Mal was anderes in diesem Zusammenhang: eigentlich wissen wir gar nicht so recht, welchen „Ausreisestatus“ aus Sicht der kubanischen Behörden meine Cubine und unsere gemeinsame deutsch-kubanische Tochter haben. Sie sind 2019 nach Deutschland ausgereist (mit deutschem FZF-Visum), sie hat hier ihren deutschen Aufenthaltstitel bekommen und beide leben seitdem mit mir zusammen in Deutschland. Bei der Ausreise wurde sie wohl angesichts des FZF-Visums gefragt, ob sie dauerhaft ausreisen wolle, und das hat sie bejaht. Ob daraufhin allerdings an der Frontera vermerkt wurde, dass sie „ausgewandert“ ist, wissen wir gar nicht.
Die (noch immer geltende?) 24-monatige Höchst-Abwesenheit aus Cuba haben sie auch nicht eingehalten (nicht nur, aber auch wg. der Corona -Reiseschränkungen).
Weiß jemand, ob es bei der Proroga-Erneuerung oder auch hei einer zukünftigen Cuba-Ein-/Ausreise mit dieser Form der dauerhaften Ausreise irgendwelche Probleme geben könnte? Gerüchteweise gab es ja sogar mal die Schnapsidee der Regierung, 40 € für jeden Monat als Multa zahlen zu müssen, den man die 24 Monatefrist überzogen hatte. Que locura, diese Idee war dann aber wohl relativ schnell vom Tisch. Meine Cubine und wir wollen voraussichtlich bis auf weiteres nur zum Urlaub nach Cuba reisen können, nicht zum lämger dort leben. Insofern wär‘s vorerst egal, wenn sie ihre Cuba-Residenzia verlieren würde oder bereits verloren hätte.
Ganz blöd (aber wohl nicht zu befürchten) wäre, wenn meine Cubine nach einem Cuba-Urlaub bei der Ausreise Schwierigkeiten bekäme, da sie ja vor einigen Jahren „dauerhaft“ aus Cuba wegblieb … . (Bei unserer Tochter wär‘s wohl jedenfalls unproblematisch, die hat deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit.)
Vielleicht hat hier jemand verlässliche Erfahrungen, ob unsere Bedenken unbegründet sind?
Danke, und hoffentlich nicht zu weit weg vom eigenen Thema, ansonsten bitte gerne als eigenes Thema separieren … .
Die (noch immer geltende?) 24-monatige Höchst-Abwesenheit aus Cuba haben sie auch nicht eingehalten (nicht nur, aber auch wg. der Corona -Reiseschränkungen).
Weiß jemand, ob es bei der Proroga-Erneuerung oder auch hei einer zukünftigen Cuba-Ein-/Ausreise mit dieser Form der dauerhaften Ausreise irgendwelche Probleme geben könnte? Gerüchteweise gab es ja sogar mal die Schnapsidee der Regierung, 40 € für jeden Monat als Multa zahlen zu müssen, den man die 24 Monatefrist überzogen hatte. Que locura, diese Idee war dann aber wohl relativ schnell vom Tisch. Meine Cubine und wir wollen voraussichtlich bis auf weiteres nur zum Urlaub nach Cuba reisen können, nicht zum lämger dort leben. Insofern wär‘s vorerst egal, wenn sie ihre Cuba-Residenzia verlieren würde oder bereits verloren hätte.
Ganz blöd (aber wohl nicht zu befürchten) wäre, wenn meine Cubine nach einem Cuba-Urlaub bei der Ausreise Schwierigkeiten bekäme, da sie ja vor einigen Jahren „dauerhaft“ aus Cuba wegblieb … . (Bei unserer Tochter wär‘s wohl jedenfalls unproblematisch, die hat deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit.)
Vielleicht hat hier jemand verlässliche Erfahrungen, ob unsere Bedenken unbegründet sind?
Danke, und hoffentlich nicht zu weit weg vom eigenen Thema, ansonsten bitte gerne als eigenes Thema separieren … .