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Residencia Permanente (Aufenthaltsbewilligung Kuba) Stand 2016

Die Eigentumswohnung habe ich schon vor der neuen Regelung auf meinen Namen erworben. Das war ursprünglich eine Werkswohnung (Brauerei), die innerhalb von 20 Jahren monatlich abgezahlt werden musste (ca. 7-10 CUP/Monat:) und dann als Eigentum an den Bewohner überging. Da der Werksvertrag für die Wohnung auf meinen namen lief, bekam ich dann natürlich auch die Eigentumsurkunde. Gekostet hat mich die Wohnung ca. 4500 CUP, der gegenwärtige Verkaufswert liegt nur bei ca. 7000 CUC, da Plattenbau und auch noch 5. Etage.
Vor der neuen Regelung konnte ich auch keine Immobilie käuflich erwerben, sondern hätte meine Wohnung nur tauschen können. Für mich galt also die gleiche Rechtslage wie für die Kubaner.
Gruß
kdl
 
Ok, danke, KDL, hab alles verstanden.

Jetzt bitte nur noch eine letzte Frage: darf der Residente, Reichtum vorausgesetzt, so viele Immobilien auf seinen eigenen Namen kaufen, wie er will? Oder gibt es da eine zahlenmäßige Begrenzung (im schlimmsten Fall: nur eine einzige)?
 
Du kannst 2 Immobilien kaufen, aber eine davon nicht als gemeldete Wohnstätte, sondern das kann z.B. ein Strand- oder Landhaus sein, in dem du die Wochenende verbringst oder dort eine Finca betreibst.
 
Sorry, war länger nicht mehr online. Was kdl sagst ist alles richtig.

Unser Haus läuft auf unsere beiden Namen. Sie hat auch die Hälfte des Geldes beigesteuert. Ausländer mit Residencia Permanente dürfen genau wie Kubaner ein Haus zum Leben und noch ein Strand- Landhaus kaufen. Man kann als Ehepaar zusammen oder auch nur auf einen Namen von beiden ein Haus kaufen. Ohne Residencia Permanente geht das natürlich nicht.

Übrigens im Scheidungs- oder Streitfall ist es dann ein wenig komplizierter. In Kuba holt die Polizei keine Menschen aus ihren Häusern raus. Falls also der Besitzer, Ex-Besitzer oder sonst jemand nicht freiwillig auszieht, muss man selber dafür sorgen, dass die Person das Haus verlässt. Bei einem zwei stöckigen Haus wird der Richter z.B. sagen, dass ihr das Haus ja einfach aufteilen könnt. Oder das Haus verkaufen und den Gewinn teilen. In der Praxis wird jedoch in den Meisten Fällen der kubanische Teil das Haus behalten können, denn ohne die Ehe, verliert man innert 6 Monate seine Residencia permanente wieder und dann hast du zwar noch das Haus, musst aber das Land verlassen (oder halt wieder heiraten) Wenn du dann nicht im Haus mehr wohnst, dann "gehört" das Haus dann automatisch der Person die dort lebt, ob du nun als Mitbesitzer eingetragen bist oder nicht. Das alles sollte man sich vor einem solchen grossen Schritt bewusst sein.
 
Sorry, war länger nicht mehr online. Was kdl sagst ist alles richtig.

Unser Haus läuft auf unsere beiden Namen. Sie hat auch die Hälfte des Geldes beigesteuert. Ausländer mit Residencia Permanente dürfen genau wie Kubaner ein Haus zum Leben und noch ein Strand- Landhaus kaufen. Man kann als Ehepaar zusammen oder auch nur auf einen Namen von beiden ein Haus kaufen. Ohne Residencia Permanente geht das natürlich nicht.

Übrigens im Scheidungs- oder Streitfall ist es dann ein wenig komplizierter. In Kuba holt die Polizei keine Menschen aus ihren Häusern raus. Falls also der Besitzer, Ex-Besitzer oder sonst jemand nicht freiwillig auszieht, muss man selber dafür sorgen, dass die Person das Haus verlässt. Bei einem zwei stöckigen Haus wird der Richter z.B. sagen, dass ihr das Haus ja einfach aufteilen könnt. Oder das Haus verkaufen und den Gewinn teilen. In der Praxis wird jedoch in den Meisten Fällen der kubanische Teil das Haus behalten können, denn ohne die Ehe, verliert man innert 6 Monate seine Residencia permanente wieder und dann hast du zwar noch das Haus, musst aber das Land verlassen (oder halt wieder heiraten) Wenn du dann nicht im Haus mehr wohnst, dann "gehört" das Haus dann automatisch der Person die dort lebt, ob du nun als Mitbesitzer eingetragen bist oder nicht. Das alles sollte man sich vor einem solchen grossen Schritt bewusst sein.

Wenn man als Ausländer ein kubanisches Kind hat, das in Kuba geboren ist, ist eine Ehe nicht erforderlich für die residencia permanente. Dann würde auch nach der Beendigung der Ehe die residencia permanente bestehen bleiben.
Das wäre in deinem Fall so, da euer Kind ja in Habana geboren ist oder geboren wird, wenn ich das richtig gelesen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat Driver: "Übrigens im Scheidungs- oder Streitfall ist es dann ein wenig komplizierter. In Kuba holt die Polizei keine Menschen aus ihren Häusern raus"

Zitat Presidente: "Wenn man als Ausländer ein kubanisches Kind hat, das in Kuba geboren ist, ist eine Ehe nicht erforderlich für die residencia permanente."


Oh Gott, oh Gott, die angebliche Residencia Permanente ist in Kuba also gerade NICHT permanente. Dem Inhaber kann es ohne seine Zutun jederzeit passieren, dass ihn der kubanische Staat (mit ein paar Monaten Galgenfrist) rausschmeisst.

Beispiel 1 : er ist verheiratet, die Frau laesst sich scheiden (in Kuba total einfach; ich weiss, wovon ich rede, grins). Auslaender fliegt aus Kuba raus.

Beispiel 2 : er ist nicht verheiratet, hat aber ein in Kuba geborenes Kind (uebrigens vermute ich stark, dass das Kind ausserdem in Kuba leben muss). Kind stirbt. Auslaender wird aus Kuba rausgeworfen.

Und nun wird es juristisch noch entsetzlicher: Auslaender hatte auf seinen Namen ein Haus gekauft. Darin lebt die kubanische Frau, die sich jetzt hat scheiden lassen. Er selbst ist ja nicht mehr da, weil er ja ausgewiesen wurde.

So KDL und Presidente: jetzt erzaehlt mir mal, was dem armen Teufel sein vermeintliches Eigentum, in dem seine kubanische Ex sich breit gemacht hat, noch nuetzt. Ich vermute mal: NULL, NULL und nochmal NULL. Hat er aber ein noch lebendes Kind, muss er zahlen, zahlen, zahlen...
 
Zitat Driver: "Übrigens im Scheidungs- oder Streitfall ist es dann ein wenig komplizierter. In Kuba holt die Polizei keine Menschen aus ihren Häusern raus"

Zitat Presidente: "Wenn man als Ausländer ein kubanisches Kind hat, das in Kuba geboren ist, ist eine Ehe nicht erforderlich für die residencia permanente."


Oh Gott, oh Gott, die angebliche Residencia Permanente ist in Kuba also gerade NICHT permanente. Dem Inhaber kann es ohne seine Zutun jederzeit passieren, dass ihn der kubanische Staat (mit ein paar Monaten Galgenfrist) rausschmeisst.

Beispiel 1 : er ist verheiratet, die Frau laesst sich scheiden (in Kuba total einfach; ich weiss, wovon ich rede, grins). Auslaender fliegt aus Kuba raus.

Beispiel 2 : er ist nicht verheiratet, hat aber ein in Kuba geborenes Kind (uebrigens vermute ich stark, dass das Kind ausserdem in Kuba leben muss). Kind stirbt. Auslaender wird aus Kuba rausgeworfen.

Und nun wird es juristisch noch entsetzlicher: Auslaender hatte auf seinen Namen ein Haus gekauft. Darin lebt die kubanische Frau, die sich jetzt hat scheiden lassen. Er selbst ist ja nicht mehr da, weil er ja ausgewiesen wurde.

So KDL und Presidente: jetzt erzaehlt mir mal, was dem armen Teufel sein vermeintliches Eigentum, in dem seine kubanische Ex sich breit gemacht hat, noch nuetzt. Ich vermute mal: NULL, NULL und nochmal NULL. Hat er aber ein noch lebendes Kind, muss er zahlen, zahlen, zahlen...

mit deiner starken Vermutung liegst du falsch.
Das in Kuba geborene Kind hat die kubanische Staatsangehörigkeit und erhält die deutsche Staatsbürgerschaft.
Der deutsche Reisepass wird in der deutschen Botschaft ausgehändigt.
Das Kind kann in Deutschland und in Kuba leben.
 
Zitat Chub: "Beispiel 2 : er ist nicht verheiratet, hat aber ein in Kuba geborenes Kind (uebrigens vermute ich stark, dass das Kind ausserdem in Kuba leben muss). Kind stirbt. Auslaender wird aus Kuba rausgeworfen."

Zitat Presidente: "mit deiner starken Vermutung liegst du falsch.
Das in Kuba geborene Kind...kann in Deutschland und in Kuba leben."


Residente, meine starke Vermutung besteht unveraendert fort. Es geht doch hier darum, ob der deutsche Vater, der mit Residente in Kuba wohnt, rausgeschmissen wird, wenn er geschieden wird und sein Kind NICHT in Kuba lebt.

Beispiel, noch etwas deutlicher: deutscher Residente in Kuba hat aus erster Ehe ein Kind, das in Kuba geboren wurde. Mutter laesst sich scheiden und zieht mit diesem Kind auf Dauer nach Australien oder Hawaii, ist also mit dem Kind jedenfalls auf Dauer weg aus Kuba.

Dieser deutsche Kuba-Residente heiratet, bevor er rausgeschmissen wird, in Kuba schnell ein zweites Mal. Diese zweite Ehe bleibt kinderlos. Auch die zweite Frau laesst sich scheiden und wartet dann darauf, dass ihr EX Ehemann nun des Landes verwiesen wird und nicht mehr weiter im gemeinsamen Haus rumlaeuft.

Und jetzt sagst du, der deutsche Residente ohne Ehefrau in Kuba und ohne Kind in Kuba kann in Kuba bleiben und wird nicht rausgeschmissen - bloss weil er ein kubanisches Kind hat, das auf Dauer in Australien oder Hawaii oder sonstwo auf der Welt lebt?

Residente, das wuerde nicht nur ich nicht verstehen. Das wuerde auch kein Kubaner verstehen. Wo hat dieser Deutsche in Kuba noch irgendeinen familiaeren oder verwandtschaftlichen Bezug zu Kubanern? Seine EX hat nach kubanischer Gesetzeslage einen Anspruch darauf, dass er aus Kuba verschwindet - TROTZ kubanischem Kind irgendwo in Australien oder sonstwo.

P.S. er kann natuerlich schnell noch ein drittes Mal heiraten...
 
Hallo Leute,

ich merke schon, hier wird ein heißes Thema diskutiert.
Das wirft mir die Frage auf, wie ist die Sachlage wenn ich als deutscher Staatsbürger einen kubanischen Vater habe. Habe ich Anspruch auf die permanente?

Viele Grüße
Mario
 
..wie ist die Sachlage wenn ich als deutscher Staatsbürger einen kubanischen Vater habe. Habe ich Anspruch auf die permanente?
Mario, deine Frage bestaerkt mich in meiner Ansicht, dass der kubanische Familienangehoerige IN KUBA LEBEN muss.

Ich hatte ja oben bereits die Ansicht vertreten, dass der Vater eines kubanischen Kindes nur dann die Residencia bekommen kann, wenn das Kind in Kuba lebt und nicht in Australien. (Der User Presidente ist ja anderer Ansicht und meint, das Kind koenne auch in Australien leben).

Mario, und nun fragst du, wie es ist, wenn du einen kubanischen Vater hast.

Fuer mich ist klar und selbstverstaendlich, dass der Vater dann ebenfalls nicht in Australien oder Hawaii leben kann, sondern in Kuba leben muss, wenn du eine Chance auf eine Residencia haben willst - falls es ueberhaupt geht, sich auf einen kubanischen Vater zu berufen.
 
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