Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Nationales Visum zum Spracherwerb / Arbeitserlaubnis bewilligt

MatzeB

Neuer Nutzer
Registriert
12 Feb. 2024
Beiträge
3
Punkte Reaktionen
12
Hallo zusammen,

ich möchte meine Erfahrungen bezüglich der Einladung einer Kubanerin teilen:

Im März und April 2024 hat meine kubanische Freundin bei der Deutschen Botschaft in Havanna einen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt.

Beide Anträge wurden wegen begründeter Zweifel an der Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, abgelehnt.

Nach Betrachtung des Aufenthaltsgesetzes hat sie im Anschluss ein nationales Visum zum Spracherwerb beantragt, um im Anschluss als akademische Fachkraft in Deutschland berufstätig werden zu können.

Die Voraussetzungen in ihrem Fall waren:
  • Abgeschlossenes kubanisches Studium der Ingenieurswissenschaften (gehört zu den Engpassberufen laut Liste der Bundesregierung)
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf B2-Niveau
  • Goethe Sprachzertifikat Deutsch A1, erworben am Atelier de Lenguas in Havanna
  • Bestätigung einer Sprachschule in Deutschland über einen bezahlten dreimonatigen täglichen (montags bis freitags) Intensivkurs mit mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit
Zusätzlich noch die üblichen Unterlagen wie Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung.

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen mit Motivationsschreiben und ausführlichem Lebenslauf inkl. schulischer Zeugnisse sowie eines etwa 30-minütigen Interviews in der Deutschen Botschaft wurde ihr innerhalb weniger Tage ein Visum gemäß §16f Sprachkurse und Schulbesuch (Aufenthaltsgesetz) für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.

Zusätzlich beinhaltet das Visum die Möglichkeit, bis zu max. 20 Stunden wöchentlich einer Nebenbeschäftigung im Angestelltenverhältnis nachzugehen.

Sobald innerhalb der zwölf Monate der bewilligten Aufenthaltsdauer ein Deutsch-Niveau auf B2 bzw. C1 nachgewiesen wird, wird die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (Aufenthaltsgesetz) verlängert und um eine vollständige Arbeitserlaubnis erweitert.

Die Einreise nach Deutschland erfolgte etwa vier Wochen nach Bewilligung des Visums.

Grüße Matze B.
 
Sehr schön und angenehm (Glückwunsch an Beide) dass eine Einladung auch mal geklappt hat! Sonst gibt's hierzu ja meist nur negative Erfahrungen!
Wenn ich mir allerdings die Bedingungen bzw. Voraussetzungen dafür anschaue... werden wohl nicht allzu viele C. erfüllen können!
 
Hallo zusammen,

ich möchte meine Erfahrungen bezüglich der Einladung einer Kubanerin teilen:

Im März und April 2024 hat meine kubanische Freundin bei der Deutschen Botschaft in Havanna einen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt.

Beide Anträge wurden wegen begründeter Zweifel an der Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, abgelehnt.

Nach Betrachtung des Aufenthaltsgesetzes hat sie im Anschluss ein nationales Visum zum Spracherwerb beantragt, um im Anschluss als akademische Fachkraft in Deutschland berufstätig werden zu können.

Die Voraussetzungen in ihrem Fall waren:
  • Abgeschlossenes kubanisches Studium der Ingenieurswissenschaften (gehört zu den Engpassberufen laut Liste der Bundesregierung)
  • Kenntnisse der englischen Sprache auf B2-Niveau
  • Goethe Sprachzertifikat Deutsch A1, erworben am Atelier de Lenguas in Havanna
  • Bestätigung einer Sprachschule in Deutschland über einen bezahlten dreimonatigen täglichen (montags bis freitags) Intensivkurs mit mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit
Zusätzlich noch die üblichen Unterlagen wie Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung.

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen mit Motivationsschreiben und ausführlichem Lebenslauf inkl. schulischer Zeugnisse sowie eines etwa 30-minütigen Interviews in der Deutschen Botschaft wurde ihr innerhalb weniger Tage ein Visum gemäß §16f Sprachkurse und Schulbesuch (Aufenthaltsgesetz) für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.

Zusätzlich beinhaltet das Visum die Möglichkeit, bis zu max. 20 Stunden wöchentlich einer Nebenbeschäftigung im Angestelltenverhältnis nachzugehen.

Sobald innerhalb der zwölf Monate der bewilligten Aufenthaltsdauer ein Deutsch-Niveau auf B2 bzw. C1 nachgewiesen wird, wird die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (Aufenthaltsgesetz) verlängert und um eine vollständige Arbeitserlaubnis erweitert.

Die Einreise nach Deutschland erfolgte etwa vier Wochen nach Bewilligung des Visums.

Grüße Matze B.
Das hört sich so leicht an aber es war bestimmt mit viel Arbeit verbunden
 
Das hört sich so leicht an aber es war bestimmt mit viel Arbeit verbunden
Aber für einen Ingenieur bzw. eine Ingenieurin sollten die Sprachniveaus und die Teilnahme am besagten Sprachkurs eine lösbare Aufgabe darstellen.

Aber schön wenn sinnvolle und machbare Vorgaben gemacht und erfüllt werden und so eine geordnete Imigration ermöglicht wird!
 
Zusätzlich beinhaltet das Visum die Möglichkeit, bis zu max. 20 Stunden wöchentlich einer Nebenbeschäftigung im Angestelltenverhältnis nachzugehen.
Das muss neu sein, bei meinen Einladungen war das noch nicht der Fall.
 
Hallo zusammen,
in diesem Beitrag möchte ich meine konkreten bisherigen Erfahrungen mit der Einladung von Kubanerinnen nach Deutschland schildern. Meine Frau und ich leben in einer Kleinstadt und haben ein durchschnittliches Einkommen und eine durchschnittlich große Wohnung. Einkommen und hinreichende Wohnungsgröße sind wichtig, damit die Einladung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat. Über einen Zeitraum von fast 30 Jahren haben wir mehrfach Kubaner eingeladen.

Erste Einladung
Beim ersten Mal haben wir eine in Kuba verheiratete Kubanerin eingeladen und ich habe mich mit der zuständigen Dame im Ausländeramt getroffen. Die Begegnung war freundlich und ich musste eine Sicherheitsleistung von 3000 € hinterlegen.

Zweite Einladung
Bei der zweiten Einladung verlief es unkomplizierter und es war keine Sicherheitsleistung erforderlich. Die Kubanerin war eine ledige Lehrerin.

Dritte Einladung
Die dritte Einladung war die 17-jährige Tochter unserer Vermieterin, eine besondere Herausforderung wegen ihres Alters. Ihre Eltern in Kuba haben eine notarielle Zustimmung zur Reise gegeben. Ich habe zudem einen ausführlichen Brief an den deutschen Botschafter in Havanna geschrieben. Trotz längerer Wartezeit erhielt das Mädchen schließlich ein Touristenvisum für zwei Monate. Das ist allerdings schon ca. 7 Jahre her.

Vierte Einladung:
Vor einigen Monaten wollte ich eine 75-jährige Freundin einladen, die ihre Familie in Deutschland besuchen wollte. Da die Familie die Einkommens- und Wohnungsgröße-Anforderungen nicht erfüllte, habe ich die Einladung übernommen. Erneut war die zuständige Dame sehr freundlich und versicherte, dass diese Einladung unproblematisch sei. Leider scheiterte es an den Flugkosten, die die Familie nicht tragen konnte, und die hohen Kosten für eine Krankenversicherung für ältere Menschen sind ebenfalls ein Hindernis.

Mein ganz persönliches Fazit aus diesen Erfahrungen: Es ist entscheidend, die Sachverhalte gut darzustellen. Beamte wollen keinen unnötigen Aufwand bzw. Risiko. Sie sind aber oft bereit, innerhalb ihrer Ermessensspielräume zu helfen. Der Brief an den Botschafter war bei der dritten Einladung besonders hilfreich bzw. ich vermute, dass es ohne den Brief nicht geklappt hätte.
Aber wie CarpeDiem schon sagte, will aktuell wirklich (fast) jeder raus aus dem Land und die Beantragung eines Visums dürfte entsprechend schwieriger geworden sein.
 
Es ist entscheidend, die Sachverhalte gut darzustellen. Beamte wollen keinen unnötigen Aufwand bzw. Risiko. Sie sind aber oft bereit, innerhalb ihrer Ermessensspielräume zu helfen.
So habe ich es auch erlebt, auch wenn meine letzte Einladung schon über fünf Jahre her ist.
Aber wie CarpeDiem schon sagte, will aktuell wirklich (fast) jeder raus aus dem Land und die Beantragung eines Visums dürfte entsprechend schwieriger geworden sein.
Das wird wohl so sein, ja.
 
Ist ja schon von @martin_meier etwas missverständlich geschrieben: Die Beantragung eines Visums ist sicher nicht schwieriger geworden, aber vermutlich ist es schwieriger geworden, eins zu bekommen.
 
Zurück
Oben