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Kinder

Daki

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29 Nov. 2020
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Hallo ich habe ein Sohn in kuba , der ist 21 Jahr alt ich möchte der wieder nach Deutschland holen oder einladen, kann der bleiben ?? Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und auch ein kleine Sohn was kann ich machen vielen Dank LG
 
Hola, müsste doch mit einem Visum für Familienzusammenführung gehen. Mache dies jetzt auch mit meiner Frau.
LG aus Sömmerda
 
Hallo das haben mir gesagt das geht nicht mit die Familienzusammefrürug weil der 21 Jahr alt ist des wegen Frage ich
 
Verstehe ich nicht, ist doch dein leiblicher Sohn und du hast die deutsche Staatsbürgerschaft? Und wer hat dir das eigentlich gesagt? Schreib doch einfach mal eine E-Mail an die deutsche Botschaft in Habana.
 
Wahrscheinlich ist es zu spät, das hätte gemacht werden müssen, als der Sohn noch minderjährig war.

Aus dem Aufenthaltsgesetz - AufenthG:

"§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
[...]
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung"

"§ 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
[...]
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers [hier auch gültig für Familienangehörige eines Deutschen wegen § 28 (4)] kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. [...]"

Eine außergewöhnliche Härte zu beweisen und außerdem zu beweisen, dass die Familienzusammenführung diese außergewöhnliche Härte vermeiden würde, ich eine sehr hohe Hürde! Selbst dann kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, es gibt keinen Rechtsanspruch (vgl. § 28: "ist [...] zu erteilen").
 
Vielen für die Info an allen mein Sohn hat hier in Deutschland gewohnt 3 Jahren und dann Zurück nach kuba und jetzt ist das Problem der möchte wieder kommen und ich weiß nicht was ich machen soll weil der kein Kind mehr ist
 
Als Familienzusammenführung (zu Dir als Mutter oder Vater) ist das wohl nicht möglich.

Es gibt noch das Touristenvisum (für 3 Monate), Visum für Sprachkurs, Schulbesuch, Studium oder als Fachkraft (längerfristig). Für diese Visa müssen unterschiedliche besondere Voraussetzungen erfüllt werden.

Dann bleibt noch die Familienzusammenführung mit einem deutschen Ehepartner...


Ohne den Fall genauer zu kennen, stehen die Chancen wohl nicht besonders gut.
 
Vielen Dank für alles Info muchas gracias
 
Hola Daki,
pues sí, ya que tu hijo es mayor de edad, la Familienzusammenführung no funciona.

Averigua si puede conseguir un visado para estudiar en Alemania. No sé cuáles son las condiciones pero parece que es el único chance. Si vivió 3 años en Alemania - sabe alemán? Qué hizo en ese tiempo? Fue a una escuela?

Suerte!
 
Gracias Obejita negra si el fue a la escuela en ese tiempo le falto solo un año para terminar y se fue , pero voy a informarse si puede venir de estudiante
 
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