Punkt 2 wird kompliziert, weil während der Laufzeit 3 Schadensfälle aufgetreten sind, die insgesamt sogar das dreifache der gezahlten Mitgliedsbeiträge umfassten und allesamt anstandslos beglichen wurden mit einer Eigenbeteiligung von 50 Euro pro Schadensfall
Wie heißt es so schön: 'Schlafende Hunde soll man nicht wecken'.
Andererseits. Wenn man die Gewissheit hätte, dass die AOK für alle Kosten einspringt, obwohl diese bereits durch den ADAC beglichen wurden, könnte man mit dem hin und her überweisen beginnen. Vom ADAC habe ich jedenfalls telefonisch die Bestätigung bekommen, dass die Beiträge in großen Teilen zurückerstattet würden, wenn ich nachweise, dass ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung bestanden hatte. Natürlich müsste ich dann aber wohl auch die erstatteten Schadenssummen zurückzahlen und die Rechnungen dann anschließend wieder bei der AOK einreichen, in der Hoffnung, dass diese dann auch von der AOK beglichen werden