MatzeB
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Hallo zusammen,
ich möchte meine Erfahrungen bezüglich der Einladung einer Kubanerin teilen:
Im März und April 2024 hat meine kubanische Freundin bei der Deutschen Botschaft in Havanna einen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt.
Beide Anträge wurden wegen begründeter Zweifel an der Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, abgelehnt.
Nach Betrachtung des Aufenthaltsgesetzes hat sie im Anschluss ein nationales Visum zum Spracherwerb beantragt, um im Anschluss als akademische Fachkraft in Deutschland berufstätig werden zu können.
Die Voraussetzungen in ihrem Fall waren:
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen mit Motivationsschreiben und ausführlichem Lebenslauf inkl. schulischer Zeugnisse sowie eines etwa 30-minütigen Interviews in der Deutschen Botschaft wurde ihr innerhalb weniger Tage ein Visum gemäß §16f Sprachkurse und Schulbesuch (Aufenthaltsgesetz) für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.
Zusätzlich beinhaltet das Visum die Möglichkeit, bis zu max. 20 Stunden wöchentlich einer Nebenbeschäftigung im Angestelltenverhältnis nachzugehen.
Sobald innerhalb der zwölf Monate der bewilligten Aufenthaltsdauer ein Deutsch-Niveau auf B2 bzw. C1 nachgewiesen wird, wird die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (Aufenthaltsgesetz) verlängert und um eine vollständige Arbeitserlaubnis erweitert.
Die Einreise nach Deutschland erfolgte etwa vier Wochen nach Bewilligung des Visums.
Grüße Matze B.
ich möchte meine Erfahrungen bezüglich der Einladung einer Kubanerin teilen:
Im März und April 2024 hat meine kubanische Freundin bei der Deutschen Botschaft in Havanna einen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt.
Beide Anträge wurden wegen begründeter Zweifel an der Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, abgelehnt.
Nach Betrachtung des Aufenthaltsgesetzes hat sie im Anschluss ein nationales Visum zum Spracherwerb beantragt, um im Anschluss als akademische Fachkraft in Deutschland berufstätig werden zu können.
Die Voraussetzungen in ihrem Fall waren:
- Abgeschlossenes kubanisches Studium der Ingenieurswissenschaften (gehört zu den Engpassberufen laut Liste der Bundesregierung)
- Kenntnisse der englischen Sprache auf B2-Niveau
- Goethe Sprachzertifikat Deutsch A1, erworben am Atelier de Lenguas in Havanna
- Bestätigung einer Sprachschule in Deutschland über einen bezahlten dreimonatigen täglichen (montags bis freitags) Intensivkurs mit mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen mit Motivationsschreiben und ausführlichem Lebenslauf inkl. schulischer Zeugnisse sowie eines etwa 30-minütigen Interviews in der Deutschen Botschaft wurde ihr innerhalb weniger Tage ein Visum gemäß §16f Sprachkurse und Schulbesuch (Aufenthaltsgesetz) für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.
Zusätzlich beinhaltet das Visum die Möglichkeit, bis zu max. 20 Stunden wöchentlich einer Nebenbeschäftigung im Angestelltenverhältnis nachzugehen.
Sobald innerhalb der zwölf Monate der bewilligten Aufenthaltsdauer ein Deutsch-Niveau auf B2 bzw. C1 nachgewiesen wird, wird die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (Aufenthaltsgesetz) verlängert und um eine vollständige Arbeitserlaubnis erweitert.
Die Einreise nach Deutschland erfolgte etwa vier Wochen nach Bewilligung des Visums.
Grüße Matze B.