu einreisen (falls er ein Flugverbindung, zum Beispiel nach Cancun, findet, die das ermoeglicht).
 
Es wäre schön für solche Aussagen Nachweise anzufügen. Legal ist eine Verlängerung, also maximal 60 Tage. So steht es in den cubanischen Einreisebestimmungen. :cool:Man kann bei der Inmi nicht sagen, ich kenne jemanden der jemanden kennt, der eine 2. Verlängerung bekommen hat.;)
 
So meine Lieben!
ich bin nach fast 3 Monaten zurück und kann somit was zum aktuellen Stand sagen, bzw. bestätigen, was einige hier ja auch schon gesagt hatten:
ich hatte bei meiner Prórroga am 27. Februar in Havanna sicherheitshalber nachgefragt, wie das mit einer 2. Prórroga aussieht. Antwort war, dass es geht, man aber dann schon das Flugticket vorlegen muss. und so war's dann auch. Am 27. März hab ich also mit den üblichen Papieren (Krankenkasse, Sellos für 25CUC, Übernachtungsbestätigung etc) und zusätzlich noch dem Rückflugticket die üblichen Stunden beim Amt verbracht und es hat alles geklappt. Wird langsam zu meiner Lieblingsbeschäftigung...
Im Klartext also: man kann auch ohne mit einem/r cuban@ verheiratet zu sein 90 Tage bleiben, muss nach 30 bzw. 60 Tagen spätestens die Prórroga machen und eben das Rückflugticket vorlegen.
Warum die KUBANISCHE BOTSCHAFT in Deutschland dennoch sagt, dass es nur 60 Tage sein dürfen, bleibt mir ein Rätsel.
 
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