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Visa, Einreise nach Deutschland. Ich brauche dringende Hilfe..

Daniel Lambertz

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29 Okt. 2019
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Düsseldorf
Ich stelle mich mal kurz vor, ich bin 28, komme aus Düsseldorf und heiße Daniel.

Ich habe das reinste Gefühlschaos. Ich habe vor 2 Jahren mein Mädchen in cuba kennengelernt und es wird zeit dass sie nach Deutschland kommt. Ich habe mir einige Beiträge durchgelesen und weiß nicht ganz genau was ich machen soll da die Behörden in Düsseldorf leider nicht so emotional wirken. Sie ist 26 und lebt in Havanna und macht derzeit die Deutschkurse für die Sprache.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich lese viel von Eheschließung, sowie Familienzusammenführung. Die Dame im Amt hatte von einem arbeitsvisum geredet wovon ich allerdings nichts lesen kann auf der Homepage der deutschen Botschaft in Havana. Wenn sich jemand mit der ganzen Geschichte näher auskennt oder mehr weiß wäre ich sehr dankbar wenn sich jmd meldet. Danke im voraus:(
 
Hallo Daniel und willkommen im Forum und willkommen im Club,
ich vermute, Du warst in den letzten 2 Jahren dann öfter mal in Kuba? und evt. auch für einen längeren Zeitraum?
was macht sie beruflich, bzw. studiert sie und wenn ja, was?!? das ist in Kuba wichtig zu wissen... Schön, dass sie schon mal deutsch lernt!!

also wir haben das vor ein paar Jahren so gemacht, dass ich meinen damaligen Freund (mittlerweile Mann), erstmal für 2 Monate nach Deutschland eingeladen habe, mit dem Touristenvisum. ich hatte ihn auch für einen Deutschkurs hier angemeldet (4 Wochen VHS intensiv) um die Chancen zu erhöhen, dass die deutsche Botschaft ihm das Visum gibt.
Wär das nicht auch erst einmal ein Versuch?? Somit hättet Ihr die Möglichkeit, Euch auch in Deutschland näher kennenzulernen, sie kann Deine Kultur, Dein Land, Deine Familie, Deine Freunde kennenlernen... Das hatte ich auch in meinem persönlichen Anschreiben an den Botschafter geschrieben (mittlerweile ist es eine Botschafterin)

Was das Arbeitsvisum angeht: genaueres kann ich Dir nicht sagen, aber prinzipiell geht das soweit ich weiß z.B. von einem deutschen Unternehmen aus. D.h. wenn z.B. ein Unternehmen dafür bürgt, dass sie für einen gewissen Zeitraum dort arbeitet... Dazu müsstet Ihr erst einmal ein entsprechendes Unternehmen finden... das stell ich mir nicht sooo einfach vor... Eine andere Option wäre ein Studium: da müsstest Du auch schauen, was die Voraussetzungen sind.
Auf der Internetseite der Botschaft könntest Du Dir das "Nationale Visa" und den entsprechenden Antrag anschauen, da steht dann z.B. Zweck des Aufenthalts, und Referenzen (z.B. Arbeitgeber, Studienanstalt...).

Also einfacher ist es: erst einmal ein Besuchervisum, auch um Euch besser kennenzulernen...
wir haben dann geheiratet und dann konnte er mit Familienzusammenführung nach Deutschland kommen (damit bekommt man auch die Arbeitserlaubnis).

Hilft das erstmal weiter?? Viel Erfolg!
 
Hallo,

für das Arbeitsvisum muss ein gültiger Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Das wird aber schwierig, da die wenigsten Unternehmen blind jemanden einstellen werden. Für das Visum zum Studium muss eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden. Für die Immatrikulation muss sie aber nachweisen, dass sie die Unterrichtssprache spricht und versteht. Das heißt Deutsch oder evtl. Englisch auf B2 Niveau. Auch das wird schwierig und langwierig.

Am einfachsten wäre tatsächlich wie ovejita vorgeschlagen hat sie als Besucherin/Touristin nach Deutschland zu holen. Oder auf Kuba zu heiraten und dann über Familienzusammenführung das nationale Visum zu beantragen.
 
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Hallo Ovejita! Habt ihr damals gesagt, dass ihr in einer Beziehung wart?
Ich habe das Gefühl, dass wenn man das sagt, sie leichter denken, dass er/sie evtl. bleiben will.
Mein Freund ist Kubaner und wir werden demnächst mit diesem Verfahren anfangen...
 
Hallo Lauramon,
Habt ihr damals gesagt, dass ihr in einer Beziehung wart?
Ich habe das Gefühl, dass wenn man das sagt, sie leichter denken, dass er/sie evtl. bleiben will.
Wir haben selber nie das Schengen Visum beantragt, aber man muss doch die Verpflichtungserklärung vorlegen. Da werden die bei der Botschaft doch sicher nachfragen in welchem Verhältnis ihr zueinander steht. Wenn er dann nicht falsche Tatsachen vortäuschen will, muss er so oder so die Beziehung offenlegen
 
Hallo Zusammen, ich bin gerade in einem Fall Aktiv.
Ein Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche ist auf 6 Monate begrenzt und beinhaltet ein paar Bedingungen.
Für einen solchen Zeitraum können Verpflichtungserklärungen abgegeben werden!

Merkblatt:Arbeitsplatzsuche(Aufenthalt über 90 Tage/ Halbjahr)
Allgemeines Das Visum zur Arbeitsplatzsuche (gem. § 18 c AufenthG) ermöglicht interessierten Fachkräften für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschlandzu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Voraussetzung für die Erteilung dieses sog. „Job-Seeker-Visums“ ist, dass der Ausländer einen Hochschulabschlussvorweisen und seinen Lebensunterhalt selbst bestreitenkann. Findet er innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, muss er nicht wieder ausreisen, sondern kann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU direkt in Deutschland beantragen. Die Auslandsvertretung entscheidet über Visumerteilung in eigener Verantwortlichkeit. Sofern während des Aufenthaltes in Deutschland kein Arbeitsvertrag geschlossen wird, muss nach Visumablauf die Ausreise aus Deutschland erfolgen, ein Zweckwechsel ist ausgeschlossen.
 
Merkblatt:Arbeitsplatzsuche(Aufenthalt über 90 Tage/ Halbjahr)
Ich will noch anmerken, dass das mit dem Hochschulabschluss schwierig werden kann. Im Merkblatt wird von deutschem, anerkanntem deutschen oder vergleichbaren deutschen Abschluss geredet. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die wenigsten kubanischen Abschlüsse (trotz Bachelor/Master-System) als gleichwertig anerkannt werden. Ich selber kenne drei Fälle in denen kubanische Hochschulabschlüsse nicht anerkannt wurden (1 Chemiker, 1 Künstler und eine Frau die so was wie Krankenpflege studiert hat). Falls ihr den Weg geht lasst das am besten vorher von einem Anwalt prüfen/abklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, ich habe da einen sehr guten Tip bekommen. Da guckst du unter anabin.kmk.org und du findest ganz schnell heraus, wie die Hochschule anerkannt.
Gruß Hannes
 
Die Seite sagt dir leider auch nur, dass die jeweilige Hochschule als Hochschule anerkannt ist, über die Anerkennung des Abschluss wird erst mal nichts gesagt. Aber als Orientierung sicher eine gute Adresse :)
 
Diese Adresse ist mir von der ZAV in Bonn mitgeteilt worden. Herr Riedel ist dort ein sehr guter Ansprechpartner :) Er hat mir sehr gute Informationen gegeben.
 
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