Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Wieviele Remonstrationen wurden 2019 erfolgreich beendet ? - staatlich angeordneter Genehmigungsstopp für Visa ? Wohin geht der Trend ?

Hallo, meine Freundin hat im Februar 2020 ein Visum beantragt. Sie hat alle geforderten Unterlagen beigefügt. Leider wurde das Visum abgelehnt. Im Ablehnungsschreiben war Punkt 13. angekreuzt, wo es darum geht, dass eine mangelnde 'Rückkehrbereitschaft' angenommen wird. Auch die Remonstration wurde abgelehnt.
Die Rückkehrbereitschaft soll entweder durch 'guten Verdienst', durch Geld- oder Immobilienbesitz nachgewiesen werden.
In einem Brief an das AA habe ich konkret nachgefragt, wie hoch denn der Verdienst, bzw. der Besitzt sein sollten, damit das Visum bewilligt werden kann.
Man kann ja wohl nicht die finanziellen kubanischen Verhältnisse mit europäischen vergleichen.
Ebenfalls habe ich nachgefragt, wie viel Prozent der Visum-Anträge positiv bescheinigt werden.
Auf alle Fragen habe ich leider nur ausweichende Antworten erhalten.
Es ist schon sehr frustrierend, dass die Visa abgelehnt werden, obwohl man ja eine Verpflichtungserklärung für seinen Gast abgegeben hat. Ebenso hat meine Freundin sich erst einen Reisepass organisiert, dann haben wir eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, und sie hat viele andere Dokument beigebracht. Wozu dann der ganze Aufwand. Dann sollen sie doch als erstes die 'Rückkehrbereitschaft' klären.
Gibt es hier Erfahrungen, mit dem Fall sich an das Gericht in Berlin zu wenden?
 
War gerade online. Februar 2020. Aktuell wird Corona alles überdecken. Bis erneut Handlungssicherheit einkehrt ist es sinnlos darüber nachzudenken. Ursachen kennen wir nicht und wir werden darüber auch nicht transparent aufgeklärt. Gleichzeitig sind Verwaltungslücken und exekutive Mängel, die ich hier nicht erklären kann, dafür verantwortlich, daß diese Art von "Tourismus" keine klare Linie hat. Am Ende wird es wohl nur eine Möglichkeit geben die juristischen Feinheiten beider Staaten gegeneinander auszuspielen. Ich vermute Du weißt was ich meine.
 
...unabhängig von der deutschen Seite: seit Dienstag 24.März werden von kubanischer Seite auch keine Kubaner mehr aus dem Land gelassen - egal ob sie die Aufenthaltsgenehmigung und ihren festen Wohnsitz in einem anderen Land haben... "zum Schutz vor Corona"
 
17. März 2022. Aktualisierung. Gibt es im Moment Möglichkeiten Kubaner nach Deutschland einzuladen oder werden im Moment alle Visa abgelehnt. Ich meine die Einladung mit normalen Besuchsvisum (keine Heirat od. Familienzusammenführung etc.). Ich wende mich an alle und insbesondere an Ovejita Negra, die ja einen guten Überblick über alles hat und hier immer sehr gute Kommentare abgibt. Danke.
 
CarpeDiem. Herzlichen Dank für diese Information. Ich weiß nicht ob es auch anderen so geht wie mir. Aber der folgende Text aus dem ""Besonderheiten Teil" der deutschen Botschaft hat schon einen wirklich besonderen Unterhaltungswert. Das wäre ein Thema für Herrn Hallervorden.

Hier kommt der Text. Ich wünsche Euch allen heute ein fröhliches Lachen :

"" Einer der Partner ist Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Die Beziehung/Partnerschaft ist langfristig, d.h. auf Dauer angelegt und es besteht ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland. Für die Einreise liegen zwingende Gründe vor (z. B. Geburt, Hochzeit, oder Beisetzung naher Angehöriger)""

:) Also ein Kubaner darf eingeladen werden, wenn er eine Immobilie im Ausland besitzt und mit einem langfristigen Partner dort zusammenwohnt, der aber zur Einreiseerlaubnis beerdigt werden muß.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, meine Freundin hat im Februar 2020 ein Visum beantragt. Sie hat alle geforderten Unterlagen beigefügt. Leider wurde das Visum abgelehnt. Im Ablehnungsschreiben war Punkt 13. angekreuzt, wo es darum geht, dass eine mangelnde 'Rückkehrbereitschaft' angenommen wird. Auch die Remonstration wurde abgelehnt.
Die Rückkehrbereitschaft soll entweder durch 'guten Verdienst', durch Geld- oder Immobilienbesitz nachgewiesen werden.
In einem Brief an das AA habe ich konkret nachgefragt, wie hoch denn der Verdienst, bzw. der Besitzt sein sollten, damit das Visum bewilligt werden kann.
Man kann ja wohl nicht die finanziellen kubanischen Verhältnisse mit europäischen vergleichen.
Ebenfalls habe ich nachgefragt, wie viel Prozent der Visum-Anträge positiv bescheinigt werden.
Auf alle Fragen habe ich leider nur ausweichende Antworten erhalten.
Es ist schon sehr frustrierend, dass die Visa abgelehnt werden, obwohl man ja eine Verpflichtungserklärung für seinen Gast abgegeben hat. Ebenso hat meine Freundin sich erst einen Reisepass organisiert, dann haben wir eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, und sie hat viele andere Dokument beigebracht. Wozu dann der ganze Aufwand. Dann sollen sie doch als erstes die 'Rückkehrbereitschaft' klären.
Gibt es hier Erfahrungen, mit dem Fall sich an das Gericht in Berlin zu wenden?

Was man nicht vergessen sollte. Die deutschen Botschaften haben eine Quote an Visa, die erteilt werden dürfen. Diese Quote schwankt ein wenig innerhalb eines Rahmen, der sicherlich anlassbezogen geändert wird.. Deshalb sind auch Remonstrationen nicht erfolgsversprechend. Die Ablehnungstexte sind meist pauschal gehalten und gehen nur in Ausnahmefällen auf die in der Remonstration genannten Gründe ein. Es ist also nicht zielführend sich die Mühe zu machen und eine begründete Remonstration zu machen. z.b. neue Dokumente zu erstellen oder einen Hausbesitz nachzuweisen oder ärztliche Bescheinigungen der kranken Mutter zu besorgen. Diese hätte nur Erfolg, wenn die Botschaft einen nachweisbaren Fehler gemacht hätte z.b. daß die Botschaft übersehen hätte, daß es einen dringenden Einreisegrund gibt, z.b. wenn der Kubaner einen Ehrendoktor in Berlin erhält oder einen Nobelpreis. Man kann davon ausgehen, daß die meisten Dokumente gar nicht gelesen werden.
 
Einer der Partner ist Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Die Beziehung/Partnerschaft ist langfristig, d.h. auf Dauer angelegt und es besteht ein gemeinsamer Wohnsitz im Ausland. Für die Einreise liegen zwingende Gründe vor (z. B. Geburt, Hochzeit, oder Beisetzung naher Angehöriger)
Hier geht es um eine Sonderregelung während der Corona-Pandemie und die Betroffenen sind unverheiratete Paare, die gemeinsam im Ausland leben und wenn einer der Partner EU- oder EWR-Bürger ist. Das hat nichts mit einer Einladung zu tun. Und diese Regelung gilt doch auch nicht mehr, oder etwa doch?!

Deshalb sind auch Remonstrationen nicht erfolgsversprechend.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde in diesem oder dem anderen Forum schon mehrfach von erfolgreichen Remonstrationen berichtet.
 
Also wir haben vor einigen Wochen das Visum für meine Schwiegermutter beantragt und auch bekommen, sozusagen direkt. (Ich hab in einem anderen Thread darüber berichtet), sogar für knapp 3 Monate! (ob das so gut ist in unserer kleinen Wohnung ist ein anderes Thema ;) )

Die Voraussetzungen sind nicht mehr so streng wie noch vor einem Jahr.

Wie schon vor Corona hab ich den Eindruck, es ist ein bisschen wie ein Glücksspiel ;)
 
Zurück
Oben