Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger
1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin: Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) beglaubigt (legalisiert) sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden.
2.Aufenthaltsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“): muss von der zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt (legalisiert) sein und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein. Die Übersetzung muss vom zuständigen Landgericht beglaubigt (legalisiert) sein.
3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil: muss vom Landgericht oder gegebenenfalls vom Amtsgericht legalisiert sein und dessen Übersetzung ins Spanische, die vom vom Landgericht legalisiert werden muss. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.
4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde legalisieren lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht legalisieren lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.