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Neu is se hier und heiraten will se auf Kuba !

renilein

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6 Jan. 2014
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:rolleyes:
Ich hab hier schon ein bißchen was gelesen aber ich werde nicht wirklich schlau !
Mein Freund und ich haben nächstes Jahr vor auf Kuba Urlaub zu machen und da wir heiraten wollen...ja warum nicht auf Kuba:confused:
Naja es ist zwar noch ein Jahr hin jetzt aber man muß sich ja schlau machen wie das alles so funktionieren soll was man alles braucht, Dokumente u.s.w.
Kann mir bitte jemand genau sagen welche Unterlagen ich genau benötige ???

Danke
 
:....
Kann mir bitte jemand genau sagen welche Unterlagen ich genau benötige ???

Danke

Hallo und Willkommen.
um Deine Frage richtig zu beantworten, muss Du etwas genauer werden.....
Seid ihr beide deutsch oder einer deutsch und der andere cubanisch?
Bei der Heirat zwischen 2 deutschen in cuba, könnte ich fast wetten, kann euch hier
keiner helfen. Dann müsstet ihr bei der cubanischen Botschaft in Bonn oder Berlin anrufen
und dort fragen.
falko
 
Hallo renilein,

ich habe den Eindruck, dass Du nicht viel über Kuba weißt und vielleicht denkst, dass ist irgend eine Karibik Insel :rolleyes:

Euch ist schon bewusst, dass Kuba ein sozialistischer Staat mit viel, sehr viel Bürokratie ist und sich nicht gerade der Welt offen gegenüber zeigt?

Darf ich Euch fragen, wie ihr darauf kommt auf Kuba heiraten zu wollen?

Viele Grüße
Rainer
 
Zur Heirat in Kuba sind folgende Dokumente nötig, die zuvor vom kubanischen Konsulat zu beglaubigen sind. Alle Dokumente dürfen vom Ausstellungsdatum zur Heirat nicht älter als 6 Monate sein. In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ca. 800 CPC.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht zugelassen

Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger

1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der Bezirksregierung, Regierungspräsidium (in Berlin: vom Standesamt I) oder Behörde für Inneres vorbeglaubigt sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat legalisiert werden.

2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung: mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der Bezirksregierung oder Regierungspräsidium (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt werden.

3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht oder Amtsgericht vorbeglaubigen lassen und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.

4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde vor beglaubigen lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vor beglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente m`ssen nicht übersetzt werden.

Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:

1. Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4. bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
5. bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vorbeglaubigen lassen.

Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat durchgeführt werden, wobei pro angefangener Seite 25,00 € berechnet werden. Die vom Konsulat durchgeführten Übersetzungen müssen vom Konsulat legalisiert werden.

Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und dürfen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.
 
Na das geht ja direkt noch mit der Bürokratie, hätte ich noch viel schlimmer erwartet :D
 
Ach Falko....
das bischen Conuslatsseite durchstöbern hättest du auch geschafft.... allerdings renilein auch, wenn sie sich angestrengt hätte...kuba-flagge
 
Ach Falko....
das bischen Conuslatsseite durchstöbern hättest du auch geschafft.... allerdings renilein auch, wenn sie sich angestrengt hätte...kuba-flagge

Bin froh, das ich meine eigene Hochzeit durchgekriegt habe. Deshalb kam ich nicht auf die Idee mich
um deutsch-deutsche Hochzeiten in Cuba zu kümmern. Werden dann doch wohl noch einen Übersetzer brauchen
für die Trauung oder?
falko
 
Ich hätte ja gar nicht gedacht, daß so viele zu dem Thema was zu sagen oder zu fragen haben :eek:

Also mal zu den Fragen, wir sind beide deutsch und wir wissen wirklich nicht sehr viel über Kuba.
Es ist einfach unser Traum Kuba zu erleben und es kam dann die Idee auf auch dort zu heiraten. Ich habe schon viel gelesen auch in anderen Gesprächsrunden und bin immer wieder drauf gestoßen, dass es doch sehr aufwendig ist...Dokumente übersetzen, legalisieren u.s.w.
Dann gab es dort einen Beitrag wo jemand meinte das es alles Quatsch und man diese Bürokratie nicht braucht, deshalb die vielen Fragezeichen über meinem Kopf:confused:

Ich danke erstmal für Eure Hilfe
 
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