Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Neue Regeln für die Einfuhr von Elektrogeräten

Ich bin mal faul und Frage einfach in die Runde: ist die Einfuhr einer Fritteuse erlaubt und falls ja zollfrei?
Das mit dem Zollfrei darf man nicht so wörtlich nehmen. Auf alle Solar Akkus, Solar Panele, Solar Controller, Inverter und Kleinmaterial wurde bei mir Zollgebühren erhoben.
Leben und leben lassen.
 
Das Merkwürdige ist, dass die Pakete aus den USA, so mit zwei Aku-Standventilatoren, zollfrei waren.
 
Meines Wissens sind alle Sendungen aus den USA Zollfrei.
 
Es gibt neue, striktere Regeln für den Import von Elektrogeräten, die nicht im mitgeführten Gepäck importiert werden sollen. Diese benötigen ab sofort einer Typgenehmigung;

Hallo, habe ohne Ergebnis die Zollbestimmungen hoch und quer gelesen, gebe auf frage nun hier: Kann ich einen Bohrhammer und eine Heißluftpistole - gebraucht als Geschenk im Gepäck einführen? Was muss ich beachten? Danke im Voraus.
 
Einführen sicherlich, zu den Zollgebühren kann dir bestimmt Quimbombo Auskunft geben.
 
@Kata: Du willst das doch gar nicht verschenken. Vor Ort etwas zum Reparieren einsetzen und dann wieder mitnehmen (falls Du es nicht vergisst/verlierst …). Nicht viel fragen, einfach machen. Ich mische mich bei der Einreise immer unter die AI-Touris. Bin noch nie kontrolliert worden, bei meinen zig Cuba-Reisen. Hatte aber auch nie etwas „Gewerbliches“ dabei, immer nur zum privaten Konsum in der (Groß-)Familie.
 
habe ohne Ergebnis die Zollbestimmungen hoch und quer gelesen
Wahrscheinlich nur quer gelesen. Also mal wieder aus der Kategorie „lass mich das für Dich googeln“:

Ich empfehle für kubanische Zollfragen (und viele andere Themen, die sich um kubanische Bürokratie drehen) diese Seite, die ich bisher als aktuell und umfassend kennengelernt habe: Aranceles aduanales y Listado de Valores para importaciones a Cuba


Kann ich einen Bohrhammer und eine Heißluftpistole - gebraucht als Geschenk im Gepäck einführen? Was muss ich beachten?
Bei einem Bohrhammer im Gepäck halte ich die Wahrscheinlichkeit für recht hoch, dass der entsprechende Koffer beim Durchleuchten (das passiert in Kuba bevor das Gepäck auf das Kofferband gelangt) markiert wird und Du vom Zoll kontrolliert wirst.

Ein Bohrhammer als motorbetriebenes Werkzeug hat einen Zollwert von 50 USD. Zusätzlich zum eigenen persönlichen Bedarf sind 50 USD Zollwert zollfrei. Darüberhinaus (falls also beispielsweise die Heißluftpistole auch berücksichtigt wird), mit 100% des Zollwertes (es gibt noch höhere Zolltarife, aber die sind hier nicht relevant).

Keinesfalls solltest Du für den Bohrhammer einen Wert von mehr als 50 USD angeben.
 
Ich bin mal faul und Frage einfach in die Runde: ist die Einfuhr einer Fritteuse erlaubt und falls ja zollfrei?
Ich hatte 2017 oder 2018 mal mehrere Haushaltsgeräte, neben einer Kaffeemaschine und einer Bratpfanne auch eine Friteuse praktischerweise in den Speergepäckkarton für ein Fahrrad verpackt. In Hamburg am Sperrgepäckschalter hat das niemanden intereesiert, und in Havanna wurde ich nur gefragt, ob sich in dem Karton ein Fahrrad befindet, was ich wahrheitsgemäß bejate, worauf ich die Kontrolle passieren durfte.
Grundsätzlich darf man Dinge für den persönlichen Gebrauch zollfrei einführen, müsste sie, rein theoretisch, aber dann auch wieder ausführen. In der Praxis sieht es eben anders aus, das gilt auch für das von mir zuvor angesprochene Fahrrad, aber da ich bei der Einreise keine Papire diesbezüglich ausfüllen musste, und bei der Ausreise auch noch nie gefragt wurde, scheint dass niemanden zu interessieren. Touristen haben schon sehr viele "Freiheiten" was die Zollbestimmungen angeht.
 
Da gab es doch mal die Geschichte von Sputnik und seiner Brotbackmaschine.
Einkassiert weil die Leistung zu hoch war.
Es gibt / gab eine Bestimmung, dass nur bis zu einer bestimmten Leistung eingeführt werden darf zum Schutz des kubanischen Stromnetzes.
 
Zurück
Oben