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Interview Fragen Botschaft

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Letztes Jahr war die Botschaft komplett geschlossen, aber Ich war im Januar 2021 dort und sie hat seid 8. Januar wieder auf und da der Flughafen vorerst nicht schließen wird, ansonsten verliert Kuba ja ihre einzige Geldquelle, bleibt auch die Botschaft auf.
Sieht so aus als würde die spanische Version der Botschaft mehr ins Detail gehen. Informier Dich dort noch einmal.
Condor hat zur Zeit leider Havanna sowie Varadero gecancelt.. Air France fliegt bisher jeden Samstag raus und Sonntag wieder zurück.
 
Ganz geschlossen war die Botschaft nicht. Wir haben Anfang Dezember ein Visum beantragt und erhalten.
Wie ich das verstanden habe, sind es keine besonderen neuen Vergünstigungen für Paare, sondern weniger eingeschränkte Rechte für Paare. Das haben die binationalen Paare unter dem Motto "Liebe ist kein Tourismus" erstritten.
 
Botschaften sind nie ganz geschlossen, außer die diplomatischen Beziehungen wurden abgebrochen (dann übernimmt die Schweiz :)) oder es ist Wochenende( und Sonnenschein) oder Feiertag.
 
Moin Quimbombo. Wenn ich diese Erklärung nicht falsch gelesen habe, dann braucht man doch gar nicht zur Botschaft. Man muss nur diese Abgestempelte Erklärung bei sich haben. Oder habe Ich da was übersehen???
 
Die Erklärung beider Partner zu ihre Beziehung und Einhaltung der geltenden Pandemieregeln ist nur ein kleiner Teil der für die Ausnahmegenehmigung erforderlichen Unterlagen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Bemühungen von yemyoumar während der Pandemie ihren Partner hier zu treffen zu einem Ergebnis führen. Nachfolgend nochmal die Anforderungen im Klartext, - veröffentlicht vom BMI, - vorgegeben durch europäische Einreisebestimmungen, - kontrolliert durch die Bundespolizei bei der Einreise:

Einreise von unverheirateten Partnern zum in Deutschland lebenden Deutschen, Unionsbürger, Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland:


Die Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten, die nicht auf der "Positivliste" stehen, ist für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner (Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland) bei Erfüllung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und ggf. Visum) grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelt und beide Partner sich zuvor mindestens einmal persönlich getroffen haben. Dabei ist es irrelevant, ob das Treffen in Deutschland oder einem anderen Staat stattgefunden hat.

Als Nachweis sind bei der Einreise geeignete Unterlagen mitzuführen (die Unterlagen können nicht vorab geschickt werden):

  • eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person nebst Kopie der Ausweispapiere des Einladenden,
  • eine Erklärung beider Partner zur Beziehung mit den Kontaktdaten beider Partner, sowie
  • sonstige Nachweise von vorherigen persönlichen Treffen in geeigneter Form, insbesondere anhand von Passstempeln bzw. Reiseunterlagen/Flugtickets; eine ergänzende Dokumentation durch Fotos, Social Media, Brief-/Mailkorrespondenz ist möglich.
Unabhängig von der vorstehenden Einordnung erfolgt die Entscheidung über die Gestattung der Einreise im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten bei der Grenzkontrolle bei der Einreise.
 
Zuletzt bearbeitet:
@yemyoumar:
Sorry, aber das hast Du völlig falsch verstanden. Diese Härtefall-Ausnahmen beziehen sich AUSSCHLIESSLICH auf die Corona -Einreiseverbote. Bitte die Themen Schengen-Visum und Corona -Einreisebeschränkungen unterscheiden. Das Visum ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Wünsche Dir/Euch viel Erfolg bei Euren Bemühungen, aber wie andere hier schon mehrmals geschrieben haben, zur Zeit dürfte das quasi unmöglich sein, leider.
 
Stimmt Botschaft hatte Notdienst nd war nicht völlig geschlossen.
 
  • Actualmente solo se concederán visados en los siguientes casos excepcionales:
    • Reunificación familiar
    • Visitas temporales solamente en los siguientes casos:
  • Visitas de nacionales de un tercer país a su pareja en Alemania con la cual no están casados ni forman una pareja de hecho. La pareja anfitriona deberá ser alemana, nacional de otro país de la UE, nacional de Islandia, Liechtenstein, Noruega, Suiza o del Reino Unido o nacional de un tercer país en posesión de un permiso de residencia en Alemania de larga duración.
    a) El requisito es que la relación de pareja sea a largo plazo y duradera, de manera tal que ambos se hayan visitado al menos una vez en persona (en este caso no es necesario que el encuentro se haya efectuado en Alemania).
    b) Como pruebas deberá demostrarse la siguiente documentación:
    invitación escrita de la persona residente en Alemania (acompañada de una copia de sus documentos de identidad), una declaración sobre la relación, efectuada por ambos miembros de la pareja (para visita), además de comprobantes sobre encuentros anteriores en persona (por ejemplo, copias de pasaportes anteriores con cuños de entrada y salida, tickets aéreos o comprobantes de un domicilio común en el extranjero, a través de registros de residencia). Adicionalmente será posible aportar documentación complementaria como fotografías, intercambio de cartas, correos electrónicos o redes sociales.
 
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