Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Mietmoped - gibt's das?

Wer vor Januar 2013 einen PKW-Führerschein gemacht hat (Klasse B oder in Deutschland bis 1999 Klasse 3) hat damit auch Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 für drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Davon dürfte der Piaggio MP3 abgedeckt sein.
Für Deutschland mag das stimmen (habe es nicht geprüft), aber in Kuba kennt man diese Schlüsselzahlen auf dem Führerschein nicht. Es wird konkret der Führerschein Klasse A2 erwartet.
 
Für Deutschland mag das stimmen (habe es nicht geprüft), aber in Kuba kennt man diese Schlüsselzahlen auf dem Führerschein nicht. Es wird konkret der Führerschein Klasse A2 erwartet.
Die kubanischen Führerscheinklassen sind den EU-Klassen ja sehr ähnlich. A-1 gilt für Leichtkrafträder/Mopeds, A für Motorräder. A-2 gibt es interessanterweise gemäß der u.a. Quelle nicht.

Jedenfalls dürfte den zuständigen Mitarbeitern in Kuba bekannt sein, dass die Klasse A die Klassen A1 und A2 einschließt. Die zwei Spalten weiter stehenden Schlüsselzahlen müssen sie ja gar nicht kennen.

Selbst mit meinem alten rosafarbenen "Lappen" hatte ich bei der Anmietung in Kuba nie Probleme.


csm_fuehrerschein-code-71-7903-7904-110_89d8bd45fb.jpg


 
Selbst mit meinem alten rosafarbenen "Lappen" hatte ich bei der Anmietung in Kuba nie Probleme.
Nun klaffen gesetzliche Normen und Realität in Kuba nicht selten gewaltig auseinander. Schlimm wird es ja eigentlich immer nur dann, wenn wirklich etwas passiert, denn spätestens dann wird es unter Umständen sehr sehr formal.

Den Unterschied zwischen dreirädrig und zweirädrig wird man in Kuba nicht kennen, insofern dürfte es erst einmal egal sein.
Ich würde es trotzdem nicht darauf hoffen, dass dem Vermieter diese beiden Schlüsselzusätze gänzlich unbekannt sind. Bei spontaner Anmietung vor Ort dürfte es nicht von Belang sein, aber bei Buchung vorab über eines der internationalen Büros, könnte es durchaus sein, dass diese Schlüssel nicht ausreichen, weil Kuba diese Unterscheidung nicht kennt und die Angst von Seiten des Vermieters bestehen könnte, dass diese EU-Krücke in Kuba juristisch nicht als ein vollwertig berechtigender Führerschein betrachtet wird.

Aber wir sind ja alle alt genug... :cool:
 
Ein Bekannter fährt in Kuba mit einem Fake Führerschein aus dem Internet. "Bunte Republik Deutschland".
Null Probleme.
 
Ein Bekannter fährt in Kuba mit einem Fake Führerschein aus dem Internet. "Bunte Republik Deutschland".
Null Probleme.
So lange es niemand schnallt und auch nichts passiert, ist das auch 'ne putzige Anekdote ohne Fallhöhe.
 
Puh.

Bis 2013 galt die PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B bzw. in Deutschland bis 1999 Klasse 3) auch für dreirädrige Fahrzeuge. Piaggio hat das erkannt und mit dem MP3 LT 2009 ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, dass optisch einem großen Motorroller ähnelt und sich auch ähnlich fährt, aber mit PKW-Fahrerlaubnis bewegt werden durfte. Andere Hersteller zogen nach. Hauptzielgruppe waren jene, die einen stärkeren Roller/Motorrad fahren wollten, aber keinen Motorradführerschein machen wollten oder konnten.

Der Gesetzgeber hat dann dafür gesorgt, dass ab 2013 auch für dreirädrige Fahrzeuge der Motorradführerschein gemacht werden muss. Aus Gründen des Bestandsschutzes wurde den Inhabern älterer PKW-Führerscheine bei Umschreibung die Klasse A mit den einschränkenden Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen.


Nun klaffen gesetzliche Normen und Realität in Kuba nicht selten gewaltig auseinander. Schlimm wird es ja eigentlich immer nur dann, wenn wirklich etwas passiert, denn spätestens dann wird es unter Umständen sehr sehr formal.

Den Unterschied zwischen dreirädrig und zweirädrig wird man in Kuba nicht kennen, insofern dürfte es erst einmal egal sein.
Ich würde es trotzdem nicht darauf hoffen, dass dem Vermieter diese beiden Schlüsselzusätze gänzlich unbekannt sind. Bei spontaner Anmietung vor Ort dürfte es nicht von Belang sein, aber bei Buchung vorab über eines der internationalen Büros, könnte es durchaus sein, dass diese Schlüssel nicht ausreichen, weil Kuba diese Unterscheidung nicht kennt und die Angst von Seiten des Vermieters bestehen könnte, dass diese EU-Krücke in Kuba juristisch nicht als ein vollwertig berechtigender Führerschein betrachtet wird.

Es spielt keine Rolle, ob dem Vermieter die Schlüsselzahl bekannt ist oder nicht:
  • Wenn sie ihm nicht bekannt ist, geht er davon aus, dass es eine "normale" Fahrerlaubnis Klasse A (Motorräder) ist, mit dem der Piaggio MP3 auf jeden Fall bewegt werden darf.
  • Wenn sie ihm doch bekannt ist, weiß er, dass es sich um eine PKW-Fahrerlaubnis handelt, die ursprünglich vor 2013 ausgestellt wurde und das Fahren dreirädriger Fahrzeuge wie dem Piaggio MP3 erlaubt.
Es ist also egal, welcher der beiden Fälle zutrifft: der Vermieter wird davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis für den Piaggio MP3 ausreicht - und das zu Recht! Dieser Faktor kann also auch nicht zu Problemen führen, "wenn wirklich etwas passiert", weil es keine ungesetzliche Handlung gab!

Bezüglich der "EU-Krücke" würde ich mir auch keine Sorgen machen. Kuba hat 1977 das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr ratifiziert und erkennt dementsprechend nationale Führerscheine an, wenn der Fahrer keinen Wohnsitz in Kuba hat (Artikel 41, Anhänge 6 und 7).

Einzig jenen, die ihren PKW-Führerschein vor 2013 gemacht haben und noch ein älteres Dokument besitzen (grauer/rosa "Lappen"/ältere Scheckkarte) möchte ich raten, dieses in eine neue Karte umzutauschen, damit die Klasse A mit den o.g. Schlüsselzahlen eingetragen wird - ansonsten kann es in der Tat vorkommen, dass der Vermieter mangels Eintrag bei Klasse A die Anmietung verweigert.


Für ein klassisches Trike benötigt man übrigens in der EU seit 2013 ebenfalls einen Motorradführerschein (in Deutschland ab 21 Jahren mit Schlüsselzahl 194 zwar nicht, jedoch ist das eine nationale Schlüsselzahl, die nur in Deutschland und nicht im Ausland gilt; aber das ist eine andere Geschichte... :)).

Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 für drei- und vierrädrige Fahrzeuge
Hier muss ich mich korrigieren: die Schlüsselzahl 79.04 gilt nicht für vierrädrige Fahrzeuge (die fallen weiterhin unter Klasse B), sondern für dreirädrige Fahrzeuge mit einem Anhänger bis zu 750kg.

Ein Qooder (Vierradroller) darf also auch mit einer ab 2013 erworbenen Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden.

 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben