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kubanischer Ausreisestatus

CarpeDiem

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23 März 2021
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Mal was anderes in diesem Zusammenhang: eigentlich wissen wir gar nicht so recht, welchen „Ausreisestatus“ aus Sicht der kubanischen Behörden meine Cubine und unsere gemeinsame deutsch-kubanische Tochter haben. Sie sind 2019 nach Deutschland ausgereist (mit deutschem FZF-Visum), sie hat hier ihren deutschen Aufenthaltstitel bekommen und beide leben seitdem mit mir zusammen in Deutschland. Bei der Ausreise wurde sie wohl angesichts des FZF-Visums gefragt, ob sie dauerhaft ausreisen wolle, und das hat sie bejaht. Ob daraufhin allerdings an der Frontera vermerkt wurde, dass sie „ausgewandert“ ist, wissen wir gar nicht.
Die (noch immer geltende?) 24-monatige Höchst-Abwesenheit aus Cuba haben sie auch nicht eingehalten (nicht nur, aber auch wg. der Corona -Reiseschränkungen).

Weiß jemand, ob es bei der Proroga-Erneuerung oder auch hei einer zukünftigen Cuba-Ein-/Ausreise mit dieser Form der dauerhaften Ausreise irgendwelche Probleme geben könnte? Gerüchteweise gab es ja sogar mal die Schnapsidee der Regierung, 40 € für jeden Monat als Multa zahlen zu müssen, den man die 24 Monatefrist überzogen hatte. Que locura, diese Idee war dann aber wohl relativ schnell vom Tisch. Meine Cubine und wir wollen voraussichtlich bis auf weiteres nur zum Urlaub nach Cuba reisen können, nicht zum lämger dort leben. Insofern wär‘s vorerst egal, wenn sie ihre Cuba-Residenzia verlieren würde oder bereits verloren hätte.

Ganz blöd (aber wohl nicht zu befürchten) wäre, wenn meine Cubine nach einem Cuba-Urlaub bei der Ausreise Schwierigkeiten bekäme, da sie ja vor einigen Jahren „dauerhaft“ aus Cuba wegblieb … . (Bei unserer Tochter wär‘s wohl jedenfalls unproblematisch, die hat deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit.)

Vielleicht hat hier jemand verlässliche Erfahrungen, ob unsere Bedenken unbegründet sind?
Danke, und hoffentlich nicht zu weit weg vom eigenen Thema, ansonsten bitte gerne als eigenes Thema separieren … .
 
Soweit ich weiß wurden die 24 Monate wegen Corona auf 36 Monate verlängert, die wären aber auch schon vorbei. Zu Zeiten der PVE bedeutete ein Auslandsaufenthalt, der länger war als erlaubt, automatisch den Status „Emigrant“ mit gravierenden Einschränkungen. Ich weiß nicht, ob das heute noch so streng gehandhabt wird.

Bei unserer Tochter wär‘s wohl jedenfalls unproblematisch, die hat deutsche und kubanische Staatsangehörigkeit.)
Auch wenn ich diesem Fall nicht davon ausgehe, dass es zu Problemen kommt: die deutsche Staatsangehörigkeit interessiert Kuba bei Doppelstaatlern überhaupt nicht, die Deutsche Botschaft kann da auch nicht helfen - siehe auch den Deutsch-Kubaner, der nach den Protesten 2021 verhaftet wurde und im Gefängnis ist.
 
Man kann aktuell immer noch die Permiso de residencia en el exterior (PRE) gegen einmalige Gebühr beantragen und damit den befürchteten Problemen aus dem Weg gehen.
 
Die Frage währe auch, ob Cuba Ihr und Eurer Tochter die Cubanische Staatsbürgerschaft entzogen hat???? Wenn nicht, kann Sie und auch die Tochter jeder Zeit einen neuen Reisepass beantragen. Denke mal, das wird dann nur sehr Teuer.
 
Meine Frau hat jetzt gerade ihre PRE neu beantragt die sie vor vielen Jahren
(mit Grund) abgegeben hatte.
Laut Auskunft einer Anwältin in Cuba kann es Probleme mit ihrem Hauseigentum
geben ,ohne PRE und länger als 2 Jahre nicht in Cuba.
Früher war das egal wir sind sowieso jedes Jahr nach Cuba aber mittlerweile
sind die Eltern verstorben.
 
Cuba hat schon einige Politisch nicht Korrekte Bürger Ausgewiesen. Damit erlischt die Staatsbürgerschaft.
 
Nein. Für Cuba gilt: Einmal Kubaner, immer Kubaner. OHNE Ausnahme
 
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