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Kuba öffnet mit Gesetzesänderung Immobilienmarkt für Ausländer

Kuba-News

Kuba, meine zweite Heimat
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Kubaforum
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab zwar jetzt keine Lust, muehsam nach dem kubanischen Gesetzestext zu suchen, sage aber eines: so, wie das hier im Eingangsbeitrag steht, ist es natuerlich Unfug.

Jeder auslaendische Tourist, der in einer Casa Particular wohnt, ist Mieter. was sonst? Aber mit Sicherheit kriegt der keine Jahres-Staatsbuergerschaft. Im uebrigen wuerde der die auch nicht mal wollen. Was soll ich mit einer kubanischen Staatsbuergerschaft? Selbst wenn sie nur fuer ein Jahr ist? Da wuerde ich ja womoeglich noch zum kubanischen Wehrdienst eingezogen, hua...

Also bitte, CHeffe: sowas solltest du hier gar nicht erst reinschreiben, wenn das derart FALSCH ist...Auch dann nicht, wenn es irgendwo - falsch - abgeschrieben wurde.

Und ausserdem: dass ich mir als auslaendischer Tourist in Kuba auf meinen Namen ein Haus kaufen koennte, das waere mir auch voellig neu...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Willi, wenn du in Deutschland in einem Hotel oder in einer Pansipon wohnst bist du doch auch nicht direkt Mieter. Du stehst doch nicht als eingetragener Mieter im Vertrag. Also nicht immer gleich los schimpfen ;)
 
Zita, ich hab mal Wiki bemueht:

Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland)

Vertraege kann man schriftlich oder muendlich abschliessen; manchmal wird aber vom Gesetz auch Schriftform verlangt. Bei Hoteluebernachtungen ist das nicht der Fall. Beim Anmieten einer Casa in Kuba auch nicht.

Jedenfalls hab ich bei meiner letzten CAsa nichts schriftlich abgezeichnet. Die Vermieterin hat mir den schluessel gegeben - und ich ihr jeden Tag 20 CUC: Das war dann ein astreiner Mietvertrag.
 
Ich hab zwar jetzt keine Lust, muehsam nach dem kubanischen Gesetzestext zu suchen, sage aber eines: so, wie das hier im Eingangsbeitrag steht, ist es natuerlich Unfug.

Jeder auslaendische Tourist, der in einer Casa Particular wohnt, ist Mieter. was sonst? Aber mit Sicherheit kriegt der keine Jahres-Staatsbuergerschaft. Im uebrigen wuerde der die auch nicht mal wollen. Was soll ich mit einer kubanischen Staatsbuergerschaft? Selbst wenn sie nur fuer ein Jahr ist? Da wuerde ich ja womoeglich noch zum kubanischen Wehrdienst eingezogen, hua...

Also bitte, CHeffe: sowas solltest du hier gar nicht erst reinschreiben, wenn das derart FALSCH ist...Auch dann nicht, wenn es irgendwo - falsch - abgeschrieben wurde.

Und ausserdem: dass ich mir als auslaendischer Tourist in Kuba auf meinen Namen ein Haus kaufen koennte, das waere mir auch voellig neu...

Willi, solange Du keine Lust hast, das Gegenteil zu suchen und hier vorzuzeigen - ist es halt Deine Meinung - dass es unfug ist. Das bedeutet selbstverständlich noch lange nicht das dem auch tatsächlich so ist.

Und Deine Annahme, dass - mit Sicherheit ein Tourist, der dauerhaft in Kuba eine Casa mietet kein wie nun veröffentlicht längeres Visum bekommt - ist und bleibt halt deine Annahme.



Sehr witzig finde ich aber, dass Du eine fiktive Person aus dem Hut zauberst und dieser dann auch noch Deine Meinung aufsetzt. Ich kenne mehrere Auswanderer, welche aktuell in Kuba leben, die sofern möglich von oben genannter Möglichkeit Gebrauch machen würden.
 
Wenn ich mich nicht vollständig irre, bezieht sich der Artikel auch auf die neue Residente temporar, welche schon andernorts hier eingestellt wurde. Als Staatsbürgerschaft würde ich das nicht bezeichnen, eher als eine Art 'Dauer(?)aufenthaltserlaubnis' - der Beginn einer Regelung für Ausländer, welche Immobilienbesitz in Kuba erwerben wollen.
 
....der Beginn einer Regelung für Ausländer, welche Immobilienbesitz in Kuba erwerben wollen.

ja, @Caney!

Nur waere es ja mal viel interessanter, wenn hier im Forum mal der erste Schritt vor dem zweiten erklaert wurde. Ein Langzeitvisum ist ja schliesslich erst der zweite Schritt.

Der erste Schritt waere aber der, erstmal als auslaendischer Tourist Eigentum an Grund und BOden erwerben zu koennen.

Und ich behaupte (ja, Cheffe, ich behaupte, denn das Gegenteil hab ICH noch nirgendwo gelesen), dass auslaendische Touristen bis heute in Kuba KEIN Eigentum an Grund und Boden erwerben koennen.

Aber wie gesagt, wenn einer was anderes weiss - gerne! Denn dann reise ich mit Bargeld ein und kaufe mir mal auf meinen Namen ein Haus (wo mich dann anschliessend keine kubanische Ehefrau rausschmeissen kann, weil es naemlich dann mir gehoert und nicht ihr)
 
@Willi: Habe die Gazeta auch nocht nicht voll durch (was sie da so schön beschreiben ist juristische Formulierung), welche die Residente temporär beschreibt. Aber da drin wird definitiv von Eigentum gesprochen (da kann es sich aber um die überteuerten Immobilien, welche es auch schon jetzt zu erwerben gibt handeln, nicht um 'offenen' Kauf von Immobilien).

Andererseits um hier ein kleine Update zu geben: Es gibt auch schon einige Monate durchaus die Erneuerung, daß sich der Geldgeber im Grundbuch eintragen lassen kann. Was das konkret bedeutet ist auch nicht vollständig klar, aber man ist mal zumindest im Grundbuch erfasst. Das kann jetzt bedeuten, daß man Grundsteuer zahlen muss :( oder daß man bei einer Veräusserung 'gefragt' werden muss bzw. einen Anteil zurückbekommt - wer weiss.
 
Soweit ich das gelesen habe geht es hier darum, die Sonderwirtschaftszone (der neugebaute Hafen) noch attraktiver zu gestalten. Es sollen ja ausländische Investoren angelockt werden. Damit diese Investoren und zukünftige Mitarbeiter legal für einere längere Zeit auf Kuba leben können, werden in Varadero und der Nähe des Hafens wohl Wohnungen nur für Ausländer gebaut (die es bis jetzt ja auch schon gab aber halt nicht in der Größenordnung. Die können diese dann kaufen und sind somit Mieter. Und folglich würde für sie dann auch das neue Gesetz zum Thema Daueraufenthalt in Kuba gelten.
 
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