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Über USA nach Kuba einreisen

Ich gehe davon aus, dass der Reisende von dem Du hier berichtest hauptberuflich ein Journalist ist bzw. auch als solcher die Reise angetreten hat. Obwohl er von Urlaub geschrieben hat. Für diese gelten grundsätzlich andere Visabestimmungen.
Cheffe, es ist Alexander Osang, er ist Journalist des Spiegel. Ich weiss nicht, ob er aufgrund seines Journalisten-Status Sonderrechte hatte. Auf jeden Fall waere es unfair von ihm gewesen zu schreiben, dass "sich die kubanisch-amerikanischen Beziehungen normalisiert" haetten, wenn er nur aufgrund seines besonderen Status fliegen konnte, deutsche Touristen dies aber nicht koennten.

Aber - ich weiss es nicht.

P.S. Titel des Artikels:

Sunny Side up
Leitkultur Alexander Osang macht Urlaub
auf Kuba, als Fidel stirbt.
 
ich habe gerade mal über mein Handy einen Flug gesucht von Fort Lauderdale nach Havanna ohne eine Fluggesellschaft zu nennen ich wurde nach meinem Status gefragt und habe als Tourist geantwortet mir wurden ohne weiteres Flüge offeriert als Tourist ab 157 €

neben JetBlue mit der der Spiegel Journalist flog gibt es auch noch spirit der Flug dauert eine Stunde 15 Minuten das wäre also künftig für Leute die nach drei Monaten aus Havanna raus müssen auch eine Alternative statt nach Mexiko zu fliegen nach Cancun mal nach Fort Lauderdale zu fliegen geht genauso schnell und ist wahrscheinlich genau so billig

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Lieber Carlito,

Spekulationen
sind keine vernünftige Reiseauskunft für Besucher unseres Forums.

Eine Fluggesellschaft nimmt gerne erstmal an, ebenso wie sich Paypal auch nicht zwanghaft weigert Geldbeträge für Kuba (und explizit im Zusammenhang Kuba beschrieben) anzunehmen.
Das man später am Flughafen steht und es nicht weiter geht, oder sich Paypal das Recht herausnimmt das erhaltene Geld (Vertragszusicherung theoretisch) einzubehalten sind Umstände die jeder im Vorfeld kennen sollte als auch dies für eine Reiseplanung notwendig ist.

Spekulationen ob man nun als Standardtourist vll doch direkt fliegen dürfte sind bereits mehrfach widerlegt worden, dementsprechende Posts mit "offiziellen Aussagequellen" sind hier im Forum vertreten.

Insoweit sind Vermutungen, Behauptungen oder Annahmen der verkehrte Weg um Forumsmitgliedern zu helfen, erst recht wenn es um gezielte Reiserouten geht.

Als Anmerkung hatte durchaus auch das Auswärtige Amt vorab Fehlinformationen bzgl. deutscher Standardtouristen im Bezug zur Einreise aus den USA auf der eigenen Webseite preisgegeben und diese später revidiert.

ERST wenn der amerikanische Senat die Blockade weiter lockert, worunter ebenso Reisebestimmungen nicht-amerikanischer Bürger aus amerikanischen Territorium fallen kann eine verbindliche Auskunft zum Direktflug getroffen werden.
Der Senat plant keine weiteren Lockerungen, die Erleichterungen gelten vornehmlich für US-Bürger.

Solange sich keine Änderung ergibt die in erster Linie rechtlich gültig und damit einklagbar wäre gilt der Fakt:


Direktflug, nein.


Viel Spaß weiterhin beim lesen, betrachten und interagieren,

Havannastyle
 
Erst einmal hallo zusammen! Da ich mich neu in die Diskussion einschalte - da auch ich Interesse habe im Januar 2017 einen Direktflug von Miami nach Havanna zu nehmen.
Ich habe in letzter Zeit auch einiges dazu recherchiert und meine, dass man unter gewissen Voraussetzungen (als deutscher Staatsbürger) doch einen Direktflug von den USA nach Kuba nehmen kann.

Und zwar heisst es bei den amerikanischen Behörden wie folgt (https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/cuba_faqs_new.pdf): "OFAC has issued general licenses within the 12 categories of authorized travel for many travelrelated transactions to, from, or within Cuba that previously required a specific license (i.e., an application and a case-by-case determination)."
Fuer diese "general license" muss vorab kein Antrag eingereicht werden.

Des Weiteren heisst es da: "Travel-related transactions are permitted by general license for certain travel related to the following activities, subject to the criteria and conditions in each general license: family visits; official business of the U.S. government, foreign governments, and certain intergovernmental organizations; journalistic activity; professional research and professional meetings; educational activities; religious activities; public performances, clinics, workshops, athletic and other competitions, and exhibitions; support for the Cuban people; humanitarian projects; activities of private foundations or research or educational institutes; exportation, importation, or transmission of information or information materials; and certain authorized export transactions."

Unter Punkt 13 des verlinkten Dokuments wird auch das sogenannte “people-to-people" Programm erwähnt.

Ich sehe das eigentlich so, dass man - wenn man ein entsprechendes "Reiseprogramm" vorweisen kann (also eben ein Reiseprogramm, welches unter die People-to-People Kategorie fällt) - doch einen Direktflug nach Kuba nehmen kann.

Des weiteren: OFAC License Application Page

Vielleicht liege ich damit ja komplett falsch ... ???
 
Liebe BarbaraB,

grundsätzlich falsch sicher nicht. Die Genehmigung ist zwingend vor Buchung eines Fluges bei den amerikanischen Behörden einzuholen. Mit einem schlichten Rundreiseprogramm ist es da leider nicht getan.

Begünstigend für eine Erteilung sind zB:

- Verwandte die auf Kuba leben (bis zu zweitem Grad Verwandschaft ist das familiäre Interesse nicht anzuzweifeln)
- Mitglied einer Wohlfahrtsorganisation mit offiziellem Auftrag aus der Organisation heraus

Das rechtlich schwierige ist der Begründungsweg der eingeschlagen werden muss.
Warum ist eine Reise in die USA notwendig um von dort nach Kuba zu reisen wenn man vorab direkt nach Kuba hätte fliegen können etc. etc.

Andernfalls hat das ganze eher "Rundreise-" oder "Kreuzfahrtcharakter" und gilt als Pauschaltourismus.

Im Absatz 7 wird explizit darauf hingewiesen, das ohne Abdeckung der zu erfüllenden Bestimmungen die Lizenz einzuholen ist.
Zu denken das man in eine der Bestimmungen fällt und die dementsprechende Amtsansicht unterscheiden sich durchaus.

Anzumerken bei dieser schwierigen Rechtslage ist die schwammige Ausdrucksweise des Ministeriums (ebenso der Zusatz das all diese Informationen juristisch keine Endgültigkeit haben) die so gesehen eine Fall-zu-Fall-Entscheidung herbeiführt.

Liebe Grüße,
Havannastyle
 
Es wird leider immer wieder vergessen, das die Lockerungen von Obama eine goodwil action war ohne jegliche rechtliche Auswirkungen. Wie Havannstyle richtig sagt, solange das Embargo vom Senat nicht aufgehoben oder gelockert wird, gibt es nur geringfuegiges "Tauwetter" und darauf wuerde ich keine Reiseplanung oder Empfehlung aufbauen.
Klar kann man Reisen buchen,sollte aber immer das Kleingedruckte lesen; da steht immer das es keine Transportgarantie gibt wenn (aktuelle ) Bestimmungen des Start- oder Ziellandes dagegen sprechen.
Wenn auch Trumpp vieles nicht so machen wird, wie in der Propaganda angekuendigt, wird es trotzdem kaum Verbesserungen geben. Denn Trumpp hat sich der Waffenlobby und dem CIA verpflichtet. Beide stehen wenig fuer Frieden, Repekt oder gar sonstige positive Wandlungen.
 
Lieber Havannastyle, bitte entschuldige, dass ich erst mal widerspreche - aber für eine "general licens" gilt genau das Gegenteil, bzw. wurde das geandert: man muss genau dafür vorab KEINEN Antrag mehr stellen; und auch by the way nicht für einen Familienbesuch (siehe Zitat unten). Nur, wenn die "Reisemotive" in den Bereich "specific license" fallen muss man voab einen Antrag stellen.
Weiteres dazu hier: OFAC License Application Page

Bzw: "OFAC has issued general licenses within the 12 categories of authorized travel for many travelrelated transactions to, from, or within Cuba that previously required a specific license (i.e., an application and a case-by-case determination). Travel-related transactions are permitted by general license for certain travel related to the following activities, subject to the criteria and conditions in each general license: family visits; official business of the U.S. government, foreign governments, and certain intergovernmental organizations; journalistic activity; professional research and professional meetings; educational activities; religious activities; public performances, clinics, workshops, athletic and other competitions, and exhibitions; support for the Cuban people; humanitarian projects; activities of private foundations or research or educational institutes; exportation, importation, or transmission of information or information materials; and certain authorized export transactions."

Des Weiteren unter Punkt 6:
Do travelers who fall within the scope of a general license need to submit a written request to OFAC for permission to travel or conduct transactions?
No. No further permission from OFAC is required to engage in transactions by a person who meets all criteria in a general license. Individuals wishing to engage in activities that may fall within the scope of a general license should review the relevant general licenses contained in the CACR to determine whether their travel-related transactions are covered by such general licenses. Persons subject to U.S. jurisdiction who wish to engage in any travel within the 12 categories of activities specified in the CACR that does not meet the requirements of a general license will need to apply for a specific license from OFAC.

Und wie man liest, eben auch "educational activities" worunter das people-to-people" Programm zählt.

Andererseits gebe ich Dir natürlich vollkommen recht wegen der Auslegung ...

Was eine Reise nach Kuba über die USA (letztere zu zu touristischen / Urlaubszwecken) anbelangt: ich finde es nicht so abwegig, dass man für den "Urlaub" verschiedene "Beweggründe" hat und diese miteinander kombiniert bzw. Urlaub auch mit sozialem Engagement zu verbinden ...

Wie dem auch sei - ich werde es mit dem Direktflug und der general license / unter dem people-to people Programm im Januar probieren. Ansonsten kann man sicherlich noch ewig spekulieren! :) Bis sich eben einer traut - und dann netterweise auch seine Erfahrung teilt.

Liebe Grüsse,

Barbara
 
Liebe BarbaraB,

natürlich wünsche ich dir Erfolg bei deinem Direktflug =)

Bitte beim Durchforsten der leider notwendigen Regularien für den Direktflug nicht vergessen:

Deiner Ableitung zufolge wäre eine Begründung für die Kubareise nicht notwendig da keine Lizenz einzuholen ist. In dieser Hinsicht würde eine Standardantwort schon unter genehmigungsfreies Reisen fallen.
Insoweit würde das ganze Lizenzverfahren ad absurdum sein, da ein jeder Bildungsreise, Familienbesuch, Wohlfahrt etc angeben könnte.

Um dir einen kleinen Hinweis zu geben:
Educational activities sind in der Regel übergeordnete Lehrprogramme von Universitäten und Hochschulen als auch damit Schüleraustausch und ähnliche Programme gemeint sind. Privatpersonen fallen in der Regel nicht unter dieses Kriterium, abgedeckt wird das ganze durch den Reiseauftrag einer dritten rechtlichen Person.

Auch der Absatz "Familienbesuch" sollte genauer betrachtet werden. Es zählt ausschließlich der Besuch der nächsten Verwandschaft (wie oben beschrieben in der Regel zweiter Grad). Für den Besuch einer Cousine dritten Grades kann die amtliche Genehmigung demzufolge verlangt werden.

Wenn es geklappt hat würden wir uns alle hier im Forum nicht nur für dich freuen, sondern auch für alle Leser die ähnliche Problematiken haben.

Liebe Grüße,
Havannastyle
 
Insoweit sind Vermutungen, Behauptungen oder Annahmen der verkehrte Weg um Forumsmitgliedern zu helfen, erst recht wenn es um gezielte Reiserouten geht.
Alexander Osang, ein Deutscher, Journalist beim Spiegel, hat konkret mit Jetblue Ende November 2016 (also vor einigen Tagen) einen Flug von New York nach Fort Lauderdale und von da nach Santa Clara gebucht, durchgefuehrt und in Santa Clara sicher und erfolgreich beendet.

Das zu berichten war keine Vermutung von mir, sondern eine Tatsache
- es sei denn, Osang hat seine gesamte Millionenleserschaft vorsaetzlich belogen.

Es ist allerdings klar und selbstverstaendlich, dass ein Flug, der grundsaetzlich moeglich ist, im Einzelfall aus Gruenden, die beim Passagier liegen, nicht angetreten werden kann, zum Beispiel, wenn der Passagier in einer Fahndungslinie steht, ein erforderliches Visum nicht hat, eine Aus- oder Weiterreise nicht nachweisen kann und und und.

KONKRET kann einem Forumsmitglied, das man ja gar nicht kennt, somit niemals garantiert werden, dass es einen Flug von den USA nach Kuba durchfuehren kann.

Ich hielt meinen Hinweis auf den Flug von Osang dennoch fuer nuetzlich, weil er zeigt, dass man bei Interesse nunmehr (Stand November 2016) pruefen sollte, ob man nicht ebenfalls von den USA aus nach Kuba fliegen kann - wobei die Entscheidung entweder bei der Fluggesellschaft oder bei den Grenzbeamten liegt, so wie das weltweit immer ist.
 
Ansonsten kann man sicherlich noch ewig spekulieren! :) Bis sich eben einer traut - und dann netterweise auch seine Erfahrung teilt.

Ach Barbara, das hast du ja so schoen gesagt. Saemtliche Daumen hoch!

Ich wuensche dir einen schoenen, guten und erfolgreichen Flug!

Und dass du spaeter berichten bist, darum braucht man dich ja nicht zu bitten, das tut jemand wie du ja ganz von alleine.

Und natuerlich wuensche ich dir dann auch eine schoene Zeit in Kuba. Der Januar ist ja schon so nah...:)
 
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