Das offizielle Kubaforum

Werde auch Du Teil der deutschsprachigen Kuba-Community. Die Anmeldung ist absolut kostenfrei und in wenigen Augenblicken abgeschlossen. Direkt danach bist Du in der Lage, eigene Themen zu erstellen oder auf bestehende zu antworten, sowie Dich mit anderen Mitgliedern zu verbinden.
Sei dabei. Wir freuen uns auf Dich!

Kubaner nach Deutschland einladen

calza

Neuer Nutzer
Registriert
16 Aug. 2019
Beiträge
2
Punkte Reaktionen
1
Hallo!
Ich bin neu im KubaForum und habe eine Frage: ich wollte meinen kubanischen Freund gerne nach Deutschland einladen. Aus den vielen Forumbeiträgen lese ich heraus, dass ich eine Verpflichtungserklärung und eine Auslandskrankenversicherung für ihn abschließen muss und dass Post nach Kuba ca. 2 Wochen unterwegs ist.
Zudem muss ich ihm eine Einladung schicken, richtig? Kann mir jemand eine gute Seite nennen, wo ich eine solche Einladung runterladen kann, damit ich auch alles richtig mache?
Reicht es, eine normale Kopie der jeweiligen Unterlagen mitzuschicken oder muss die Kopie beglaubigt sein? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Lg, Calza
 
Hallo Calza und herzlich Willkommen!
also eine "Einladung" also solche existiert wohl nicht mehr: die Verpflichtungserklärung ist quasi die Einladung. Also keine Sorge diesbezüglich.
Aber die Verpflichtungserklärung muss als Original, nicht als Kopie in Kuba auf der deutschen Botschaft abgegeben werden und darf nicht älter als 3 Monate sein.
dass Post nach Kuba 2 Wochen braucht?!?!??! wäre mir neu, darauf würde ich mich nicht verlassen...

Es ist keine Auslandskrankenversicherung sondern eine Incoming-Krankenversicherung, also für Ausländer, die ins Land kommen. Das kann man bequem per Internet machen und sich das auch per Mail schicken lassen. die Versicherung kannst Du dann nach Kuba weiterleiten und dort kann er sie ausdrucken, also da muss es kein Original sein.

Wichtig ist, dass Du ihm über das Internet einen Termin bei der Deutschen Botschaft machen musst, bei dem er dann persönlich alle Unterlagen vorlegen muss. (d.h. spätestens da, muss alles parat sein!)

Ansonsten muss er sich um alle anderen Unterlagen kümmern - Nachweis seiner Arbeit, dass er freigestellt ist und danach wieder weiter dort arbeitet. falls vorhanden, Nachweis irgendwelcher Besitztümer, Wohnung, Haus, Auto o.ä.
und außerdem muss er den Antrag ausfüllen, den bekommt er kostenlos am Eingang der Dt. Botschaft ausgehändigt (und damit er nix falsch macht, kannst Du parallel im Internet über die Seite der Botschaft diesen Antrag anschauen bzw. mit ihm durchgehen) https://havanna.diplo.de/cu-de/service/05-VisaEinreise/-/2081146

ich hoff, das war jetzt nicht zu verworren.

noch Fragen?
 
Wow, danke für die ausführliche Antwort und die liebe Begrüßung!!! Hier fühlt man sich gleich wie zuhause. Hat mir SEHR geholfen- werde euch auf dem Laufenden halten:)))
 
Hallo zusammen,
für alle, die Dokumente nach Kuba schicken wollen. Es gibt da bekannte Express-Dienstleister. Damit habe ich 2x gute Erfahrung gemacht.
Gruß, Tom
 
Hallo zusammen,
Meine kubanische Freundin hat jetzt die 2. Ablehnung (Rückkehrbereitschaft) eines Visumantrags erhalten.
Gibt es andere Reisezwecke außer "Freundschaftsbesuch", die eine Visumerteilung begünstigen?
Ich treffe gelegentlich Kubaner/innen und frage mich, wie die ihr Visum bekommen haben.
Auf meine Frage antwortete eine Tanzlehrerin, dass sie ein Sprachkurs angegeben habe.
Ist hier jemand im Forum oder kennt jemand mit ähnlichen Erfahrungen?
Ich würde mich über Tipps freuen.
Gruß,
Tom
 
Prinzipiell gibt es nur 2 Arten von Visa: das Schengen-Visum (auch Besuchsvisum) und das Nationale Visum (für längerfristige Aufenthalte). Bei beiden Visa können verschiedene Gründe für die Einreise angegeben werden (bsp. Besuch, Urlaub, Sprachkurs, Familienzusammenführung, Studium, etc.).

Die Rückkehrbereitschaft müsste aber beim Schengen-Visum immer gegeben sein, egal aus welchem Grund die Einreise erfolgt. Wenn die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben ist weil sie vielleicht als Krankenschwester oder Ärztin oder beim Militär arbeitet, dann wird es wahrscheinlich auch bei einem anderen Einreisegrund zur Ablehnung kommen. Ich kann mir auch vorstellen, dass es dann auch verdächtig wird wenn wild verschiedene Gründe für die Reise nach Deutschland angegeben werden. Ich kenne mich mit dem Schengen-Visum nicht so genau aus, am besten fragt man da mal bei der Deutschen Botschaft nach. Da gibt es dann Infos wie du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kannst
 
Danke für die Antwort, selinaalemanita.
Aber wie beweist oder widerlegt man eine Rückkehrbereitschaft?
Für mich ist das reine Willkür der Botschaft.
Aber die sich in Deutschland aufhaltenen Tanzlehrer müssen
einen Weg gefunden haben. Den würde ich gerne erfahren.
 
Ja, das wirkt immer etwas willkürlich. Aber da da auch deutsche Behörden im Spiel sind wird es da schon irgendwelche Regeln und Gesetze geben...

Ich merke aber gerade, dass ich selbst etwas durcheinander gekommen bin ^^'
Also noch mal: das mit den Ärzten, Krankenschwestern, etc. bezieht sich nicht auf Rückkehrbereitschaft, sondern eher darauf, dass ihnen die Ausreise von kubanischer Seite nicht gewährt wird.
Rückkehrbereitschaft ist u.a. dann gegeben, wenn der/die Kubaner/in Eigentum auf Kuba hat (Haus, Wohnung, Auto, ...) sowie einen Job in dem er nach seiner Rückkehr wieder arbeiten wird.
Aber wie gesagt, ich selber habe damit noch keine Erfahrungen gemacht, also keine Garantie auf die Richtigkeit. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
Viel Glück!
 
Also ja, dass mit der Rückkehrbereitschaft entscheidet die deutsche Botschaft und ich denke schon, dass da Glück/Willkür im Spiel ist.
Bei uns sprach damals (Schengen-Visum) so ziemlich alles dagegen, weil mein - mittlerweile - Mann, weder irgendwelches Eigentum nachweisen konnte, noch einen guten Job hatte (aber wer hat das schon in Kuba. in der Botschaft weiß man auch, dass keiner wegen seines 30CUC-Jobs nach Kuba zurück will, außer man hat einen Job im Tourismus...).
ich glaube aber, dass auch andere Dinge eine Rolle spielen können (sonst weiß ich nicht, warum ER damals das Schengen-Visum gekriegt hat). ich hatte ihn auf jeden Fall bei einem 4 wöchigen Deutschkurs angemeldet (VHS Sommer-Intensivkurs) um die Chancen zu erhöhen, und wir hatten angegeben, dass es bei seinem Job in nem privaten Restaurant sinnvoll ist, besser deutsch zu sprechen... (hatten auch das Schreiben des Chefs, der garantierte, dass er nach seiner Rückkehr wieder da arbeiten kann)
Unser Vorteil war aber, dass wir uns mehrmals pro Jahr immer wieder sehen konnten weil ich beruflich in Kuba war. D.h. das hat uns vielleicht geholfen?! ich hatte noch ein persönliches Schreiben dazugefügt...
Wir hatten außerdem für 2 Monate den Antrag gestellt, weil ich gehört hatte, dass das eher bewilligt wird als die maximale Zeit von 3 Monaten bzw. 90 Tagen...
Vielleicht sind hier ein paar Anregungen dabei, die Euch weiterhelfen!
 
Ich halte das Negativ-Szenario der deutschen Behörden für unrealistisch.
Mal angenommen, jemand entschliesst sich, tatsächlich nicht zum Visaendtermin zurückzukehren.
Als erstes ist dann die Kaution des Einladenden verloren, von weiteren Nachteilen ganz abzusehen.
Dann gäbe es doch zwei Möglichkeiten:
  • Die Person taucht irgendwo unter und vermeidet, eine Schengengrenze zu passieren.
    Es bleibt nur die illegale Existenz. Und sieht die Heimat nie wieder?
  • Die Person hat irgendwann Heimweh, fliegt bei der Grenzkontrolle auf und erhält dann offiziell den Status „illegal"
    und verbaut sich eine zweite Chance für das Gastland.
Den Heimweg nach Kuba ohne irgendeine Grenzkontrolle ist praktisch auszuschliessen.
Auch das „Verlieren“ des Passes ist mit einem Entdeckungsrisiko verbunden.
Die Nichtrückkehr ist IMHO nur für einen Personenkreis mit langfristig kriminellen Karriereabsichten zuzuschreiben.
Die sehe ich bei den Kubanern mit ihrer autoritären Obrigkeit nicht.
 
Zurück
Oben