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Suche nach einer privaten Krankenversicherung nach Familienzusammenführung

Das sollte sie fürwahr. Woanders wohnen. Sie tut es aber leider nicht.
 
Geschlagene 13 Monate seit der Einreise nach Deutschland hat es gedauert bis nun die AOK endlich den gesetzlichesn Krankenversicherungsschutz gewährt.
Wie erwartet sollen die Beiträge von knapp 3.000 Euro für den gesamten Zeitraum nachgezahlt werden. Also auch die 6 Monate in denen die Incomeversicherung vom ADAC bestand bzw. auch die 8 Monate in denen die Ausländerbehörde sich zierte, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen.
Da werde ich mich noch erkundigen müssen, ob das wirklich rechtens ist. Oder weiß das vielleicht jemand hier im Forum?
 
1.) Ja, ist rechtens, beitragspflichtiger Krankenversicherungsschutz bestand ab Wohnsitznahme in Dtl. (s. auch meine Anmerkungen in Beitrag Nr. ≠7). Die AOK hätte Deine Cubine zeitnah nach Einreise in die GKV aufnehmen müssen mit Krankenversicherungsschutz und Beitragspflicht. Nun wird das offensichtlich korrigiert, und beide Seiten werden so gestellt, als hätte sich die AOK von Anfang an korrekt verhalten. Etwaige medizinische Leistungen während dieser Hängepartie wären natürlich auch von der AOK rückwirkend zu bezahlen, und andererseits sind die Beiträge nachzuzahlen.
2.)Die Incoming-Krankenversicherung (ADAC o.ä.) gilt nicht für in Deutschland Ansässige, hoffentlich zahlt der ADAC Euch die zuviel gezahlten Beiträge zurück. Unbedingt versuchen! Bei dr.-walter.com als Incoming-Versicherungsagentur wurden uns damals in vergleichbarer Situation die für Incoming zuviel bezahlten Beiträge anstandslos zurückerstattet.
 
Punkt 2 wird kompliziert, weil während der Laufzeit 3 Schadensfälle aufgetreten sind, die insgesamt sogar das dreifache der gezahlten Mitgliedsbeiträge umfassten und allesamt anstandslos beglichen wurden mit einer Eigenbeteiligung von 50 Euro pro Schadensfall
Wie heißt es so schön: 'Schlafende Hunde soll man nicht wecken'.
Andererseits. Wenn man die Gewissheit hätte, dass die AOK für alle Kosten einspringt, obwohl diese bereits durch den ADAC beglichen wurden, könnte man mit dem hin und her überweisen beginnen. Vom ADAC habe ich jedenfalls telefonisch die Bestätigung bekommen, dass die Beiträge in großen Teilen zurückerstattet würden, wenn ich nachweise, dass ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung bestanden hatte. Natürlich müsste ich dann aber wohl auch die erstatteten Schadenssummen zurückzahlen und die Rechnungen dann anschließend wieder bei der AOK einreichen, in der Hoffnung, dass diese dann auch von der AOK beglichen werden
 
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