Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Residencia Permanente (Aufenthaltsbewilligung Kuba) Stand 2016

Hier noch eine aktuelle Frage zu den Unterlagen die ich für die Residencia einreichen muss:

Laut Botschaft ist nur das Führungszeugnis mit Übersetzung und Beglaubigungen einzureichen, aber man muss schon in Deutschland den Nachweis für Heirat oder Kind vorlegen. Ist das tatsächlich so?

http://misiones.minrex.gob.cu/de/deutsch...ste#otras_visas

Solicitud de residencia en Cuba
Las solicitudes de RESIDENTES PERMANENTES serán formuladas por los extranjeros interesados, en los consulados, a lo que acompañarán:
Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA debidamente legalizados. (Los exámenes no pueden tener más de seis meses de emitidos antes de ser presentados en el Consulado. El examen de serología es único y es el mismo que nos hacemos en nuestro país. Estos exámenes pudieran ser presentados directamente en Cuba, siempre que se realicen en los hospitales o clínicas destinadas a la atención de los extranjeros en Cuba)
Certificación de Antecedentes penales en el país de residencia, debidamente legalizados. Al presentarlo al Consulado, no puede tener más de 3 meses de expedido por la institución oficial.
Carta de argumentación que motiva la solicitud.
Foto tipo pasaporte.
Fotocopia de pasaporte con la certificación de su cotejo con el original por la oficina consular cubana.
Certificación de matrimonio, de nacimiento de los hijos u otra prueba que fundamente los motivos de su solicitud efectuado o reconocido de acuerdo a las leyes cubanas, según corresponda.

Debe abonar el arancel consular estipulado para este servicio en efectivo, medio certificado de banco o transferencia bancaria.
 
Fuer mich ist klar und selbstverstaendlich, dass der Vater dann ebenfalls nicht in Australien oder Hawaii leben kann, sondern in Kuba leben muss, wenn du eine Chance auf eine Residencia haben willst

Buenas alle zam..grad ein wenig am reinlesen ins Forum und mehr oder weniger genau so ist meine Situation.
habe einen Kubanischer Vater der in Kuba lebt.
ich hätte gern zumindest eine Residencia Permanente um mir auf kurz oder lang evtl auch eine casa zu kaufen (auch wenn es auf den Namen meines Vaters sein müßte) oder um ein Auto "einzuführen".Falls das überhaupt möglich ist?..

den einzigen "Beweis" denn ich hab , das er mein Vater ist , ist ein Beschlussschreiben von der Famielienkammer aus dem Jahr 1986 aus dem leider nur hervorgeht dass mein Vater zu Unterhaltszahlungen verdonnert wurde, jedoch keine Vaterschaftsanerkennung oder rechtskräftige Vaterschaftsfeststellung ist....

meine Fragen nun; welche hebel müsste ich in Bewegung setzten um eine offizielle Vaterschaftsfeststellung zu bekommen?Bluttest/Speicheltest?
brauch ich seinen Namen auf meiner Geburtsurkunde?

über infos wäre ich sehr dankbar.....saludos
 
Buenas noches muchachos,

ich habe viel recherchieren müssen um die nötigen Infos zur Anerkennung der Vaterschaft zu erhalten. Nun ist der Stand der Dinge dieser, dass mein Vater diesen Monat in La Habana seinen Termin bei der deutschen Botschaft hat. Einmal zur Beantragung eines Visas und zum anderen zur Beglaubigung der Vaterschaft.
Vorarbeit:

- Kontaktaufnahme mit der Botschaft und Übermittlung von glaubhaften Dokumenten. (Mein Reisepass, Ausweis vom Vater, Ausweis der Mutter, meine Geburtsurkunde) alles in Kopie
- mein Vater muss dazu noch seine Geburtsurkunden mitbringen. Diese muss allerdings Übersetzt ins deutsche und von MINREX beglaubigt werden.
- wenn er die Erklärung abgegeben hat, werden die unterlagen nach Deutschland geschickt. Dort angekommen vereinbart man einen Termin mit seiner Mutter auf dem Standesamt.
Ende des Monats kann ich dann vielleicht genaueres berichten.
Ob dies allerdings für eine permanente reicht steht zum heutigen tag noch offen.

Chao y hasta pronto
 
wow ! endlich mal....naja....zumindest einen Anhaltspunkt...klingt schon wieder ein wenig nach Mission impossible.
danke für die Infos ,aber alles hab ich nicht ganz verstanden..ich müßte also mit Reisepass, Ausweis Mutter in Kopie und Kopie vom Ausweises meines Vaters? plus meiner Geburtsurkunde zur Kuban.Botschaft in Berlin?!

dazu dann, müßte mein Vater zur dt.Botschaft in Havanna mit seinen Dokumenten samt übersetzter Geburtsurkunde?!
Was würde die Übersetzung kosten?
muss der Name meines Vaters in meiner Geburtsurkunde stehen?
Beglaubigung der Vaterschaft ist das ein Dokument was er ausfüllen muss oder ist das nur eine Erklärung seinerseits?


gracias.....
 
Ach grohe, wie lange hat da wohl die WELT recherchiert in einem Thema das sich durchaus verändert (Artikel aus 2016)? Davon abgesehen ist ja in der Artikelüberschrift schon impliziert, dass es um Investoren geht - die wohnen nicht in Kuba, haben da auch kein Interesse und damit auch keiner eine Residencia Permanente, sind also nicht wirklich angesprochen.

Wohnungen (welche ja nicht im Übermass vorhanden sind) könne nunmal von KubanerInnen (auch im Ausland wohnende, wenn RE) gekauft werden (auch erst seit einiger Zeit - Hinweis auf die permanenten Änderungen!) weil vorher nur Tausch). Dann auch noch Residente Permanente, danke kdl. Dann gibt es in Havanna auch Häuser/Wohnungen für Ausländer, welche für ausl. Firmen arbeiten (samt Service wie Gärtner, Köche etc - auf europäischem Preisniveau mit laufenden Kosten) und als letztes auch die Möglichkeit als Ausländer sich ins Grundbuch miteintragen zu lassen (aber NICHT als Eigentümer, nur Finanzier).
So, das ist mein Wissensstand per heute.
H
 
Danke an all für die interessanten Antworten. Caney, wenn man sich nicht selbst ins Grundbuch eintragen lassen kann, sondern nur als Mitfinanzierer, wie kann man dann im Fall einer Trennung rechtlich sicher sein, dass man sein Geld wiederbekommen. Ich habe Sorge um die Investitionssicherheit. Ich liebe meinen Freund, aber man weiß nie, was die Zukunft bringt und bei Geld hört der Spass auf. Ich war mittlerweile im Juli wieder drüben und dort haben mir alle wiederholt gesagt, dass auf meinen Namen gar nichts geht. Ihn als "Strohmann" einsetzen ist mir zu heiß. Wir kennen uns jetzt knapp ein Jahr, aber das ist ja auch ne Menge Geld.
 
Weil sich dieser Mann als Tourist in Kuba befindet, und demzufolge auch kein Hauseigentümer werden kann. Das gilt nur für Residentes. Als Resident hast die die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kubaner, darunter fällt auch das Recht, eine Immmobilie zu kaufen. Wer das anzweifelt, ist nicht richtig informiert. In meinem Fall: Ich besitze eine Eigentumswohnung, allein auf meinen Namen.
Gruß
kdl
Hallo KDL, Du hast also erst die Residencia beantragt und dann gekauft. Aber wie bist Du an die Residencia gekommen? Über eine Heirat vorab? Oder einen anderen Weg? Gruß Chrissie
 
Dein Geld wiederbekommen? Das ist eine andere Baustelle - das wäre ja nichteinmal in Europa sicher.
Im Endeffekt hast du nur ein Einspruchsrecht, dass der Besitzer das Grundstück nicht ohne deine Einwilligung verkaufen kann. Das war's. Ob du dann zu einem Anteil deines Geldes kommst, steht ganz woanders (zB sagen sie, dass sie nur einen offiziellen Betrag bezahlen, von dem du dann einen 'Anteil' bekommst - was dann?)

Garantie gibt's aber sowieso nirgends.
 
Hallo KDL, Du hast also erst die Residencia beantragt und dann gekauft. Aber wie bist Du an die Residencia gekommen? Über eine Heirat vorab? Oder einen anderen Weg? Gruß Chrissie
1988 in Deutschland eine Kubanerin geheiratet, dort die Residencia beantragt und bekommen und im gleichen Jahr nach Kuba, 6 Monate nach Übersiedlung mich scheiden lassen und nie wieder geheiratet, bin also wunschlos und glücklich geschieden. Die Wohnung wurde mir von der Brauerei in Holguin als Werkswohnung zur Verfügung gestellt, musste ich abzahlen, und ging dann in mein Eigentum über. Wohne da jetzt mit meinen beiden Töchtern (Mama ist seit Jahren weg!).
Gruß
kdl
 
Zurück
Oben