erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.
Dies steht auf der offiziellen Web-Seite der Botschaft in Havanna so nicht.
Da steht nichts davon, dass die Botschaft ihre ablehnende Entscheidung ausführlich begründet, und schon mal gar nicht, dass die Botschaft zu irgendetwas verpflichtet wäre. Sie schließt sogar aus, sich über laufende Verfahren äußern zu müssen, und zusätzlich noch, bestätigt die Botschaft nicht einmal den Eingang eines Remonstrations-Schreibens.
Als Hinweis an alle, die hier dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Was sollte ein Anwalt an diesem Punkt des Verfahrens ausrichten, was dem Einlader nicht möglich ist? Einzig und allein nachdem ein etwaiger Bescheid ergangen ist, hat man ein Schriftstück, auf dass eine Klage gestützt werden könnte.
Ich halte den Gedanken daran für naiv!
Der Text, den Don Jose hier vermutlich zitiert hat, stammt nicht von der Webseite der deutschen Botschaft in Havanna. Finde ich! Ich kann mich irren, keine Frage, weil mir eine tiefe Lese- und Rechtschreibschwäche attestiert wurde. (Der Attest ist aber auch schon etwas her

) Trotzdem lese ich auf der Botschaftsseite nix von "Wir werden ausdrücklich erklären, warum es in Ihrem Fall nicht zum Visum reicht!"
Es wirft die Frage nach der Quelle auf, und ich komme mir schon fast ein bisschen "bäuerlich" vor.
Meine Frau ist zwei mal in Deutschland gewesen, zugegeben, es ist eine Weile her, aber was spielt das in diesem Verfahren für eine Rolle? Wir können uns beide an das Visa-Verfahren von damals kaum erinnern. Fakt ist, dass die Einführung des Sprachtestes die Sache unverhältnismäßig verkomplizieret hat! Ich glaube, das war 2006 und die erste Einreise meiner Frau nach D-Land war glaube ich 2002.
Das, worauf ich immer hinweise, und was forumsübergreifend niemand realisiert oder wahrnehmen möchte, ist, dass es zum obligatorischen A1 Sprachtest zur Familienzusammenführung berechtigte Ausnahmen gibt, die die Botschaft in Havanna auf ihrer Web-Seite unerwähnt lässt. Ich habe sie gelesen, nach meiner Erinnerung auf der Seite der deutschen Botschaft im Libanon! Dahin gelangte ich per Google-Link, ich habe nicht aktiv dort gesucht.
Es ist schon bezeichnend, dass es offensichtlich Unterschiede von Botschaft zu Botschaft gibt. Nach meinem Empfinden sollten Aussagen auf den Web-Seiten von deutschen Botschaften einheitlich sein, und eben exakt gleich im Wortlaut. Nicht ungefähr gleich! Das "Die" das nicht hinbekommen, ist für mich ein klares Indiz für das Versagen unserer Gesellschaft, aus der sich ja die Verwaltung rekrutiert! Dafür hätte ich noch unendlich viele Beispiele aus unserer Verwaltung, aber hier geht es ja "nur" um Visa!
Für die Zukunft gibt es für uns vermutlich nur den Weg der Familienzusammenführung mit A1, was wir eigentlich nie wollten. Das Nationale Visum pass nicht in unsere Lebenssituation. Dieses ist mir persönlich erst später aufgefallen, und auch nur auf Hinweis der AB hier an meinem Ort. Die, das sei an dieser Stelle erwähnt, im Grunde kooperativ waren, und in gewisser Weise auch emphatisch gehandelt haben. Trotzdem konnten sie an der Entscheidung der Botschaft bezüglich Einladung nichts machen, und auch nicht in den Prozess eingreifen, weil es keine Zuständigkeit gibt.
Das Nationale Visum bzw. ein längerfristiger Aufenthaltstitel verfällt nach sechs Monaten, in denen man sich außerhalb von Deutschland aufhält. D.h., dass man damit auch enge Grenzen einhalten muss. Und es ist eigentlich für uns ungeeignet. Da meine Frau ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Cuba haben möchte.
Deswegen gäbe es ja auch die Ausnahme für den A1 Test für denjenigen, der seinen Wohnsitz nicht dauerhaft verlegen will! In der Theorie einleuchtend, in der Praxis wird es aber nicht angewandt, oder durch Maßnahmen verhindert, dass dieser Sachverhalt Anwendung findet.
Denn wer in seinem Antrag auf nationales Visum bei der Frage "soll der Wohnsitz nach D-Land verlagert werden" nein ankreuzt. Der müsste nie einen Sprachtest machen. In Havanna wird aber die Abgabe des Antrages auf nationales Visa verhindert, hat man kein A1 dabei, und das vor dem Botschaftsgebäude und quasi im, aus deutscher Sicht, rechtsfreiem Raum. Mir bzw. meiner Frau ist es so ergangen.
Wer keinen Antrag abgibt, bekommt auch keinen Ablehnungsbescheid! Kann somit auch nicht klagen! - Es könnte ja Fälle geben, da versucht jemand diesen Sprachnachweis zu führen, fällt aber mehrmals durch die Prüfung. Dieser Person soll lt. der Ausnahmen trotzdem ein nationales Visum erteilt werden.
Auch dem, der aus gesundheitlichen, persönlichen und wer weis noch was sonst, einfach nicht in der Lage ist, diesen Nachweis des A1 zu führen, dem soll auch das nationale Visa erteilt werden. Alles "hätte" "sollte" "könnte"! - Viel Spaß wünsche ich demjenigen, bei dem Versuch dagegen beim Verwaltungsgericht zu klagen!
So, wie es bei uns gelaufen ist, zumindest beim ersten Botschaftstermin im April, ist es eigentlich eine Unart unseres Staates, und hat nichts mit "Rechtsstaatlichkeit" zu tun.
Das Leben wäre mit dem vereinfachten Visaverfahren deutlich entspannter. Da könnte man, wenn man denn in der Zukunft irgendwann einmal die Bedingungen erfüllt, zwischen den Schengenstaaten und Cuba relativ frei hin und her reisen. Schengen-Visa werden im vereinfachten Verfahren, so steht es auch auf der Webseite der Botschaft, ohne Termin und ohne Bürokratie halbjährlich verlängert. Schöne imaginäre Zukunft!

Wenn man niemals die Möglichkeit bekommt, in dieses Verfahren zu kommen, weil das erste Einladungsvisa nie erteilt wird. Das ist auch eine versteckte Art von "Pushback`s"
Der Unterschied zum nationalen Visa wäre, dass man mit einem längerfristigen Aufenthaltstitel auch internationaler Reisen könnte. Z.Z. alles Utopie.
Maier