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Wird bei Visumantrag mein Pass benötigt?

sunny

Bekannter Nutzer
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14 Nov. 2014
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Hallo ihr lieben!

Die Aussagen des Auswärtigen Amts decken sich leider nicht mit denen der Botschaft...

Auf der Homepage des AA steht, dass bei der Beantragung des Visums (Ehegattennachzug) eine beglaubigte Kopie meines Passes vorgelegt werden muss oder eben das Original.

Auf dem Merkblatt der Botschaft steht davon nichts!

Jetzt bin ich mal wieder am überlegen was denn nun richtig ist. Da ich selbst nicht vor Ort sein werde wenn mein Freund nach der Hochzeit das Visum beantragt, weiss ich nicht ob ich mir nun zur Sicherheit noch eine beglaubigte Kopie meines Passes zulegen sollte. Wenn ja, von wem muss ich das denn beglaubigen lassen? Wieder von der Regierungsbehörde oder reicht dies auf der Gemeinde? Unnötige Kosten will man ja eigentlich vermeiden aber ich bin mir echt unschlüssig!

Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen mit diesem Punkt gemacht und kann mir helfen.
Liebe Grüsse
sunny
 
Mach das doch sicherheitshalber einfach, ich denke, dass eine Beglaubigung durch dein Bürgeramt ausreicht.

Sorry, aber ich finde, du machst es dir unnötig schwer, lange bevor die wirklich großen Aktionen anstehen. Bring einfach alles, was du schaffen kannst bei, falls es zuviel ist macht dies doch nichts. Take it easy, der Papierkram wird dir später vermutlich relativ leicht vorkommen und auch in der Kostenfrage sind das noch die geringsten.
 
Ja, ich weiss das ich mich teilweise selbst stresse aber es geht mir ja nicht um mich sondern um den furchtbar
langen Anfahrtsweg den mein Freund nach Havanna hat. Eine 10-12 stündige Busfahrt unnötig zu machen, nur weil ich was übersehen habe, will ich ihm nur ungern zumuten. Klar werden de Kosten noch steigen aber was man vermeiden kann muss ja nicht unbedingt sein.

Dachte einfach vielleicht hat diesen Punkt von euch auch schon einer gesehen oder weiss näheres dazu.

Liebe Grüsse
sunny
 
Eben deshalb meinte ich ja, dass du dieses Papier auch noch beschaffen und ihm zukommen lassen solltest bevor er hingeht.
Habt ihr jetzt eigentlich schon geheiratet? Und, entschuldige bitte meine Neugier, warum eigentlich, wo er doch schon sein Besuchsvisum in der Tasche hatte?
Die Kosten werden immens steigen, ich hoffe dir und deiner Familie ist annähernd klar, was auf euch zukommt. Hier in Deutschland wartet eigentlich kaum ein Arbeitnehmer auf noch einen nicht deutsch sprechenden Kubaner, er muss also erstmal einige Monate einen Sprachkurs machen, wird zur Hälfte zwar vom Amt bezahlt, kostet aber schon auch was. Schmink dir das bitte schnell ab, dass er hier schon bald genügend Geld verdienen kann sonst stresst du ihn und dich noch mehr als die ganze Umstellung für euch beide sowieso bedeuten wird.
Ich wünsch dir jedenfalls alles Gute!
 
Ja, werd diese Tage einfach mal auf der Gemeinde vorbei gehen und nachfragen bzw. direkt ausstellen lassen.

Schau, wir sind seit rund 2,5 Jahren zusammen, ich besuche ihn regelmässig, er war nun für einen Monat hier bei mir (länger ging aufgrund seiner Arbeitsstelle nicht). Mittlerweile ist uns klar, dass wir gemeinsam leben wollen und dies auch funktionieren kann. Sicherlich könnten wir noch zwei weitere Jahre mit Besuchen weitermachen, aber wozu wenn doch feststeht was man will. Eine Garantie hat man auch nach 10 Jahren nicht. Daher also nun die Hochzeit....sind ja auch nicht mehr die jüngsten :eek:

Über die Kosten bin ich mir natürlich absolut im klaren. Es dauert bis er richtig deutsch kann und eine Arbeitserlaubnis gibt es auch nicht von heute auf morgen, alles selbstverständlich. Aber über all diese Dinge konnten wir auch schon sprechen als er hier war. Mir war es wichtig, dass er Deutschland etwas kennenlernt bevor er hier her kommt. Natürlich kennt er nicht den Arbeitsalltag oder andere Situationen, aber er konnte sich zumindest ein kleines Bild davon machen. Es ist ihm auch bewusst, dass er nicht den Traumjob finden wird, zumindest nicht in den ersten Jahren, und vermutlich erst mal nehmen muss was er kriegt. Aber auch darum haben wir uns bereits gekümmert. Es läuft!

Mach mir einfach immer nur so einen Stress wegen den ganzen Dokumenten. Die Botschaft gibt keine Auskünfte, das AA schreibt wieder was anderes und ich will im Grunde genommen nur alles so gut wie möglich planen...

Liebe Grüsse
sunny
 
Eine kleine Ermunterung hab ich aber noch: die Arbeitsgenehmigung bekommt er direkt mit der Aufenthaltsgenehmigung, sogar die Steuernummer wurde G. innerhalb weniger Tage nach seiner Anmeldung gleich mitgeteilt. Also theoretisch kann er direkt arbeiten.
Diese Formulierungen der Botschaft sind wirklich schwer zu verstehen, aber jetzt habt ihr es bald durch, also einfach durchhalten.
Planen könntest du vor allem seine zukünftige Krankenversicherung, wo es Sprachkurse gibt und evt. auch noch, wo ihr einen Ehevertrag machen könnt. Wir haben diesen in Deutschland gemacht mit Hilfe einer Freundin, die vereidigte Übersetzerin ist. Das war im Nachhinein Gold wert bei meiner Scheidung. Es ist blöd, schon vor der Hochzeit an so etwas zu denken aber äußerst wichtig im Trennungsfall.
Also- freu dich erst mal auf die Hochzeit
 
Danke für deine aufmunternden Worte:)

An den ganzen Sachen wie Krankenversicherung, Sprachkurs etc. bin ich schon dran. Sieht bis jetzt eigentlich auch ganz gut aus. Sollte funktionieren. Ich versuche schon alles mögliche zu regeln und auch er kümmert sich vorbildlich um alles was er von oder in Kuba erledigen kann. Die Sache mit dem Ehevertrag siehst du absolut richtig. Klar möchte niemand während der Planung der Hochzeit an so etwas denken, aber sicher ist sicher, gebe dir da vollkommen recht!

Weisst du, die Ausdrucksweise der Botschaft ist es nicht einmal, sondern eher die unterschiedlichen Aussagen, Mitteilungen oder die Tatsache, dass man einfach gar keine Antwort erhält. An nervlich schwachen Tagen muss man sich da echt zusammenreissen!!!

Lieben Dank nochmal!
Grüsse
sunny
 
Hallo Sunny,
frag doch einfach mal bei dir in der Ausländerbehörde nach. Am Ende eintscheiden die über das Visum. Werde die Tage auch nochmal bei der Ausländerbehörde vorbei und fragen, ob ich noch weitere Dokumente benötige, die auf der Seite der deutschen Botschaft nicht genannt sind. Vor allen auch für die Zeit nachdem er dann hier ist. Wegen der benötigten Unterlagen bekommt man nämlich tatsächlich überall andere Aussagen :confused:
 
Hallo Zita,

bei denen hab ich auch schon angerufen, unter anderem auch wegen der Sache mit der Krankenverischerung. Leider ist meine Ausländerbehörde nicht so hilfreich:Bitte wenden Sie sich an das Auswärtige Amt, daher holen wir auch unsere Informationen....
Wäre ja auch kein Problem, wenn diese mir antworten würden.
Wie du siehst ein Teufelskreis aber noch nicht ausweglos! Vielleicht muss ich da echt mal persönlich vorbei um ein paar Antworten zu bekommen.

Da wir ja in der gleichen Lage sind, vielleicht hilft dir dieser Punkt weiter: Die Standesbeamtin auf meiner Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass für die Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland unbedingt eine übersetzte und legalisierte Geburtsurkunde meines Partners erforderlich ist. Zudem meinte sie, kann die Nachbeurkundung erst erfolgen wenn er da ist, es sei denn man hat eine notarielle Vollmacht mit Beglaubigung usw.

Liebe Grüsse
sunny
 
Wir waren nie auf einem deutschen Standesamt, die meinten damals, das wäre erst bei gewünschter Namensänderung nötig und diese erst nach seiner Ankunft hier möglich.
Die kubanische Heiratsurkunde wurde vom kubanischen Standesamt direkt zum MINREX weitergeschickt, bewaffnet mit Marken a 5 pesos haben wir sie dann wie schonmal irgendwo beschrieben beglaubigen lassen, bei der deutschen Botschaft legalisieren lassen und erst in Deutschland übersetzt. Hab ich damals selbst gemacht, eine befreundete vereidigte Übersetzerin hat dies nachkontrolliert und ihren Stempel aufgedrückt. Ich hab das Ganze damals schon vor seiner Ankunft auf der AB eingereicht, die meinten allerdings, das wäre nicht nötig gewesen, hätte auch bei Antrag auf seine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gemacht werden können. Ein Gang zum Standesamt war nicht nötig, vielmehr registrierte die Meldebehörde des Bürgeramtes die Ehe bei seiner Anmeldung hier in D. Auf der Meldebehörde wollten sie sowohl die legalisierte kubanische als auch die übersetzte Heiratsurkunde.
Für seine Anmeldung war ebenfalls die übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde nötig.
 
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