Hallo ihr lieben!
Die Aussagen des Auswärtigen Amts decken sich leider nicht mit denen der Botschaft...
Auf der Homepage des AA steht, dass bei der Beantragung des Visums (Ehegattennachzug) eine beglaubigte Kopie meines Passes vorgelegt werden muss oder eben das Original.
Auf dem Merkblatt der Botschaft steht davon nichts!
Jetzt bin ich mal wieder am überlegen was denn nun richtig ist. Da ich selbst nicht vor Ort sein werde wenn mein Freund nach der Hochzeit das Visum beantragt, weiss ich nicht ob ich mir nun zur Sicherheit noch eine beglaubigte Kopie meines Passes zulegen sollte. Wenn ja, von wem muss ich das denn beglaubigen lassen? Wieder von der Regierungsbehörde oder reicht dies auf der Gemeinde? Unnötige Kosten will man ja eigentlich vermeiden aber ich bin mir echt unschlüssig!
Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen mit diesem Punkt gemacht und kann mir helfen.
Liebe Grüsse
sunny
Die Aussagen des Auswärtigen Amts decken sich leider nicht mit denen der Botschaft...
Auf der Homepage des AA steht, dass bei der Beantragung des Visums (Ehegattennachzug) eine beglaubigte Kopie meines Passes vorgelegt werden muss oder eben das Original.
Auf dem Merkblatt der Botschaft steht davon nichts!
Jetzt bin ich mal wieder am überlegen was denn nun richtig ist. Da ich selbst nicht vor Ort sein werde wenn mein Freund nach der Hochzeit das Visum beantragt, weiss ich nicht ob ich mir nun zur Sicherheit noch eine beglaubigte Kopie meines Passes zulegen sollte. Wenn ja, von wem muss ich das denn beglaubigen lassen? Wieder von der Regierungsbehörde oder reicht dies auf der Gemeinde? Unnötige Kosten will man ja eigentlich vermeiden aber ich bin mir echt unschlüssig!
Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen mit diesem Punkt gemacht und kann mir helfen.
Liebe Grüsse
sunny