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Umzug mit Container

@Pit2020
Hast Du Deutsche Staatsangehörigkeit und bist gleichzeitig Spanischer Bürger wegen des Wohnsitzes?
Hat Deine Ehefrau die Spanische Staatsangehörigkeit = spanischen Pass?
Hat sie die kubanische Staatsangehörigkeit abgegeben?
Auf welchen Namen soll das Haus denn überhaupt gekauft werden?

Es gibt genug spanische Dienstleister für Containerversand. Ich nehme an, dass ein deutscher Containerspediteur nicht interessant ist, da du in Spanien wohnst.

Ansonsten kann ich dir gerne zwei deutsche Container Spediteure benennen.
 
Das geht doch gar nicht, oder?
Genau das Thema hatte ich vor einem Tagen gepostet. Die Bemerkungen der Kubainsider des Forums waren:
Wie? Ist doch nichts Neues...
Ich glaube, es kam sogar von dir.

Ich habe es dann direkt wieder löschen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das Thema hatte ich vor einem Tagen gepostet.
Das war ja kein offizielles kubanisches Dokument. Nach meinem Verständnis ging es da nicht darum, die kubanische Staatsangehörigkeit (freiwillig) abzugeben, sondern dass sie (bei vermeintlich gravierendem Fehlverhalten) unter Umständen entzogen werden konnte - gegen den Willen der betroffenen Person.
 
Wenn ich mich recht entsinne, verlor ein(e) Cubano(a) nach zwei Jahren Leben im Ausland automatich seine (ihre) Staatsangehörigkeit, deshalb war es ja nötig, dass diese alle zwei Jahre ihre Pässe "verlängern" liessen bzw. nach sechs jahren einen Neuen Pass brauchten. Ab 1. Juli 23 soll sich da ja was ändern, die Verlängerungspflicht fällt weg, und die Pässe bleiben 10 Jahre gültig! Heisst im Umkehrschluss, das die Cubanos ihre Staatsangehörigkeit dann auch erst nach zehn Jahren verlieren würden, sofern sie sich einen neuen Pass ausstellen lassen!
 
Wenn ich jetzt lese, dass die vor 1971 Emigrierten für die Einreise nach Kuba einen kubanischen Pass beantragen müssen, könnten sie das doch ohne kubanische Staatsangehörigkeit gar nicht.
 
Wenn ich mich recht entsinne, verlor ein(e) Cubano(a) nach zwei Jahren Leben im Ausland automatich seine (ihre) Staatsangehörigkeit,
Nein, sie bekamen (früher schon nach 11 Monaten) den Status „Emigrante“ und ihre Rückkehrrechte nach Kuba wurden beschnitten. Das ist aber etwas anderes als der Verlust der Staatsangehörigkeit.
 
Wenn ich mich recht entsinne, verlor ein(e) Cubano(a) nach zwei Jahren Leben im Ausland automatich seine (ihre) Staatsangehörigkeit
Wenn das möglich wäre, würde das vielen im Forum das Leben erleichtern, weil die Partner und in Kuba geborene deutsche Kinder dann keinen kubanischen Pass mehr benötigten.
 
Wenn das möglich wäre, würde das vielen im Forum das Leben erleichtern, weil die Partner und in Kuba geborene deutsche Kinder dann keinen kubanischen Pass mehr benötigten.
Zum Verständnis: vorausgesetzt sie haben sich nicht um eine Verlängerung oder Neuausstellung ihrer Pässe bemüht!
 
Die kubanische Staatsbürgerschaft ist eine Zwangsstaatsbürgerschaft, da hat der damit Geborene keine Wahl. Nicht einmal, wenn er per Gesetz eines anderen Landes eine zweite Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten hat. Deswegen ist Deutschland ja auch damit gescheitert, gegen die Zweitstaatsbürgerschaft vorzugehen. Wer also keinen kubanischen Pass beantragt oder nur noch einen ungültigen hat, verliert deswegen nicht seine kubanische Staatsbürgerschaft, sondern hat lediglich Probleme, wenn er in Kuba einreist.
 
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