nico_030
Cubano
- Registriert
- 16 März 2021
- Beiträge
- 6.798
- Punkte Reaktionen
- 2.601
Ich habe es nicht eilig die beiden, besuchsweise hierherzuholen. Nicole hat in diesem Alter nicht sehr viel davon. Lieber fahre ich mit ihr navh Disneyland.Natürlich könnte es auch rein logisch so funktionieren, dass du die Namenserklärung in Deutschland im Standesamt ablegst und die Mutter dies zeitgleich in der Botschaft tut. Allerdings glaube ich nicht, dass das funktioniert. Frag doch mal das für dich zuständige Standesamt. Es gibt dort eine Abteilung, die extra für die Anerkennung von Auslandsgeburten zuständig ist. Die sind aber extrem trantütig und langsam, was in meinem Fall aber zum Teil auch an Corona gelgen haben kann.
Und vergiss die Ledigkeitsbescheinigung nicht. Der Hintergrund ist der, dass, obwohl du als Vater in der kubanischen Geburtsurkunde eingetragen bist, nach deutschem Recht ihr eventuell garnicht dazu befugt gewesen ward, dem Kind euer beider Namen zu geben, da dieses Recht zunächst dem potentiellen Ehemann der Mutter zugestanden hätte (deutsche Bürokratie at his best).
Diane ist, m.W., nicht verheiratet. Aber klar, sie muß das Papier beschaffen.
Ohne deutschen Pass für Nicole passiert gar nichts, meiner seits.Bei der Besuchsreise hilft der deutsche Pass des Kindes entscheidend. Welche Tücken beim ersten Antrag auf euch warten, wenn das Kind noch nicht anerkannt ist und noch keinen deutschen Pass hat, ist schwer zu erahnen.
Nach meinen Erfahrungen ist zu erwarten, dass irgendeine der beteiligten Parteien querschiesst.