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Tadaaa: da bin ich und auch auf der Suche nach Infos und Tipps meinen Freund nach Deutschland zu holen

Timmiiee

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18 Dez. 2024
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Hello, ich bin Timea, 38 und habe im März während meines zweiten Urlaubs auf Kuba meinen Freund kennengelernt. Leider wurde sein Antrag auf ein Schengenvisum abgelehnt. Jetzt überlegen wir stattdessen zu heiraten und was ich hier bisher so lese ist eine Hochzeit auf Kuba die einfachere Variante. Hat evtl jemand Infos aus diesem Jahr, wie das genau abzulaufen hat? Bisher sehe ich, dass für mich eine Passkopie, internationale Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinung nötig ist.
Bei meinem Freund wird das A1 Zertifikat der Haken sein. Er ist nicht das größte Sprachtalent und bräuchte eher direkten Frontalunterricht. Allerdings hat zum Beispiel das Goethe-Institut keine Angebote auf Kuba. Hat jemand evtl eine gute Referenz in Holguin?

Sooo, das waren jetzt direkt schon sehr viele Fragen und ich hoffe niemanden zu überladen und freue mich auf Antworten.

Viele Grüße,
Timea
 
Hallo und erstmal herzlich willkommen.
Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied aber da hat Chirs schon irgendwie recht.
 
Guten Morgen, ich war tatsächlich in Summe inzwischen vier Mal auf Kuba und davon drei Mal wegen ihm da. Ich hatte jetzt auch nicht um Meinungen gebeten, wie gut oder nicht gut mein Plan ist, sondern um Feedback zu den oben genannten Fragen. Daher hat Chris auch nicht recht, sondern hätte erstmal weitere Fragen stellen können, bevor er sich eine Meinung bildet. Dankeschön
 
sondern hätte erstmal weitere Fragen stellen können, bevor er sich eine Meinung bildet
Ferndiagnosen durch ältere Herren, die glauben alles zu kennen und ungefragt ihren Senf dazu geben zu müssen, sind ja durchs Internet nicht mehr auf Stamm- und Familienfeiertisch beschränkt. Herzlich Willkommen im Kubaforum!
Viel Glück bei der Suche nach einer entsprechenden Lehrkraft in Holguin. Ein dortiger Kurs wird ja eh nur Vorbereitung ohne anerkannten Abschluss sein. Also bring ihm als Hochzeitsgeschenk zusätzlich ein paar Lehrmaterialien mit. Eventuell könntet ihr danach doch nochmal ein Schengenvisum beantragen, um hier einen Kurs zu machen oder ein Spracherwerbsvisum. Danach fliegt er mit seinem Abschluss wieder zurück und ihr könnt den Familiennachzug beantragen.
 
Also bring ihm als Hochzeitsgeschenk zusätzlich ein paar Lehrmaterialien mit. Eventuell könntet ihr danach doch nochmal ein Schengenvisum beantragen, um hier einen Kurs zu machen oder ein Spracherwerbsvisum.
Nach der Hochzeit wird der Antrag auf ein Schengenvisum keinen Erfolg haben.
 
Wennschon müsste es heißen: Nach der Hochzeit kann der Antrag auf ein Schengenvisum eventuell auch keinen Erfolg haben. Eine Heirat ist jedoch kein Ausschlussgrund für dieses Visum. Der letzte mir persönlich bekannte Fall einer Erteilung ist von 2023 nach Norwegen.
P.S. Allerdings waren die Voraussetzungen andere: Langjährige Ehe und mehrfache Reisen vorher.
Wie in diesem Fall nun entschieden wird, würde sich natürlich erst zeigen.
 
Der letzte mir persönlich bekannte Fall einer Erteilung ist von 2023 nach Norwegen.
Wegen der Erwähnung des A1-Zertifikates bin ich davon ausgegangen, dass es um ein Visum zur Einreise nach Deutschland geht. Zur norwegischen Vergabepraxis kann ich nichts sagen.

Die Deutsche Botschaft geht bei der Beantragung eines Schengenvisums durch einen mit einem Deutschen verheirateten Drittstaatler davon aus, dass die Erfordernis zur Erlangung von Deutschkenntnissen auf Niveau A1 umgangen werden soll. Außerdem wird bei Verheirateten die für das Schengenvisum relevante Rückkehrbereitschaft grundsätzlich angezweifelt.

Jedenfalls halte ich den Ratschlag, erst zu heiraten und dann ein Schengenvisum zu beantragen, für mindestens erläuterungsbedürftig.
 
Die Deutsche Botschaft geht bei der Beantragung eines Schengenvisums durch einen mit einem Deutschen verheirateten Drittstaatler davon aus, dass die Erfordernis zur Erlangung von Deutschkenntnissen auf Niveau A1 umgangen werden soll. Außerdem wird bei Verheirateten die für das Schengenvisum relevante Rückkehrbereitschaft grundsätzlich angezweifelt.
Hast du das so von der Botschaft erfahren? Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass auch Verheiratete ein Schengenvisum zum erstmaligen Besuch des deutschen Ehepartners in Deutschland erhalten (haben/können). Dass es keinen allgemeingültigen Anspruch gibt, sondern von Fall zu Fall entschieden wird, sollte klar sein.
 
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