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Tarika

Nutzer
Registriert
21 Sep. 2017
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6
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3
Ort
Berlin
Hallo miteinander,
ich habe mich gestern spät abends angemeldet und stand noch unter dem Schock, dass das Besuchsvisum nach Deutschland für meinen Freund abgelehnt wurde. Der nächste Schritt ist wohl das Remonstrationschreiben. Hier habe ich einige Fragen und wäre dankbar für ein paar Antworten, wie und wo ich mich schlauer machen kann.
Zu meiner Person: Ich habe das Glück gerade im Sabbatical zu sein und war im Frühjahr zwei Monate auf Kuba, die meiste Zeit in Havanna. Dabei habe ich meinen Freund kennengelernt und auch seine Familie, bei der ich vier Wochen gewohnt habe. Da ich gut Spanisch spreche, war es großartig mich mit der Mutter meines Freundes über alte Zeiten zu unterhalten.
Ich dachte, es wäre nun eine prima Idee, wenn wir, mein Freund und ich, uns besser kennenlernen könnten und auch mal eine Weile in Berlin zusammen verbringen würden.
Das Besuchsvisa ist gestern abgelehnt worden. Nun suche ich nach aktuellen Informationen und wundere mich, dass viele Beiträge schon ein paar Jahre alt sind.
Meine Frage ist, bin ich diejenige, die den Widerspruch (Remonstration) mit seiner Vollmacht einschickt? Und der Grund dafür ist, dass die Formulare auf Deutsch sein sollen?

Ich hoffe, wenn das Formale endlich mal geklärt ist, dass ich auch zu anderen Themen mal posten kann. Freue mich jedenfalls ein Forum von Kubakennern zu entdecken.
 
Erst mal zum juristischen Hintergrund, warum es nicht Widerspruch sondern Remonstration heißt:
Man kann gegen Bescheide (sind begünstigende oder belastende Verwaltungsakte) oberster Bundesbehörden keinen Widerspruch einlegen. Die Deutschen Auslandsvertretungen - also Botschaften - sind personell dem AA (Auswärtigen Amt) unterstellt - aber bezüglich ihres Verwaltungshandelns unabhängig. Die Deutschen Auslandsvertretungen sind oberste Bundesbehörde wie das AA. Verwaltungshandeln heißt, dass Grundlage von Entscheidungen der Behörden (= Verwaltungsakte) die einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen sind. Dabei ist Irrtum nicht ausgeschlossen. Weil es sich hierbei um eine Entscheidung einer obersten Bundesbehörde handelt, ohne das vorher eine untere Behörde (Amt) und Mittelbehörde (Direktion) beteiligt war, hat man hier das Rechtsmittel der Remonstration eingeführt.

1. Die Remo (Remonstration) muss innerhalb eines Monat erfolgen.

2. Du sendest die Vollmacht (in deutsch) als doc- oder pdf-Datei per E-Mail an Deinen Freund.

3. Dein Freund unterschreibt die Vollmacht und sendet diese per E-Mail an Dich zurück. Zusätzlich sollte Dein Freund auch den kompletten Ablehnungsbescheid / Denegación de visado als pdf an Dich senden.

4. Frage bitte Deinen Freund, ob ihm die "tragenden Gründe" bzw. Details genannt wurden, die zur Ablehnung geführt haben. Im Falle meiner jetzigen Verlobten wurde dies im Jahre 2014 nicht gemacht. Das Ablehungsformblatt (Stand 2014) ist sehr allgemein gehalten, aus dem Details bzw. der individuelle Sachverhalt nicht hervorgehen.
In den meisten Fällen geht es immer um die sogenannte Rückkehrbereitschaft, die von der Botschaft infrage gestellt wird. Im Ablehnungsbescheid steht dann folgender Text: "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
Für die Remo ist es daher von elementarer Wichtigkeit, dass Du alle Details (konkreten Sachverhalt) kennst, die zur Ablehnung geführt haben. Nur wenn Dir alle Details bekannt sind, kannst Du Punkt für Punkt in Deiner Remo darauf eingehen bzw. widerlegen. Bitte schreibe keine weiteren Sachverhalte, die mit den individuellen Ablehnungsgründen nichts zu tun haben - ansonsten verhedderst Du Dich und lieferst womöglich zusätzliche Gründe für eine weitere Ablehnung.

5. Sende dann eine E-Mail mit der Vollmacht an den Leiter der Visastelle und teile ihm mit, dass Deinem Freund nicht die tragenden Gründe bzw. Details genannt wurden, die zur Ablehnung geführt haben. Bitte den Leiter Dir die Details bekannt zu geben, die zur Ablehnung geführt haben. Teile ihm auch mit, dass Du die Remo fertigst und Dir deshalb die Details bekannt sein müssen, um sachgerecht auf die Argumente der Botschaft eingehen zu können.

6. Je nachdem wie die Antwort des Leiters der Visastelle ausfällt (ob allgemein gehalten oder detailliert mit konkreter Angabe der Sachverhalte) musst Du entscheiden, ob Du die Remo nun schreibst oder ob Du noch das AA, Referat 509 (Einzelfälle des Visumrechts) per E-Mail anschreiben musst: 509-R1@diplo.de

Woher ich das alles weiß:
Ich bin Bundesbeamter und kann seit 2014 auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz im Umgang mit der Deutschen Botschaft Havanna und dem Auswärtigen Amt zurückgreifen.

Solltest Du noch weitere Infos (Vollmacht, E-Mail-Adressen, Namen usw.) oder persönliche / private Tipps benötigen, dann schreibe mich bitte per PN (Unterhaltungen) an.

Saludos Pedro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tarika:

Zu den Hinweisen von Pedro sind zwei Dinge zu ergänzen:

1) Die Monatsfrist für eine Remonstration gilt nur, wenn die Ablehnungsentscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte (was in der Regel nicht der Fall ist). Ansonsten gilt keine Monatsfrist, sondern eine Jahresfrist.

2) Gegen die Ablehnung eines Visumantrags kann auch unmittelbar beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht werden.
 
Danke Pedro, das ist sehr hilfreich und gut strukturiert. Damit kann ich schon mal loslegen :)
 
Danke auch Paul für die Zusatzinfo. Verwaltungsgericht klingt mir nach mehr Aufwand und höheren Kosten. Ich hoffe, ich komme drum herum.
 
Danke auch Paul für die Zusatzinfo. Verwaltungsgericht klingt mir nach mehr Aufwand und höheren Kosten. Ich hoffe, ich komme drum herum.
Tarika, hoeheren Aufwand stellt ja ein Klageverfahren nicht dar, jedenfalls dann nicht, wenn es einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt uebertragen wird. Denn dann macht ja der die Arbeit, die jetzt du selbst machen willst. Und teuerer wird es nur dann, wenn die Klage abgewiesen wird. Ansonsten zahlt der Beklagte, also der Minister.

Bedenke doch mal eins, Tarika: wenn du selbst das Remonstrationsverfahren versuchst, dann bist du doch nicht schlauer, als du beim urspruenglichen Antragsverfahren warst.

Pedro zum Beispiel hat ja anscheinend alles selbst gemacht. Denn von einer Klage hat er ja nichts gesagt, vielleicht wusste er auch gar nicht, dass er die haette waehlen koennen. Und bei ihm hat das nun dazu gefuehrt, dass dem Antrag seiner Verlobten aus dem Jahre 2014 (!!) ("Im Falle meiner jetzigen Verlobten wurde dies im Jahre 2014 nicht gemacht") erst jetzt, drei Jahre spaeter, im Jahre 2017, stattgegeben wurde. ("Ich habe nunmehr erreicht, dass meine Verlobte und ihre minderjährige Tochter nun Ende September...zu mir nach Deutschland kommen").

Drei Jahre also kann sowas dann dauern, wenn man alles partout selbst machen will, wobei Pedro ja noch das Glueck hatte, dass es dann nach 3 Jahren ueberhaupt noch geklappt hat, wahrscheinlich, weil er als Zollbeamter einige Rechtskenntnisse einbringen konnte.

Waehlst du demgegenueber direkt den Weg der Klage, dann besprichst du alles mit einem Fachmann. Und der kann dir dann sagen, ob dein Freund ueberhaupt eine Chance hat. Hat er keine, dann laesst du die Klage sein und zahlst dem Anwalt lediglich ein Beratungshonorar (vielleicht 200 Euro oder so). Sieht der Anwalt demgegenueber Chancen, klagt und gewinnt, dann wird das Beratungshonorar mit den Prozesskosten verrechnet, die, wie gesagt, der Minister zu tragen hast - und du bist insgesamt kostenfrei.

Und dein Schatz kann kommen, grins...
 
Eins muss ich noch loswerden, Tarika: schreib MIR bitte NICHT per Privatmitteilung.

Pedro hatte dich ja ausdruecklich aufgefordert:

"Solltest Du noch weitere Infos (Vollmacht, E-Mail-Adressen, Namen usw.) oder persönliche / private Tipps benötigen, dann schreibe mich bitte per PN (Unterhaltungen) an. Saludos Pedro."

So etwas fuehrt dann aber dazu, dass andere User, die sich fuer das Thema interessieren, von allen weiteren Infos abgeschnitten werden. Ich weiss zum Beispiel, dass aktuell die Userin Ovejita sich ebenfalls brennend fuer dieses Thema interessiert, und hoffe, ihr vielleicht auch ein klein wenig geholfen zu haben.

Und ausserdem birgt so eine private Schiene, wie sie Pedro von dir erbittet, natuerlich auch die Gefahr, dass kein anderer User mehr "gegenlesen" kann - also keinerlei Kontrolle mehr darueber da ist, ob etwas richtig gesagt wird oder falsch.

also Tarika: einfach im Forum schreiben. Dafuer ist das Forum ja da.

(Uebrigens war es bei mir mal genau so, wie jetzt bei dir: ich wohnte in Berlin und meine Freundin sollte aus Havanna zu mir nach Berlin kommen, nochmal grins).
 
Hallo,
hier noch eine kleine Fortsetzung zum Thema Remonstration.
Ich hatte mich Anfang November, also vor zweieinhalb Monaten nach Kuba aufgemacht und wollte lieber dort vor Ort die Remonstration weiterverfolgen. Tatsächlich hatte ein vertrauenswürdiger Freund noch mal in die Videokamera der Botschaft gewunken und das Remonstrationsschreiben einen Tag vor Ablauf der Frist in den Briefkasten geworfen. Dies war ein Freitag. Auf telefonische Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass die Ablehnung des Visa rechtskräftig sei, weil die Remonstration zwei Tage zu spät eingegangen war. Dagegen legte ich per Email Einspruch ein, denn schließlich ist es etwas merkwürdig, wenn interne Gepflogenheiten, wie beispielsweise das Leeren des Briefkastens Montagmorgens, Ausschlag in einem Rechtsverfahren geben, ohne dass vorab Kenntnis gegeben wurde, wie die Frist einzuhalten ist. Also argumentierte ich außerdem damit, dass in Folge unzureichender Rechtsaufklärung die Remonstrationsfrist möglicherweise ein Jahr beträgt und somit keinesfalls die Visaablehnung rechtskräftig sei.
Letztendlich hieß es, man wolle sich nicht an der Datumsfrage festkrallen und die Remonstration sei wieder aktiv. Wenige Tage darauf wurde dem Visaantrag stattgegeben ohne dass ich persönlich noch zu einem Interview eingeladen wurde. Wir haben daraufhin glücklich die Tage genossen und leider zwei Wochen später die nächste Visaproblematik am Hals gehabt, diesmal von kubanischer Seite. Dies müsste ich dann unter dem Threat "Familienvisa" oder "Beantragen einer Verlängerung der Touristenkarte" berichten. War ein ziemlich abenteuerlicher Prozess, der damit endete, dass ich früher nach Hause flog als geplant. Man hatte uns bei einen Vorladungstermin bei der Polizei dazu eindringlich geraten, nach drei Wochen im Hause der Familie meines Liebsten, in eine Pension umzusiedeln und dort die Nächte zu verbringen. Gleich am ersten Abend gegen 23h kam eine Polizeistreife in der Unterkunft vorbei um dies nachzuprüfen.
Wir waren zu dem Zeitpunkt gerade auf einer Beerdigungsfeier, aber die Tatsache so direkt überwacht zu werden hat uns gründlich zermürbt.
Hinterher weiß man es meistens besser. So würde ich beim nächsten Mal eine andere Taktik fahren. Nämlich am besten gleich nach drei Tagen die Verlängerung auf 60 Tage bei der officina de Emigration de extranjeria beantragen und einen "comprobante" von drei Tagen Aufenthalt in einer Pension vorweisen.
 
Hey!
hui, jetzt krieg ich aber doch ein bisschen Bammel nach der Geschichte, die Du ueber die Polizei erzaehlst...
meine Suegra hat mal wieder vergessen mich 2 tage vor meiner Anreise mich anzumelden. und ich war die ersten 11 age sowieso unterwegs (in Hotels gemeldet, da ich gearbeitet hab)... und danach hatte ich keine Lust mich zu kuemmern und meine Zeit bei der Inmi zu verplempern... morgen bin ich ein Monat in Kuba...
da werd ich doch wohl besser zur Inmi und mein Visum verlaengern und mir von ner Casa die Bescheinigung holen...
Ne Kollegin von mir hatte es auch mal vergessen und am FlughaFen nachtraeglich verlaengert... ob ich das riskieren soll?!?
 
Hallo Ihr Lieben!
ich wollte nur mal mitteilen, wie es mir ergangen ist (soll aber keine Aufforderung zur Nachahmung sein ;) ):
wie oben erwähnt hatten meine Suegra (bzw mein Mann) mich nicht wie erforderlich, 72 Std vor meiner Ankunft in Kuba angemeldet und ich hab deshalb mein Touri-Visum nicht auf ein Familienvisum umgeändert um nach der Arbeit legal bei seiner Familie zu wohnen.
ich war auch nach 30 Tagen wenig motiviert einen Tag auf der Inmi zu verbringen und hab auf die Aussage meiner Kollegin gehofft...

Am Flughafen hab ich beim Check-In gleich gesagt, dass ich 'vergessen' hab die Prórroga zu machen. Der hat mich zum Zoll gebracht. Da fragte die Dame kurz, ob ich denn nicht wüsste....... ich hab geantwortet, eigentlich schon, denn ich hab das ja schon etliche Male gemacht, aber dass wir's einfach vergessen haben.
Sie wollte dann die Daten meines Mannes wissen, Adresse etc. und hat geprüft, ob er tatsächlich Residente ist etc.
hat mich zur "Bank" (Wechselstube) geschickt um sellos zu kaufen und hat mir die dann hinten auf mein Touri-Visum draufgeklebt, einen Kommentar dazu geschrieben und das war's dann...
Alles in allem ne Sache von max. 15min! Sooooooo viel stressfreier als auf der Inmi!!! Schade, dass man das nicht immer so machen kann ;)
 
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