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Touristenkarte - Alle Informationen zum Visum

el-cheffe

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Im Folgenden werden sämtliche Informationen zum Einreisevisum für Kuba, häufig auch Touristenkarte genannt, übersichtlich dargestellt.

Rechtliches:
In Kuba besteht wie in zahlreichen anderen Ländern auch eine allgemeine Visapflicht. Dieses Visum (A1 - für touristische Zwecke) wird in Form einer Einlegekarte für den Reisepass ausgegeben. Anstelle des typischen Stempels im Reisepass, sind Einreisekarten in vielen anderen Ländern (Mexiko, Dominikanische Republik, Tunesien, Marokko, Ägypten, Curaçao) üblich.

Man muss die ausgefüllte Touristenkarte zusammen mit seinem mindestens noch sechs Monate gültigem Reisepass bei der Einreise vorzeigen.

Ablauf nach dem Erhalt:
Sobald man das Visum vorliegen hat, sollte man es zu den anderen wichtigen Reiseunterlagen (Reisepass, Flugticket, Voucher) packen. In der Regel muss man es bereits am Abflughafen beim Check-In zum ersten Mal vorzeigen.

Spätestens im Flugzeug sollte man das Einreisedokument ausfüllen. Wie auf dem Bild (unten) zu erkennen, trägt man auf beiden Seiten die gleichen Daten ein. Direkt bei der Einreise (kurzer Halt bei einem Zöllner mit Blick in die Kamera), wird das Dokument abgestempelt.

Das abgestempelte Dokument stellt die temporäre "Aufenthaltserlaubnis" dar. Aus gleichem Grund sollte die Touristenkarte zusammen mit dem Reisepass an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Bei der Ausreise ist man aufgefordert dieses Dokument erneut vorzuzeigen. Es gibt dem Grenzbeamten - ebenso wie der Einreisevermerk im Computer - einen Hinweis auf den Aufenthaltszeitraum im Kuba. Hat man den erlaubten Aufenthaltszeitraum nicht überschritten und stimmen alle Daten, wird die Touristenkarte einbehalten und man darf ausreisen.


Bezugsmöglichkeiten:
Je nach Art der Reise gibt es verschiedene Möglichkeiten das Visum zu erhalten. Die drei häufigsten sowie die jeweilige Möglichkeit die Touristenkarte zu kaufen / erhalten, werden im Folgenden beschrieben:

  • Pauschalreise
    Hat man eine Pauschalreise gebucht, ist der Veranstalter bzw. das Reisebüro für die Beschaffung der Visa zuständig. In der Regel sind dazu keine weiteren Schritte nötig. Die Visa werden meist zusammen mit den Reiseunterlagen wie Voucher versandt. Man sollte sich jedoch spätestens einige Tage vor der Abreise versichern, ob der Reiseveranstalter seiner Pflicht nachgekommen ist und sich die Einreisekarten im Besitz befinden.

  • Flug und Hotel selbst gebucht
    In diesem Fall wird es schon ein wenig komplizierter, da sich keiner der beiden Anbieter (Flug / Hotel) so richtig verantwortlich fühlt. Der beste Tipp ist wohl, zuerst mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen und sich zu erkundigen ob am Startflughafen das Visum am Schalter der Airline verkauft wird. Als Kunde bekommt man es häufig ein wenig günstiger. Ist das der Fall notiert man sich am besten direkt das Terminal, Gate und den Schalter, um nicht kurz vor dem Flug mit der Suche beginnen zu müssen.
    Bietet die Fluggesellschaft oder der Startflughafen nicht die Möglichkeit das Visum vor dem Abflug zu kaufen, ist man wie ein Individualreisender (nächster Punkt) für die Beschaffung auf einem alternativen Weg angewiesen.

  • Individualreisender
    Auf den ersten Blick unterscheidet sich dieser nicht von soeben genannter eigenen Buchung. Jedoch reisen immer mehr Menschen über Umwege (ein Drittland, per Schiff, ohne Reisebüro / Veranstalter) nach Kuba. Neben den bereits genannten Möglichkeiten das Visum am Abflughafen zu erwerben, kann man es noch direkt in der kubanischen Botschaft oder über ein Reisebüro kaufen.

Der Kauf über das Reisebüro "um die Ecke" ist dabei eher theoretisch als praktisch möglich. Zum einen wird eher selten das Visum alleine verkauft, wenn man nicht wenigstens einen Baustein der Reise dort erworben hat. Zum anderen ist es nicht besonders attraktiv für kleine Reisebüros, ein Kontingent dieser Einreisekarten vorzuhalten.

Das Prozedere über die kubanische Botschaft ist nicht minder aufwendig bzw. kostspielig, wenn man nicht gerade in Berlin oder Bonn wohnt. Bei persönlicher Vorsprache und Vorlage aller nötigen Unterlagen, erhält man das ausgefüllte Visum dort für 22,- Euro / Person. Für jede Person die nicht persönlich anwesend ist, wird ein Zuschlag von weiteren 25,- Euro erhoben. Ebenso ist eine postalische Beantragung möglich hier kommen zu den Kosten für die Karte 22,- Euro sowie den Kosten für die "nicht" persönliche Vorsprache 25,- Euro, noch die Versandkosten hinzu.

Im zweiten Beitrag auf dieser Seite, finden sich mehrere Möglichkeiten die Touristenkarte online zu bestellen.

Hinweise und Wissenswertes:
  • Die Touristenkarte ist das Visum. Da es sich demnach um ein offizielles Dokument handelt, sollte es genau so (sorgsam) behandelt werden.
  • Vor dem Verkauf wird das Einreisevisum rückseitig und auf beiden Seiten vom Reiseveranstalter / Reisebüro abgestempelt. Erst so erlangt es seine Gültigkeit.
  • Laut rückseitiger Anweisung ist es in Druckbuchstaben auszufüllen.Unserer Erfahrung nach genügt es leserlich zu schreiben.
  • Man sollte darauf achten sich nicht zu verschreiben. Das Ausbessern eines Buchstabens dürfte kein Problem darstellen. Streicht man jedoch einen ganzen Namen aus und ersetzt diesen durch einen anderen, verliert das Dokument seine Gültigkeit.

Aussehen und ausfüllen:

Die kubanische Touristenkarte hat einen leicht grünen Schimmer und ähnelt von der Form und Haptik einer länglichen Postkarte. Sie ist mittig durch eine leichte Perforation getrennt und zeigt vorderseitig, fast identische Inhalte auf. Auf der Rückseite sind lediglich mehrsprachige Hinweise zum Ausfüllen der Touristenkarte abgedruckt.
touristenkarte-kuba-ansicht.jpg

Ausgefüllt wird Sie auf beiden Seiten mit identischen Daten. Die Numerierung sowie der Inhalt sollen Aufschluss geben, die jeweils passenden Daten einzutragen.
  1. Nachname
  2. Vorname
  3. Geburtsdatum
  4. Reisepassnummer
  5. Staatsangehörigkeit


Gültigkeit / Verlängerung:
Die Touristenkarte (das Besuchervisum A1) ermöglicht einen Aufenthalt von 30 Tagen auf der Insel. Es kann im Regelfall (kein familärer Besuch) einmal um weitere 30 Tage verlängert werden.

Dazu ist ein Besuch des nächstgelegenen "Einwanderungsbüros" notwendig. Eine Verlängerung ist kostenpflichtig. Da eine Zahlung in BAR oder mit Karte in kubanischen Ministerien nicht möglich ist, erwirbt man für den Gegenwert der Leistung Wertmarken. Mit diesen Marken, der Touristenkarte, dem Reisepass und einer Bestätigung der Krankenversicherung im Ausland sowie der Nachweis einer bezahlten Unterkunft ist die Verlängerung möglich.

Wo sich die nächste Möglichkeit befindet, erfahrt Ihr problemlos über eine Nachfrage bei Eurem Vermieter (Casa-Particular) oder dem Hotel.

Verlust der Touristenkarte:
Sollte das Visum während des Aufenthaltes auf Kuba verloren gehen, ist das umgehend zu melden. Am besten man geht am selben oder spätestens am nächsten Tag bereits zur selben Stelle, an der man das Visum verlängern kann. Das Neuausstellen ist kostenpflichtig.

Kauf des Visums in Kuba:
Theoretisch besteht an einige Flughäfen in Kuba die Möglichkeit das Visum nachzulösen. Es sprechen jedoch mehrere wichtige Gründe dagegen, das zu versuchen.
  1. In den meisten Fällen muss man das Visum bereits beim Abflug (Richtung Kuba) vorzeigen. Kann man das nicht, fliegt man in der Regel gar nicht erst mit.
  2. Die Kosten, das Visum vor Ort nachzulösen variieren. Es sind von einigen Reisenden Beträge zwischen 20,- und 80,- Euro genannt worden.
  3. Im schlimmsten Fall wird man bei Ankunft wieder nach Hause geschickt. Da man (ausgenommen bei der Pauschalreise) für das Besorgen der nötigen Einreisedokumente selbst verantwortlich ist, hat man die Kosten für den Rückflug selbstverständlich ebenfalls selbst zu tragen.
Geschichtliches:
Befasst man sich ein wenig länger mit dem Thema, liegt der Schluss nahe, dass das Visum ursprünglich eingeführt wurde um einen Stempel - in US-amerikanischen Reisepässen - zu vermeiden. Hat man Kuba (z.B. über Mexiko besucht) lässt kein Stempel einen Schluss über die Reise nach Kuba darauf schließen, dass man im Land des ideologischen Feindes war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einreise über die Vereinigten Staaten nach Kuba:
Da sich aufgrund der Annäherung der beiden Länder in den letzten Jahren, sowie dem Wechsel der politischen Richtung regelmäßig Änderungen ergeben, sind im Folgenden genannte Punkte nicht dauerhaft verbindlich. Jeder Kubareisende mit Start- oder Zwischenziel in den USA ist angehalten, selbst von offizieller Stelle verbindliche Informationen einzuholen.
  • Für die Einreise werden auch Touristenkarten benötigt. Im Gegensatz zu den weltweit verfügbaren, jedoch andere. Bisher ist nur bekannt, dass diese eine Rosarote Farbe haben sollen und zwischen 75 und 120 USD kosten.
    Man kann die Einreisekarten an den US-amerikanischen Flughäfen erwerben, die Flüge nach Kuba durchführen.
Visumpflicht für andere Statsangehörigkeiten
Das die Visapflicht bei einem Kubaurlaub für alle gilt, haben wir ausreichend erklärt. Ob eine in Deutschland, der Schweiz, oder Österreich erworbene Touristenkarte auch für die Einreise nach Kuba benötigt, wenn man einen Reisepass aus einem anderen als der drei genannten Länder besitzt, kann verbindlich immer nur von der kubanischen Interessenvertretung des jeweiligen Herkunftslandes bestimmt werden.
Am einfachsten und sichersten ist es, eine E-Mail mit folgendem Inhalt an die kubanische Botschaft seines Heimatlandes zu senden:

----------------------------------
Sehr geehrter Damen und Herren,

ich Vorname Nachname*, möchte gerne für Urlaubszwecke nach Kuba reisen. Darf ich mit einer deutschen Touristenkarte dort einreisen? Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich bereits vorab.

Beste Grüße
Vorname Nachname*

[Vorname Nachname* ist dabei durch den eigenen Namen zu ersetzen]
----------------------------------

In den meisten Fällen macht es keinen Sinn dort eine telefonische Auskunft einzuholen. Zum einen ist die Erreichbarkeit entgegen den Angaben der offiziellen Öffnungszeiten nicht immer gewährleistet. Zum anderen nützt bei widererwartend auftretenden Problemen eine telefonisch erteilte Auskunft nicht sonderlich viel.




Platz für Links, Aktualisierungen, Erfahrungen unserer Mitglieder.

Onlineshops:

Fluggesellschaften:
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleine Anmerkung
- bei Allgemeines: Es gibt seit ca. 2 Jahren durchaus einen Stempel in den Reisepass bei Ein- und Ausreise.
(Man kann aber erwähnen, dass sie ihn 'vergessen')
- Geschichtliches: Man vernichtet diese Einlegeteile nicht, bei der Einreise wird der erste Teil(Hälfte) einbehalten und der zweite Teil mit Einreisestempel ist bei sich zu führen. Dieser zweite Teil wird bei der Ausreise einbehalten. Ist aber beim Ablauf dann richtig beschrieben.
- Verlängerung um 30 Tage: Üblicherweise muss auch ein Nachweis einer Unterkunft erfolgen (entweder CP Besitzer geht mit, oder Visitenkarte - da sollte er aber am Telefon verfügbar sein, oder Hotel...)

Falls das oa. in den generellen Teil eingeht, kann man dieses post ja löschen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleine Korrektur: den Stempel gibt es seit 2014 wieder , seit etwa April 2017 wird die Touristenkarte nur noch abgestempelt und verbleibt vollständig beim Touristen bis zur Ausreise. Bei der Verlängerung über 30 Tage wird meist auch die Krankenversicherung zur Vorlage verlangt.
 
Touristenkarte (das Besuchervisum A1) ....Es kann im Regelfall (kein familärer Besuch) einmal um weitere 30 Tage verlängert werden.
Und noch eine kleine Korrektur: Schon seit Jahren können die ersten 30 Tage ZWEIMAL verlängert werden, auf zusammen also 90 Tage Aufenthalt.
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ich werde alle beherzigen und freue mich auch diese zu erhalten. Bitte gebt mir aber noch ein Paar Tage den Artikel fertigzustellen. Da kommt noch viel mehr und es wird auch mehr angepasst.
Sobald er fertig ist, werde ich die erste rote Zeile entfernen.
 
Kleine Anmerkung
- bei Allgemeines: Es gibt seit ca. 2 Jahren durchaus einen Stempel in den Reisepass bei Ein- und Ausreise.
(Man kann aber erwähnen, dass sie ihn 'vergessen')
Im Reisepass? Tatsächlich.
Erwähnst Du das dann, oder hast Du zufällig so einen Stempel im Reisepass?
- Geschichtliches: Man vernichtet diese Einlegeteile nicht, bei der Einreise wird der erste Teil(Hälfte) einbehalten und der zweite Teil mit Einreisestempel ist bei sich zu führen. Dieser zweite Teil wird bei der Ausreise einbehalten. Ist aber beim Ablauf dann richtig beschrieben.
Habe ich an der überflüssigen Stelle entfernt
- Verlängerung um 30 Tage: Üblicherweise muss auch ein Nachweis einer Unterkunft erfolgen (entweder CP Besitzer geht mit, oder Visitenkarte - da sollte er aber am Telefon verfügbar sein, oder Hotel...)
Füge ich hinzu.
Falls das oa. in den generellen Teil eingeht, kann man dieses post ja löschen :)
Ne, das ist schon in Ordnung so. Danke


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Kleine Korrektur: den Stempel gibt es seit 2014 wieder
Auch an Dich die Frage, hast Du so einen kubanischen Ein- oder Ausreisestempel im Reisepass?
seit etwa April 2017 wird die Touristenkarte nur noch abgestempelt und verbleibt vollständig beim Touristen bis zur Ausreise.
Du meinst also ohne Zweiteilung? Der erste Teil wird nicht mehr abgetrennt und einbehalten?
Bei der Verlängerung über 30 Tage wird meist auch die Krankenversicherung zur Vorlage verlangt.
Habe ich so erwähnt.
Danke auch Dir
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Und noch eine kleine Korrektur: Schon seit Jahren können die ersten 30 Tage ZWEIMAL verlängert werden, auf zusammen also 90 Tage Aufenthalt.
Soweit mir bekannt und hier im Forum auch geschildert, gibt es diese Möglichkeit nur bei nachgewiesenem Verwandschaftsverhältnis bzw. familiärem Besuch.
Hast Du als "reiner" Tourist das Visum schon einmal über 30 Tage verlängert?
Kannst Du uns irgendwo einen nachvollziehbaren Hinweis (Link, Foto oder ähnliches) dazu aufzeigen. Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich seit 2011 regelmäßig 2-4 mal im Jahr auf Kuba als Normaltourist war, weiß ich es zeitlich so präzise...ja ich habe also einige Stempel (seit 2014 ) im Pass und ja bei Einreise Rückgabe des kompletten Tarjets( seit diesem Jahr ) wird erst bei Ausreise einbehalten
 
Im Reisepass? Tatsächlich.
Erwähnst Du das dann, oder hast Du zufällig so einen Stempel im Reisepass?

Habe ich an der überflüssigen Stelle entfernt

Füge ich hinzu.
Ne, das ist schon in Ordnung so. Danke

Also ich habe schon zweimal je einen Stempel bekommen (je ein Stempel bei Ein- und einer bei Ausreise). Das erste Mal 2016 und das zweite Mal heuer. Dieser Stempel wird automatisch eingetragen.

Wenn man (wobei ich das nur bei USA-Bürgern kenne) erwähnt, keinen Stempel zu wollen, 'vergessen' sie ihn einfach. Dürfte wahrscheinlich bei denjenigen sein, welche über zB Mexiko kommen (und dann kein OFAC-Verfahren durchlaufen)
 
Und noch eine kleine Korrektur: Schon seit Jahren können die ersten 30 Tage ZWEIMAL verlängert werden, auf zusammen also 90 Tage Aufenthalt.
Hast Du als "reiner" Tourist das Visum schon einmal über 30 Tage verlängert?
Kannst Du uns irgendwo einen nachvollziehbaren Hinweis (Link, Foto oder ähnliches) dazu aufzeigen. Danke

Cheffe, du kannst doch nun bitteschoen nicht den Maurer befragen, nachdem du ihn selbst eigenhaendig gesperrt hast.

Schau mal weiter oben, was unter dem Nick Maurer steht: "gesperrt".

Aber wenn du ihn wieder freischaltest, wird er dir sicher antworten. Denn er erscheint hilfsbereit.
 
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