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Und weg ist das Haus

Ente007

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Nachrodt-Wib.
Ich habe ein Problem war mit einer Cubanerin zusammen 3 Jahre wollte sie regulär dieses Jahr Heiraten.jedoch so wie es kommen mußte hat sie mich betrogen und ist schwanger geworden. Ich hatte im November ein Haus gekauft sie sagte mir das mein Name mit in den Papieren rein kommt laut Anwalt was sie sagte und ich sagte ihr wen mein Name nicht geht will ich den Namen meines Sohnes drin stehen haben.Sie sagte ok jedoch hat sie ihren Namen eintragen lassen und sagt ich hätte keine Ansprüche auf das Haus und allen anderen Sachen die ich gekauft habe. Hatte das Geld über die Bank überwiesen von meiner Mutters Konto also belege sind vorhanden



Meine frage stimmt das alles oder nicht bin noch in Cuba Verheiratet meine noch Frau lebt hir in Deutschland.Mein Sohn ist in Deutschland geboren ist also ein halber Cubaner so hat er doch auch die gleichen rechte wie ein Cubaner oder nicht und kann ich somit in Cuba vor Gericht ziehen ich finde es als Betrug und Anglistische Täuschung.



Weis einer vielleicht dadrüber Bescheid und kann mir helfen was ich am besten machen kann
 
Zeig sie an wegen Betrug und nehm Dir einen Anwalt, der das Geld von ihr zurückfordert. Mehr kannst Du vermutlich nicht machen. Erfolgsaussichten ? Eher gering.

Bessere Lösung: Schreib das Geld ab, schreib die Frau ab und kümmere Dich um Deinen Sohn.
 
Ente, es war also im Zeitpunkt der Ueberweisung gar nicht dein Geld, sondern das Geld deiner Mutter. Die Freundin hat das Geld deiner Mutter dafuer verwendet, sich auf ihren (der Freundin) Namen ein Haus zu kaufen.

Wenn deine Mutter das Geld zurueckfordern will, muss sie (deine Mutter) BEWEISEN koennen, dass das Geld kein Geschenk an deine Freundin war. Das kann deine Mutter aber nicht beweisen, weil deine Mutter ueberhaupt nichts Schriftliches mit deiner Freundin vereinbart hat.

Dein "Sohn" ist juristisch natuerlich nicht dein Sohn. Du sagst doch selbst, dass du gar nicht mit dessen Mutter (deiner Freundin) verheiratet bist. Es ist also ein uneheliches Kind.

Juristisch ist das ein grosses Glueck fuer dich. Wenn du dem Kind ab und zu Geld schenken willst, dann kannst du das jederzeit freiwillig tun, indem du dessen Mutter (deiner Freundin) Geld ueberweist - aber du musst es nicht, wenn es du es nicht willst.

Mit welcher "noch Frau" du noch in Cuba verheiratet bist und welche "noch Frau" in Deutschland lebt, habe ich nicht verstanden. Es ist aber auch egal, weil du von keiner deiner "noch Frauen" Geld verlangen kannst. Denn ueberwiesen hat ja nur deine Mutter.

So, und nun noch ein guter Rat: versuche nicht, fuer das uneheliche Kind deine Vaterschaft anerkennen zu lassen. Denn dann zahlst du nicht mehr freiwillig und nicht mehr nur dann, wann du willst, sondern dann wirst du von der Mutter (deiner Freundin) Monat fuer Monat auf Kindesunterhalt verklagt, wenn du nicht zahlst.
 
Hat sich erledigt sie schreibt das Haus auf meinen Sohn der in Deutschland lebt habe nur ein Kind von einer Cubanerin und die Lebt in Deutschland danke euch trotzdem
 
... sie schreibt das Haus auf meinen Sohn...

Naja, Ente, selbst in Kuba braucht man fuer so etwas einen Notar, und der Notar dann den (deinen Sohn), auf den umgeschrieben werden soll.

Dein Sohn wird also schon merken, ob er zum Notartermin geladen werden wird.

Ente: solange keine Ladung, solange keine Umschreibung.
Ist aber ja sicher fuer dich einleuchtend.

Willst du meine Meinung wissen: nie im Leben wird dein Sohn eine Ladung zu einem Notartermin erhalten.
 
Schliesse mich jetzt mal Ibi an: Dürfte verständlicherweise etwas emotional rausgelassen worden sien. Im Prinzip ist nicht mal klar wo denn das Haus steht, das jetzt weg ist. Da alle Beteiligten anscheinend auch in DE zu Hause sind...

Viel Glück bei was auch immer!
 
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