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Residencia Permanente (Aufenthaltsbewilligung Kuba) Stand 2016

Hallo eine andere Frage. Was geschieht wenn meine Kubanische Frau stirbt, verliere ich dann meine Residencia Permanente?

Gruß Gerdi
 
Was geschieht wenn meine Kubanische Frau stirbt, verliere ich dann meine Residencia Permanente?
Wenn du nicht aktiv beteiligt warst - Nein
Also, es ist ja gemaess frueherer Kommentare hier im Forum so, dass ein Deutscher die Residencia verliert, wenn sich seine kubanische Ehefrau von ihm scheiden laesst.

Wenn die These von Caney (siehe Zitat) richtig sein sollte, dass es einen Unterschied macht, ob der Deutsche die Ehefrau durch Scheidung verliert - dann verliert er seine Residencia - oder ob er seine Ehefrau durch Tod verliert - dann verliert er seine Residencia nicht, dann waere einerm Deutschen, der die Residencia will, aber keine Ehefrau, zu raten, eine moeglichst alte Kubanerin zu heiraten.

Dann kan er die Residencia erwerben und nach dem Tod der alten Ehefrau die Residencia behalten, obwohl er sich um eine Ehefrau nicht mehr kuemmern muss.

Ein solcher Deutscher waere also eklatant besser gestellt als ein Deutscher, der brav heiratet und dessen Ehe dann geschieden wird, so dass er die Residencia sofort verliert.

Aus diesem Grund leuchtet mit die These von Caney ueberhaupt nicht ein.

Wenn die Bedingung lautet "kubanische Ehefrau haben", dann verliert man meines Erachrens die Residencia, wenn man die Ehefrau verliert - und zwar egal, ob durch Scheidung oder durch Tod.
 
Ach Willi77 - du bringst jetzt eine dritte Kategorie herein:
1. Kategorie: Kubanische Ehefrau und Scheidung (Mitglied kdl Beispiel-Antwort: Nein)
2. Kategorie: Kubanische Ehefrau tot
3. Kategorie (deine): Kubanische Ehefrau verloren (Verlustanzeige?)

Die Antwort für alle drei Kategorien: Nein
:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Cabney, ich bleibe bei dem was ich gerade gesagt hatte dabei über siehst du das KDL seiner Residenz ja gar nicht auf eine Ehefrau stützt egal ob lebend tot oder geschieden

KTM stützt seine residencia alleine auf sein Kind dass mit ihm zusammen in Kuba lebt und die kubanische Staatsangehörigkeit hat
 
Ach Caney

Ich muss mich etwas berichtigen KDL hat nicht nur eine kubanische Tochter sondern deren sogar 2 juristisch ist das aber uninteressant auch eine Tochter würde reichen für die residencia die tochter muss eben nur kubanisch sein und in Kuba leben

Das führt aber gleich auch zu einer Erweiterung der Frage die Gerdy gestellt hat er fragte was mit seiner residencia passiert wenn seine kubanische Frau stirbt meine Antwort war dann erlischt die residencia

und die Zusatzfrage ist jetzt die: was passiert mit einem Deutschen der die residencia auf ein kubanisches Kind stützt das mit ihm in Kuba lebt wenn dieses Kind stirbt?

dazu ist meine These dass das Kind nicht einmal zu sterben braucht um die residencia zu verlieren sondern dass der Deutsche die residencia bereits dann verliert wenn das Kind nicht nur vorübergehend Cuba verlässt meines Erachtens verliert der deutsche auch dann die residencia
 
Wir können jetzt auch den Fall aufmachen eines in der DDR ansässigen Gastarbeiters, der erstmal die Vaterschaft anerkennen müsste das das Kind überhaupt kubanisch, welches dann vielleicht die...... stimmt. Vermutungen und wer, wie, wo-Fälle werden die Frage nicht beantworten. Bitte nicht bei allen Beiträgen mit ständige Querthemen eröffnen.
Thesen sind etwas für Philosophie und nicht für Rechtsfälle. Dazu kann auch gern ein neues Thema eröffnet werden.

Liebe Grüße

Resümee: Also Residencia permanente bleibt erhalten sobald einmal erlangt? Außer bei groben Verstößen gegen die kubanische Staatsordnung, da man ab dem Zeitpunkt des Erhaltes der "permanente" in Rechtsfragen als Kubaner anerkannt wird? Gut zu wissen :)
 
Also Residencia permanente bleibt erhalten sobald einmal erlangt?

In der zitierten Frage steckt eine Möglichkeit: dass erhalten bleibt....

Die andere Möglichkeit ist, dass die residencia wegfällt sobald die Person nicht mehr vorhanden ist die für die Erlangung der residencia begründend war, also kubanische, in Kuba lebende Ehefrau oder kubanisches, in Kuba lebendes Kind.

Welche der beiden Alternativen die zutreffende ist kann nur derjenige beantworten der bereit ist, einmal in die Vorschriften hineinzuschauen (was weder Caney noch ich getan haben).

und wenn er dann schon in die Vorschriften hineinschaut dann mag er doch bitte auch so lieb sein den Link zu den Vorschriften hier zu geben. (oder zumindest den Titel der Verordnung und den Paragraphen zu nennen).

Uebrigens: Ich habe ja die kolumbianische residencia. da wurde NICHT verlangt, dass ich kolumbianische, in Kolumbien lebende Ehefrau oder Kind nachweise. Waere das verlangt worden, dann waere ich sicher gewesen, dass bei Wegfall dieser Person auch die Residencia wieder weggefallen waere. Denn irgendeinen grund muss ja ein solches Verlangen haben, Ehefrau oder Kind nachzuweisen. Oder anders gefragt: warum sollten die Kubaner Ehefrau oder Kind zur Bedingung machen, wenn diese Personen danach dann sofort wieder wegfallen koennten. Das waere doch widersinnig (um nicht zu sagen: unsinnig).

P.S. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Frage hier im Forum bereits beantwortet wurde - und zwar in dem Sinne, dass man bei Wegfall von Ehefrau bzw. Kind die Residencia verliert. Wenn ich Zeit und Musse habe, werde ich einmal suchen. ich habe auch schon eine Idee, wo ich es finde.
 
Ich habe mal aus Neugier ein bisschen gegoogelt und gefunden, dass eine "Residencia Permanente en Cuba" sehr wohl wieder verloren gehen kann, sogenannte "cancelación del estatus", und zwar auch durch "el divorcio o la negativa de algún propietario de vivienda a que el ciudadano extranjero resida en su vivienda."

El divorcio also, die Scheidung...

den genauen Wortlaut nebst Link habe ich unten angehaengt.

Ich bin allerdings nicht tiefer in das Thema eingedrungen, weil ich nicht vorhabe, eine Residencia Permanente in Kuba zu erwerben - schon weil ich sonst wieder (zum dritten Mal waere das dann schon) eine Kubanerin heiraten muesste.

Aber ich glaube, dass man doch festhalten kann, dass das kategorische "Nein" von Caney auf die Frage, ob man eine einmal erhaltene Residencia Permanente wieder verlieren kann, NICHT berechtigt ist.

Hier die Zitate:

En el caso de Residencia Permanente en Cuba, esta se obtiene únicamente a través de: matrimonio con ciudadano o ciudadana cubana; tener hijos con ciudadano o ciudadana cubana; interés estatal.

Las causas más frecuentes de cancelación del estatus son por incurrir en delitos o conductas que afectan las normas sociales en Cuba, el divorcio o la negativa de algún propietario de vivienda a que el ciudadano extranjero resida en su vivienda.

Qué debe saber usted para residir en Cuba (2 y final)
 
OK Danke für die vielen Infos.

Gruß Gerdy
 
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