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Sicherheit?

Siggi

Kuba, meine zweite Heimat
Registriert
7 Jan. 2013
Beiträge
1.748
Punkte Reaktionen
169
Ort
Osnabrück
Hallo liebe Kubafans.
Jetzt brauch ich mal wieder einen Rat zur Sicherheit im Hotel!
Für mein Zimmer im Hotel,hatte ich eine Karte zum öffnen der Tür.
Aber diese Karte war auch zum öffnen des Safe zu benutzen.
Eines Abends kam ich ins Hotel zurück und vermisste meine Karte.
Durch meine Latzhose mit den vielen Taschen hatte ich es übersehen,das sie doch da war.
Ich bekam sofort eine neue Karte und konnte in meinem Zimmer.
Jetzt frage ich mich,kommt da nicht jeder Angestellte an mein Safe?
Wenn es dann so schnell geht eine neue Karte zu bekommen!
Da ich ja im Januar wieder in diesem Hotel bin,überlege ich,ob ich diesen Safe nutzen sollte.
Könnt ihr mir einen Rat dazu geben?
Siggi
 
Bin nun kein Hotelfreak.
So weit ich weiss, liegt der Vorteil am Safe darin,
daß die Sachen darin versichert sind. Sonst nichts....
falko
 
genau. wenn dir etwas geklaut werden sollte, dann ist es versichert, wenn du es im Safe hast, wenn es frei zugänglich im Zimmer ist... na dann hast du ja noch zum Raub verführt. Also mitschuld und dann pustekuchen.....
 
Guten morgen!
Das alles im Safe versichert ist weiß ich,aber mir geht es um die Zimmerkarte die auch für den Safe benutzt werden kann!
Ich weiß nicht so recht,ob das normal ist.
So kenne ich das aus anderen Hotels in Kuba nicht.
Siggi.
 
Da würde ich jetzt gerne etwas einbringen, bevor ihr irgendwann, eventuell von eurer Hausrat oder Reiseversicherung enttäuscht seid.
Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Entwendung von Sachen durch einen Einbruch-Diebstahl versichert.
Das heißt, es muß in das Zimmer eingebrochen worden sein(Aufhebeln, Eintreten der Türe etc.; es müssen Einbruchspuren vorhanden sein; und das muss def. die Polizei bestätigen; auch die Kubanische). Ein Öffnen mit der Karte ( welche man evtl. verloren hat oder vom Personal mißbraucht wurde) ist kein Einbruch!
Sollte doch in das Zimmer eingebrochen worden sein, dann kommt es auf den jeweiligen Versicherer und dessen Bedingungs-/Vertragswerk an, was genau bei ED (Einbruch/Diebstahl) im Safe versichert ist.
Das kann von Versicherer zu Versicherer völlig unterschiedlich sein! z.B.Bargeld ist auf jeden Fall nur bis zu einem gewissen Betrag versichert.

Es ist auch kein Raub (der wiederum versichert wäre), wenn sie ihre Wertsachen frei im Zimmer rumliegen lässt; Raub ist eine gewaltsame Entwendung unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben....

Und das gilt nicht nur für Versicherungsfälle im Ausland!

Ich habe da so ein klein wenig Ahnung von.... :cool:

Siggi, dass die Zimmerkarte auch für den Safe ist habe ich persönlich auch noch nie erlebt; in keinem Land......
 
Es ist aber so Melachel,Karte fürs Zimmer auch für den Safe,und das hat mich auch sehr gewundert.
So kannte ich es in Kuba nie,wo ich auch war.
Das wäre jetzt die nächste Frage! Wie hoch ist denn der Safe versichert,wenn es um Bargeld geht?
Aber ich werde es erfahren im Januar!
Da bin ich selbst gespannt wie die Antworten vom Chef sind,denn er spricht gut Deutsch und wir haben uns sehr gut verstanden und zusammen auch Party gemacht.
Na da bin ich mal gespannt!
Melachel Dankekuba-flagge
Siggi
 
Also wenn die ein Schließsystem für die Zimmer und die Safes haben, dann müßten die Karten für jeden einzelnen Gast codiert werden, sowas haben heutzutage viele Hotels. Die haben dafür dann auch ein Computersystem, dass die Zugänge überwacht.
Dementsprechend ist ein E/D auch nachweisbar ohne Einbruchspuren.
 
Danke locura!
Dann haben die Zimmermädchen einen Generalschlüssel für alle Zimmer.
Und meine Zimmerkarte ist dann codiert für mich?
Siggikuba-flagge
 
Ach .... Locura Sie sind aus der Branche??? ( Glaube ich kaum; sonst wüssten Sie auch was ein Raub ist) Aber dann wüssten Sie auch wie es mit der Beweispflicht aussieht bei einem E/D mit "echten Schlüsseln" ?? Ne?
 
Ach Melachel.....

wir sprechen von Diebstahl und nicht von Raub
ein Raub lt deutschen StGB:
§ 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, .....

und Diebstahl:
§ 242 Abs. 1 StGB
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.helpster.de/diebstahl-und-raub-unterschied-fachmaennisch-erklaert_106578

Definition:
Diebstahl und Raub sind zwei unterschiedliche Strafdelikte. Wer einen Diebstahl begeht, hat sich fremdes bewegliches Eigentum - durch Wegnahme - rechtswidrig angeeignet.
Beim Raub erfolgt die Wegnahme dagegen unter Anwendung bestimmter Zwangsmittel. Wegen der Schwere des Delikts wird beim Raub auch sofort eine Freiheitsstrafe verhängt.
Die Auskünfte oben beziehen sich auf Deutschland!

Da frag ich mich wirklich wer hier ein wenig mehr an Erfahrung hat!!!!
 
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