Nun klaffen gesetzliche Normen und Realität in Kuba nicht selten gewaltig auseinander. Schlimm wird es ja eigentlich immer nur dann, wenn wirklich etwas passiert, denn spätestens dann wird es unter Umständen sehr sehr formal.
Den Unterschied zwischen dreirädrig und zweirädrig wird man in Kuba nicht kennen, insofern dürfte es erst einmal egal sein.
Ich würde es trotzdem nicht darauf hoffen, dass dem Vermieter diese beiden Schlüsselzusätze gänzlich unbekannt sind. Bei spontaner Anmietung vor Ort dürfte es nicht von Belang sein, aber bei Buchung vorab über eines der internationalen Büros, könnte es durchaus sein, dass diese Schlüssel nicht ausreichen, weil Kuba diese Unterscheidung nicht kennt und die Angst von Seiten des Vermieters bestehen könnte, dass diese EU-Krücke in Kuba juristisch nicht als ein vollwertig berechtigender Führerschein betrachtet wird.