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pass frage, kub. vater dt. mutter

mari3lla

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16 Nov. 2017
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Hallo all zusammen! Ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. Pass zur Einreise nach Kuba. Ich bin in Deutschland geboren, mein Vater ist (exil-)Kubaner und meine Mutter ist Deutsche. Als ich 1 Jahr alt war (1992), ist meine Mutter mit mir nach Kuba gereist um meine Oma kennenzulernen. Zur Zeit wurden meine Eltern angeblich gezwungen für mich ein kubanischen Reisepass zu beantragen bei der kubanischen Botschaft in Bonn mit der Begründung, dass mein Vater geburtiger Kubaner ist und daher werde ich auch als Kubanerin von den kubanischen Behörden eingestuft. Seitdessen bin ich nie wieder nach Kuba gereist.

Also, ich überlege gerade (es ist nichts sicher und es kann sein, dass ich meine Entscheidung verändere) nach Kuba zu reisen um meine Familie kennenzulernen die ich noch nie gesehen habe und langsam anfängt (leider) (aus-)zusterben... Ich habe noch nicht bei der kubanischen Botschaft gefragt, daher weiß ich dass ich wahrscheinlich da die Antwort sofort bekomme... Aber ich wollte fragen, ob jemand hier damit Erfahrung hat ob eine erwachsene Deutsche mit kubanischen Vater die als Kind den kubanischen Pass beantragen musste mit ein deutschen Pass normal nach Kuba reisen kann oder ob ich jetzt wieder ein Pass beantragen müsste. Ich habe nämlich keine Interesse daran den Pass zu beantragen da ich auch gehört habe dass man natürlich ganz anders (schlechter) behandelt wird.

Hat jemand schon dabei Erfahrung gesammelt????
 
Die Staatsbürgerschaft die aktuell gültig ist bestimmt ebenso die Einreisebstimmungen. Ich nehme an, du hattest damit zeitweise (oder immer noch?) doppelte Staatsbürgerschaft?
Nachdem jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft gültig ist, reicht auch der deutsche Reisepass (mindestens sechs Monate gültig) vollkommen aus. Als Erwachsene sollte dies keinerlei Probleme bereiten. Als Kubanerin kannst du garnicht gelten, da der Geburtsort letztendlich immer noch die Staatsbürgschaft bestimmt. Da dies auch absolut staatlich anerkannt ist, Mutter ja Deutsche und unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Hauptwohnort in der BRD ist..... komplett "deutsch"... nur genetisch kubanisch ;)
 
PS: Das mit dem "gezwungen" sein kann durchaus stimmen. Die Vermutung läge ja nahe, dass sich der Vater wieder in Kuba absetzen wollte und dich als Kind behalten will. Somit wurde dies wohl von der Botschaft so verlangt, also kannst den Eltern ruhig glauben ;)
 
Zitat mari3lla: "Aber ich wollte fragen, ob jemand hier damit Erfahrung hat ob eine erwachsene Deutsche mit kubanischen Vater die als Kind den kubanischen Pass beantragen musste mit ein deutschen Pass normal nach Kuba reisen kann"

Mariella, du bist ganz eindeutig Kubanerin und kannst ganz eindeutig NICHT mit deinem deutschen Pass nach Kuba einreisen. Die Kubaner haben ein ganz ausgezeichnetes Registrierungssystem; du wirst sofort als Kubanerin identifiziert.

Ja, ich habe viel - indirekte (ich selbst bin Deutscher) - Erfahrung mit Reisenden wie dir, da ich oft nach Kuba eingereist bin. Immer wieder haben Kubaner versucht, ihren deutschen Reisepass vorzulegen, und immer, wirklich immer ist das bruesk zurueckgewiesen worden. Von Kubanern will man den kubanischen Reisepass und sonst nichts.

Fuer den kubanischen Staat bist du Kubanerin. Daran kannst du nichts mehr aendern. Du kannst auch nicht die Erklaerung abgeben, dass du keine Kubanerin mehr sein willst. Du BIST Kubanerin.

Es tut mir leid fuer dich. Die Kubaner sind so. Das haben sie sogar in ihren Verfassung verankert. Wenn du willst, suche ich dir die Textstellen raus.
 
Hinweis zu Personen mit der Doppelten Staatsbürgerschaft

Personen mit deutscher und kubanischer Staatsbürgerschaft werden grundsätzlich in Kuba als Kubaner behandelt. Das kann bedeuten, dass sie zur Wehrpflicht oder als Reservist eingezogen werden können. Außerdem dürfen diese Reisenden ausschließlich mit dem kubanischen Reisepass in das Land einreisen.

(Deswegen die Frage ob du noch die doppelte Staatsbürgerschaft hast, wenn nicht, ist die Aussage von cuentapropista selbstverständlich hinfällig ;) )
 
Hallo mari3lla!

Meine erste Frage diesbezüglich wäre mal: Hattest du wirklich einen kubanischen Reisepaß?
Denn wenn diese Frage eindeutig mit Ja zu beantworten ist, bist du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kubanische Staatsbürgerin (warum etc mag eine andere Frage sein...)

Nachdem Kuba auch (entgegen eigener Gesetze) niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlässt könnte es zumindest theoretisch sein, daß du bei der Einreise einen kubanischen Paß vorweisen musst (Doppelstaatsbürger CU/DE dürfen NICHT mit dem deutschen Paß einreisen). Die Frage ist natürlich, wie aktuell sind sie in Kuba bei der Einreise mit ihren Daten, welche ja auch schon elektronisch gespeichert sind. Sich aber darauf verlassen ist wieder ein anderes Thema. Kubaner reissen aber auch kaum jemand den Kopf aus und du kannst ja immer noch sagen, dass du dich auf diesen ersten Paß gar nicht erinnern kannst.

Der sicherste Weg wäre wohl, das kubanische Konsulat zu kontaktieren, aber dann nimmst du dir natürlich auch gleichzeitig die Möglichkeit, es 'schwarz' zu probieren.
 
@mari3lla wie meinst du das, dass deine Eltern gezwungen worden sind, einen kubanischen Pass für dich zu beantragen? Wie genau war das? In Kuba? Wer hat das gesagt? Wie, "gezwungen"? Was wäre geschehen, wenn sie für dich nicht die kubanische Staatsangehörigkeit beantragt hätten?

Hmm, das interessiert mich jetzt aber auch. Denn mein Mann ist Kubaner, ich - Europäerin. Unser Baby wird eine EU-Nationalität haben (nur eine). Wir wollen beide nicht, dass das Baby jemals die kubanische Staatsangehörigkeit bekommt. Kann es sein, dass wir dazu "gezwungen" werden? Wie genau denn? Können wir mit dem Baby und seinem EU-Ausweis nicht mehr nach Kuba?

I am lost...
 
Also eigentlich (ich schreibe da von den letzten Jahren, wie es früher war, entzieht sich meiner Kenntnis) bekommt ein im Ausland geborenes Kind mit einem (oder zwei) kubanischen Eltern nicht automatisch die kubanische Staatsbürgerschaft (auch von einem Zwang habe ich noch nirgends gehört).

Das Kind hat einen Anspruch auf die CU-Staatsbürgerschaft, wenn es mindestens 3 Monate in Kuba gelebt hat. Aber auch dann nur, wenn diese beantragt wird.

Das einzige 'theoretische' Thema bezüglich Kind könnte sich nur im Fall der Einreise nur mit dem Vater (Kubaner) ergeben. Da geht es aber auch nur darum, dass Kuba im Falle einer Trennung von euch (darüber wissen die Behörden ja kaum bescheid) um Sorgerechte gehen kann.
 
Danke @Caney !

Habe im Internet gestern auch ein wenig recherchiert, und tatsächlich gibt es wohl kaum keinen "Zwang" zur CU-Staatsbürgerschaft anzunehmen, besonders nicht, wenn ein Elternteil nicht-Kubaner ist und der CU-Staatsangehörigkeit nicht zustimmt. Also kann unser Baby dann wohl als EU-Tourist einreisen.

Das mit den 3 Monaten in Kuba leben zur Beantragung der Staatsangehörigkeit haben sie wohl zum 01.01.2018 jetzt abgeschafft.

Das beantwortet die Frage von @mari3lla jetzt nur insofern, dass sie erstmal heraus finden muss, ob sie jemals die kubanische Staatsangehörigkeit bekommen hat. Und falls ja, dann muss sie wohl als Kubanerin einreisen, falls nicht, dann kann sie wohl als Deutsche einreisen.

Ich weiss nur, dass man an der Grenze gefragt wird, ob man noch andere Staatsangehörigkeiten als die vorgezeigte hat.
 
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