Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

März 2025: "Familiennachzug" oder "Nationales Visum"

Ceterum censeo: ich find‘s richtig, dass das A1-Zertifikat zwingend vorausgesetzt wird. Ist auch nicht wirklich schwer zu erlernen. Gibt reichlich Unterrichtsmaterialien, Online-Übungsmöglichkeiten etc..
Ich finde es gar nicht gut weil...es ist nur ein Mittel, um die Familienzusammenführung zu erschweren damit bloß keiner mehr auf die Idee kommt jemanden außerhalb von Europa zu heiraten. Ich möchte hier keine politischen Diskussionen anfangen aber es hat nichts mit Demokratie und nichts mit Vernunft und nichts mit Freiheit zu tun.
Auch wenn jemand das A1 Niveau erreicht und nach Deutschland kommt aber nicht weiter lernt wird nach kurzer Zeit sowieso "sprachlos" sein. Außerdem warum nur Goethe-Institut (riecht stark nach Monopol...oder Vetternwirtschaft) und das Institut ist nicht mal in der Lage, ausreichend und flächendeckend nicht nur Kurse, sondern vor allem die Prüfungen anzubieten. Man braucht sich nur die Standorte auf der Webseite des GI anschauen. in weniger als 10 Städten und Termine ausgebucht. IN Bremen (meine Nähe) gibt es nur Kurse, aber keine Prüfungen. In Hannover gar kein Standort...müsste aus Bremen nach München fahren oder wie???
 
Meine beste Freundin(Amiga) in Kuba, der einzige Mensch den ich dort mein Geld anvertraue, ist mit einem Bekannten aus Berlin verheiratet und kommt seit Jahren nur mit Besuchsvisum nach Berlin und Spanien. Und bekommt auch jedes Mal das Schengen Visum, Problem los.
Das hört sich gut an. Allerdings habe ich auf der Seite der deutschen Botschaft sehr viele Anforderungen an Beweise zur Begründung der Rückreisebereitschaft gesehen. Ferner frage ich mich, wenn wir verheiratet sind muss ich dann dennoch eine Verpflichtungserklärung beantragen und nach Kuba schicken? Die Verpflichtungserklärung wäre kein Problem aber schon wieder das Original nach Kuba schicken...sehr umständlich.
Noch eine Frage Nico_030: wäre es möglich, dass meine Verlobte Deine Freundin in Kuba kontaktiert und sich beraten lässt?
VG
 
Ich finde es gar nicht gut weil...es ist nur ein Mittel, um die Familienzusammenführung zu erschweren damit bloß keiner mehr auf die Idee kommt jemanden außerhalb von Europa zu heiraten.
Für Türken ist diese Vorschrift aufgehoben. Vielleicht dort mal...
War ein schlechter Scherz, ich weiß.
 
Das hört sich gut an. Allerdings habe ich auf der Seite der deutschen Botschaft sehr viele Anforderungen an Beweise zur Begründung der Rückreisebereitschaft gesehen. Ferner frage ich mich, wenn wir verheiratet sind muss ich dann dennoch eine Verpflichtungserklärung beantragen und nach Kuba schicken? Die Verpflichtungserklärung wäre kein Problem aber schon wieder das Original nach Kuba schicken...sehr umständlich.
Noch eine Frage Nico_030: wäre es möglich, dass meine Verlobte Deine Freundin in Kuba kontaktiert und sich beraten lässt?
Die wird dir nicht viel sagen können.
Gleich das erste Visum ist ihr gegeben worden.
Sie ist über 20 Jahre im Hospital beschäftigt, Ihre Kinder waren damals minderjährig, sie hat ein Haus und einen Pisicorre.
Und die Heirat und das erste Visum waren vor über 15 Jahren.
 
Ferner frage ich mich, wenn wir verheiratet sind muss ich dann dennoch eine Verpflichtungserklärung beantragen und nach Kuba schicken?
Bei Verheirateten reicht ein formloses Schreiben mit der Erklärung, dass du für alle Kosten des Aufenthaltes aufkommst. Ob das per email geht, die in Kuba ausgedruckt werden kann - wie zum Beispiel bei dem auch notwendigen Krankenversicherungsnachweis für deinen Gast - erfragst du am besten bei der Botschaft.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, akzeptiert die Botschaft inzwischen Kopien via e-mail.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, akzeptiert die Botschaft inzwischen Kopien via e-mail.
Ja...ich habe mal selbst irgendwo hier gepostet, dass ich eine entsprechende Email von der Botschaft erhalten habe, dass sie wegen "Schwierigkeiten mit dem Versand" auch Kopien anerkennen. Es war aber letztes Jahr, als ich versucht hatte, meine Verlobte nach Deutschland einzuladen. Ich bin damals davon ausgegangen (oder genau gesagt habe ich es unterstellt), dass der Antrag mit Wahrscheinlichkeit von über 90% sowieso ablehnt wird, deshalb haben sie es geschrieben.
 
Die wird dir nicht viel sagen können.
Gleich das erste Visum ist ihr gegeben worden.
Sie ist über 20 Jahre im Hospital beschäftigt, Ihre Kinder waren damals minderjährig, sie hat ein Haus und einen Pisicorre.
Und die Heirat und das erste Visum waren vor über 15 Jahren.
Es ist gut zu wissen, dass es auch positive Fälle gibt. Ich denke wir werden diesen Weg einschlagen. Ich habe vor ca. 2 Tagen die Botschaft angeschrieben, welches Visum zu beantragen ist...bis jetzt aber keine Antwort erhalten. Ich nehme an, man würde mir eher das Familiennachzugsvisum empfehlen. Das Problem mit der Sprache aber vor allem mit der Prüfung beim Goethe-Institut in Havanna (anderes Ende von Kuba) bewegt mich in die Richtung, doch vorerst das Besuchsvisum zu beantragen.
 
Bei Verheirateten reicht ein formloses Schreiben mit der Erklärung, dass du für alle Kosten des Aufenthaltes aufkommst. Ob das per email geht, die in Kuba ausgedruckt werden kann - wie zum Beispiel bei dem auch notwendigen Krankenversicherungsnachweis für deinen Gast - erfragst du am besten bei der Botschaft.
Ja...ich habe eine Bestätigung Deiner Aussage inzwischen auf der Seite der Botschaft gefunden. Dort steht (unter Unterlagen für Schengenvisum):
"Unterlagen zur Finanzierung der Reise, z.B.:
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch (Original und Kopie)
    • Bei Ehegattenbesuch zu deutschen Ehegatten oder Ehegatten mit einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates:
    • unterschriebenes Einladungsschreiben des Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme für die Reise und Kopie der Datenseite des Passes des Ehegatten + legalisierte (bei Heirat in Kuba) Heiratsurkunde"
Ich denke es ist für uns eine sehr gute Option. Meine Verlobte besucht bereits einen Deutschkurs, der Lehrer ist allerdings ein Kubaner.
Ich habe selbst Fremdsprachen lernen müssen und ich würde immer einen "Muttersprachler" empfählen. Für den Anfang aber ist es ggf. doch besser, einen spanischsprechenden Lehrer zu haben damit die Unterschiede zwischen den beiden Sprachen erklärt werden.

Ich hatte mal ein Aupair aus Kolumbien und nach ca. 3 Monaten hat das Mädchen Deutsch auf einem A2 NIveau erreicht ohne eines intensiven externen Kurses. Tägliche Kontakte und Gespräche waren besser als jeder Sprachkurs.
Danke guajiro und VG
 
Zurück
Oben