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Sonderflug DE8485 Havanna-Frankfurt/M. am 09.07.2020

Harryluzcab

Bekannter Nutzer
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6 Juli 2015
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Hallo an alle Interessierte,

mich erreichte vor zwei Tagen folgende Nachricht der Botschaft:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über eine direkte Rückreisemöglichkeit nach Deutschland informieren:
Condor-Flug DE DE8485, Abflug von Havanna, Internationaler Flughafen José Martí, am 09.07.2020 um 15 Uhr, Ankunft in Frankfurt am Main am 10.07.2020 um 07.05 Uhr.
Das Reisebüro Caribbean Tours ist für die Abwicklung der Buchungen und Rückfragen verantwortlich und können per E-Mail kontaktiert werden: vuelo@caribbeantours.ch . Caribbean Tours wird sich schnellstmöglich mit Informationen zu den Zahlungsmodalitäten bei Ihnen zurückmelden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Information übernehmen kann. Gestern Abend lies die kubanische Regierung jedoch verlauten, dass mit der Wiederaufnahme des kommerziellen Flugverkehrs nach Havanna in den nächsten Monaten nicht zu rechnen sei. Wir bitten Sie daher, auch andere Reisende auf diesen Flug als einzige Direktverbindung nach Deutschland hinzuweisen und Caribbean Tours bei Fragen direkt zu kontaktieren.

Sollten Sie diesen Flug wahrnehmen können, dann schreiben Sie uns nach Ihrer Rückkehr bitte eine kurze Mail, damit wir wissen, dass Sie wohlbehalten zu Hause angekommen sind und wir Sie von unserem Verteiler nehmen können.

Grundsätzlich besteht für alle Reisende aus Drittländern bei Rückkehr nach Deutschland die Pflicht, sich in eine 14-tägige, häusliche Quarantäne zu begeben, siehe die Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat. Da die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil voneinander abweichen, sollten Sie sich zusätzlich auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, informieren, wie die Regelungen konkret aussehen.

WICHTIG BEI STÄNDIGEM WOHNSITZ IN KUBA:
Nach den derzeit geltenden kubanischen Ausreisebestimmungen dürfen auch Ausländer mit ständigem Aufenthaltstitel (Residencia Permanente) das Land nur mit Sondergenehmigung verlassen. Sollten Sie im Besitz einer Residencia Permante sein, kontaktieren Sie bitte die Botschaft unter info@havanna.diplo.de .

Wenn Sie sich derzeit im Landesinneren aufhalten und einen Transfer zum Flughafen Havanna benötigen, kontaktieren Sie bitte den Vertreter des Ministeriums für Tourismus in der entsprechenden Provinz:"

Die Daten habe ich hier der Übersichtlichkeit nicht einkopiert, da in einem anderen Beitrag zu Rückflug CONDOR mitgeteilt.
 
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