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März 2025: "Familiennachzug" oder "Nationales Visum"

miro63

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3 Sep. 2024
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41
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7
Hallo Zusammen,
es gibt viele Beiträge zum Thema Visum nach Deutschland, viele davon schon "etwas" älter. Deshalb eröffne ich das Thema hier neu.
Ausgangssituation: Ich...deutscher Staatsbürger, meine Verlobte (bald Ehefrau)...eine Kubanerin mit einem Kind.
Wohnorte: Ich...Deutschland, meine Verlobte und das Kind: Kuba
Das Kind: ich bin nicht der leibliche Vater


Frage(n): nachdem wir geheiratet haben welcher Weg aus Eurer Erfahrung ist der beste um die Beiden nach Deutschland zu holen?
1. durch nationales Visum
2. Familiennachzug
Bitte herzlich um "ernstgemeinte Zuschriften", d.h. keine Wertung "was wäre wenn" oder "wäre es nicht besser".

Ich nehme an, dass viele das Problem noch nicht gelöst haben aber auch, dass viele bereits Erfahrungen aus der "Neuzeit" (also aus diesem, dem letzten- oder vorletzten Jahr) haben.
Ich werde gleichzeitig auch die Botschaft in Havanna kontaktieren und hoffe, dass ich eine Antwort erhalte.
Vielen Danke im Voraus und viele Grüße
 
Wenn Du nicht der leibliche Vater bist geht es mit den Problemen schon los denn Ihr braucht die Zustimmung des leiblichen Vaters da kannst du als Yuma schon mal in die Taschen greifen. Nachzug von Senora nach Heirat wird auch von Deutsch Grundkenntnisse abhängig gemacht. Also ganz so einfach wird es nicht.
 
Wenn Du nicht der leibliche Vater bist geht es mit den Problemen schon los denn Ihr braucht die Zustimmung des leiblichen Vaters da kannst du als Yuma schon mal in die Taschen greifen. Nachzug von Senora nach Heirat wird auch von Deutsch Grundkenntnisse abhängig gemacht. Also ganz so einfach wird es nicht.
Ja...es wird nicht einfach werden, das steht fest. Was heißt "Yuma"? haha
Wegen der Sprache: ja, die Botschaft möchte ein Zertifikat Deutsch A1 sehen und sie erkennen nur die Zertifikate des Gothe-Instituts an. Leider in Kuba gibt es nur 1 Standort des Goethe-Instituts (GI) und zwar in Havanna. Ich habe gerade das GI angeschrieben, weil sie auf ihrer Internetseite schreiben, dass sie auch online-Prüfungen anbieten. Ich habe bereits den A1-Prüfungsumfang an meine Verlobte geschickt, damit ihr Deutschlehrer diese Fragen als Basis für den Unterricht nimmt.
Falls jemand Bedarf/Interesse hat hier der Link: Prüfungsumfang Deutsch A1-Goethe

Wegen dem Sohn: auch das stimmt, allerdings ist mir nicht klar, wer nach der Zustimmung des Vaters fragt, die deutsche Botschaft
ODER
die kubanische Reisepassbehörde?

Dennoch nach wie vor die Frage, welches Visum zu beantragen ist, das nationale Visum oder der Familiennachzug?

Danke und VG.
 
Lieber Miro63,
Deine Problematik ist kompliziert.

Wie steht es denn aktuell um die Deutschkenntnisse Deiner künftigen Frau? Könnt Ihr Euch schon auf Deutsch verständigen?

Wie alt ist das Kind? Wie ist der Kontakt zum leiblichen Vater? Die Mutter benötigt von ihm eine schriftliche Genehmigung, dass er einer dauerhaften oder zweitweisen Ausreise des Kindes zustimmt, möglichst von einem Anwalt offiziell beglaubigt und für die Botschaft übersetzt und beglaubigt. Willst Du das Kind adoptieren, falls das möglich ist?

Gibt es inzwischen ein Goethe-Institut in Havanna oder nur dieses Verbindungsbüro?

Am Hilfreichsten wäre wohl, wenn sich hier im Forum jemand findet, der das selbst durchgezogen hat.
 
Ich hab das durchgezogen mit dem Problematico 1999 oder 2000 . Ja das war in der Tat eine Problematik zumal der leibliche Vater noch im Knast war. Deutschkenntnisse waren damals noch nicht das Problem. Aber die Papiere kubanischerseits die verlangt wurden.
Beim Vater waren wir mit paar Schachteln Zigaretten und Dineros im 100 USD Bereich dabei.
 
Das FNZ Visum sollte das richtige sein.
2008 wurden die Deutschkenntnisse (mündlich) während des Vorstellungsgesprächs in der Botschaft getestet.
Ein Göthe-Institut , das Zertifikate ausstellt, gab es damals und gibt es wohl heute auch nicht in Kuba.
 
Danke Allen für die Antworten und Informationen.
Jose: "Deine Problematik ist kompliziert." => das auf jeden Fall
Jose: "Wie steht es denn aktuell um die Deutschkenntnisse Deiner künftigen Frau?" => nicht gut. Ich habe heute das Gothe-Institut angeschrieben und jetzt gerade eine Antwort erhalten, dass die Prüfung nicht online (wie aus der Seite des Instituts beschrieben) stattfinden kann sondern muss am Standort des Instituts in Havanna statt finden.:rolleyes: Es gibt in Kuba nur einen einzigen Standort des Goethe Instituts :mad:
Jose: "Wie alt ist das Kind" => das Kind ist 8 Jahre alt. Ob ich ihn adoptieren werde kann ich es nicht sagen. Falls nötig und erforderlich wäre kein Problem.
Jose: "Kontakt zum leiblichen Vater" => gibt es nicht. Er (der Vater) hat sich irgendwo "abgesetzt". Meine Verlobte hat das alleinige Sorgerecht erhalten. Also hier erstmal "grün".
Frage: Ich nehme an, dass diese Bescheinigung für die deutsche Botschaft noch übersetzt werden muss (in Deutsch) und ggf. irgendwo beglaubigt oder?
"Das FNZ Visum sollte das richtige sein."
=> Ich denke auch. Auf einem anderen Thread hier habe ich gelesen, dass wenn man nur ein nationales Visum beantragen würde könnte die Botschaft das Visum wegen der mangelnden Rückreisebereitschaft verweigern.
VG
 
Ich kennen Deine Terminplanung nicht, aber ich würde den Versuch wagen, Deine Verlobte unter Nachweis eines gebuchten Intensivlehrgangs am Goetheinstitut in Deutschland einzuladen. Am besten mit einer ausführlichen Begründung deinerseits. Und der Sohn bleibt ja als "Pfand" zurück. Außerdem wird sie ja nicht das Risiko eingehen, ein späteres Ehegattennachzugsvisum zu riskieren.
Wird das abgelehnt, dann die Variante, dass sie einen Crashkurs bei einem Lehrer macht, den die Botschaft empfiehlt und Du musst ihr parallel Lernziele stecken. Sie wird wohl tausend Gründe nennen, warum sie die nicht schafft, aber da musst Du hart bleiben. Italiener haben das mal mit Erfolg mit ihren Novias gemacht. Am besten Du lernst mit ihr jeden Tag über Whatsapp etc.

Und aufpassen, es gibt kein "richtiges" Goethe-Institut auf Kuba (außer es ist ganz neu und ich habe es nicht mitbekommen).
 
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